Großbäcker muss unter Schutzschirm
Krise bei Gersthofer Betrieb
Die Krise bei den Gersthofer Backbetrieben hat sich verschärft. Wie das Unternehmen mitteilte, hat die Geschäftsführung einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren am zuständigen Amtsgericht München gestellt. Der Geschäftsbetrieb des Backbetriebes werde uneingeschränkt fortgeführt.
Ein Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt eines noch zahlungsfähigen Unternehmens und der dortigen Arbeitsplätze. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Das Verfahren soll dem Unternehmen, das sich in der Verlustzone befindet, die Möglichkeit geben, sich neu aufzustellen.
Die Backbetriebe in Gersthofen bei Augsburg erwirtschaften 95 Prozent ihres Umsatzes von rund 35 Millionen Euro mit Großkunden, wie Discounter. Gerade diese setzen aber immer mehr auf Aufbackautomaten – das macht den Gersthofer Backbetrieben das Leben schwer.
Diese wollen mit Schnittbrot, saisonale Artikeln und mehr Konditoreiwaren Kunden gewinnen. Inwieweit dieses Konzept umsetzbar ist, soll sich in den kommenden Wochen unter dem Schutzschirm zeigen. Nach Firmenangaben hat der Gesellschafter, die Münchner Serafin-Gruppe, bereits signalisiert, „weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, um die zukunftsfähigen Arbeitsplätze zu sichern.“
Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben knapp 400 Mitarbeiter, die auf die letzte Lohnerhöhung im Backgewerbe verzichten mussten. Die Beschäftigten hätten ihren Beitrag zur Sanierung geleistet, so ein Gewerkschaftssprecher. Nun sei das Management an der Reihe: „Wir sind gespannt, was für Vorschläge kommen.“