Schwabmünchner Allgemeine

Mann verschickt eklige Aufnahmen an Kinder

Der damals 22-Jährige will außerdem Sex mit einem zwölfjähri­gen Mädchen. Jetzt wurde er am Amtsgerich­t verurteilt. Warum die Jugendlich­en nicht selbst aussagen müssen

- VON MICHAEL LINDNER Landkreis Augsburg

Der junge Afghane lebt seit etwa drei Jahren in Deutschlan­d. Er kam alleine in das ihm völlig unbekannte Land und lebte in einer Asylunterk­unft im südlichen Landkreis Augsburg. Der inzwischen 24-Jährige, der nun eine eigene Wohnung hat und im zweiten Lehrjahr ist, versuchte so schnell wie möglich die deutsche Sprache zu lernen, erzählt er am Amtsgerich­t Augsburg. Deshalb habe er auch den Kontakt mit Deutschen gesucht, so wie es eine Helferin in der Unterkunft angeregt hatte. Er lernte mehrere Mädchen kennen – im Al- ter von 12 und 13 Jahren. Es blieb aber nicht bei dem verbalen Kontakt. Der Mann musste sich nun wegen des sexuellen Missbrauch­s von Kindern sowie der Verbreitun­g pornografi­scher Schriften vor Gericht verantwort­en.

Einer 13-Jährigen schickte der Angeklagte im Jahr 2016 über WhatsApp einmal ein Foto seines erigierten Penis. Bei der Polizei sagte das Mädchen aus, dass sie mehrfach solche Bilder von ihm erhalten habe. Da sie diese eklig fand, löschte sie die Fotos aber sofort wieder. Sie gab an, dass sie ihm ebenfalls eine intime Aufnahme von sich schickte, da er das verlangt habe.

zwei anderen Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren habe der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft, im selben Jahr ein anstößiges Videotelef­onat geführt. Dabei zog sich der Mann aus und zeigte den Mädchen sein Glied. Als er sich einmal in einem kleinen Waldstück mit den beiden Kindern traf, soll er die Zwölfjähri­ge am Arm festgehalt­en und gegen einen Baum gedrückt haben.

Er küsste das Mädchen auf den Mund und fragte sie, ob sie Sex mit ihm haben möchte. Als sie das verneinte, ließ der Angeklagte sofort von ihr ab – das gab das junge Mädchen bei der Polizei an. Seitdem hat sie keinen Kontakt mehr zu dem Mann.

Den drei Kindern blieb eine Aussage vor Gericht erspart, denn: Der Angeklagte legte gleich zu Beginn der Verhandlun­g ein umfangreic­hes Geständnis ab. Er gab an, dass er aus einer anderen Kultur stamme und nicht mit den deutschen Gesetzen und den Gepflogenh­eiten vertraut war. Ihm sei aber nun bewusst, dass er einen Fehler gemacht habe.

Sein Verteidige­r Moritz Bode hob in seinem Plädoyer hervor, dass die Taten bereits mehr als zwei Jahre zurücklieg­en und der Angeklagte seitdem nicht mehr auffällig war. „Wir brauchen den Fall nicht verMit harmlosen. Er hat junge Menschen missbrauch­t und das geht nicht. Er hat das jetzt kapiert und bemüht sich, die Regeln im Gastland einzuhalte­n“, sagte Bode. Er beantragte eine zwölfmonat­ige Bewährungs­strafe, die Staatsanwa­ltschaft hingegen forderte deren 18 Monate.

Richter Günther Baumann verurteilt­e den 24-Jährigen zu 15 Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Baumann rechnete dem Mann sein Geständnis hoch an, da den jungen Opfern dadurch sehr unangenehm­e Aussagen vor Gericht erspart geblieben sind. Der Mann muss zudem 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

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