„Blumenstrauß“-Räuber sollen fast fünf Jahre in Haft
Sie überfielen auf der Suche nach viel Geld die Freundin eines Bitcoin-Händlers, fanden aber nichts
Die beiden sogenannten „Blumenstrauß-Räuber“, die Anfang Dezember 2017 in Augsburg auf der Suche nach viel Geld eine junge Frau in ihrem Haus überfielen, fesselten und knebelten, dann aber ohne Beute flüchteten, sollen für fast fünf Jahre hinter Gitter. Dieses Strafmaß forderte Staatsanwalt Stephen Soßna jetzt im zu Ende gehenden Prozess vor der 3. Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Roland Christiani. Die Verteidiger, Alexandra Gutmeyr und Thomas Reitschuster, hielten eine Bewährungsstrafe für angemessen. Die beiden estnischen Staatsangehörigen Mati M., 27, und Kristjan K, 26, (Namen geändert) hatten gestanden, aus ihrer Heimat nach Augsburg gereist zu sein, um angeblich ein Auto zu kaufen. Hier forschten sie im Internet nach der Adresse eines Knastkumpels aus Estland, der mit viel Bargeld in einem sozialen Netzwerk posierte und damit prahlte, mit Bitcoins, der digitalen Währung, viel Geld gemacht zu haben. Mati und Kristjan vermuteten, der Ex-Kumpel, angeblich Spitzel des estnischen Geheimdiensts, habe in einem Haus große Summen Bargeld versteckt. Am 7. Dezember 2017 klopfte Mati mit einem Blumenstrauß in der Hand an der Terrassentüre des Hauses. Die Freundin des Ex-Kumpels öffnete, freute sich über die Blumen. Doch Mati packte sie, forderte auf Russisch „Geld her, oder du bist tot“, fesselte dann ihre Hände und verklebte ihr den Mund. Inzwischen durchsuchte Kristjan das Haus, fand aber kein Bargeldversteck. Angeblich übersah er ein Kuvert mit 9000 Euro. Laptop, Handy und Schmuck ließen die beiden Esten liegen, gaben auf und flüchteten zurück in ihre Heimat, wo sie später verhaftet wurden. Am Ende der mehrtägigen Beweisaufnahme war Staatsanwalt Soßna überzeugt, dass die beiden Angeklagten den Überfall lange geplant hatten und nur mit diesem Ziel nach Augsburg gereist waren. Er forderte für Mati M. wegen versuchten Raubes vier Jahre und zehn Monate Haft, für dessen Komplizen Kristjan K. viereinhalb Jahre Gefängnis. Die Verteidiger Alexandra Gutmeyr und Thomas Reitschuster waren der Ansicht, ihre Mandanten hätten den Raub freiwillig abgebrochen – das wäre juristisch ein strafloser Rücktritt vom Versuch. Man könne beide nur wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung belangen. Bewährungsstrafen seien angebracht. Die 3. Strafkammer wird das Urteil gegen sie am 4. Oktober verkünden.