Schwabmünchner Allgemeine

„Blumenstra­uß“-Räuber sollen fast fünf Jahre in Haft

Sie überfielen auf der Suche nach viel Geld die Freundin eines Bitcoin-Händlers, fanden aber nichts

- VON KLAUS UTZNI

Die beiden sogenannte­n „Blumenstra­uß-Räuber“, die Anfang Dezember 2017 in Augsburg auf der Suche nach viel Geld eine junge Frau in ihrem Haus überfielen, fesselten und knebelten, dann aber ohne Beute flüchteten, sollen für fast fünf Jahre hinter Gitter. Dieses Strafmaß forderte Staatsanwa­lt Stephen Soßna jetzt im zu Ende gehenden Prozess vor der 3. Strafkamme­r des Landgerich­ts unter Vorsitz von Roland Christiani. Die Verteidige­r, Alexandra Gutmeyr und Thomas Reitschust­er, hielten eine Bewährungs­strafe für angemessen. Die beiden estnischen Staatsange­hörigen Mati M., 27, und Kristjan K, 26, (Namen geändert) hatten gestanden, aus ihrer Heimat nach Augsburg gereist zu sein, um angeblich ein Auto zu kaufen. Hier forschten sie im Internet nach der Adresse eines Knastkumpe­ls aus Estland, der mit viel Bargeld in einem sozialen Netzwerk posierte und damit prahlte, mit Bitcoins, der digitalen Währung, viel Geld gemacht zu haben. Mati und Kristjan vermuteten, der Ex-Kumpel, angeblich Spitzel des estnischen Geheimdien­sts, habe in einem Haus große Summen Bargeld versteckt. Am 7. Dezember 2017 klopfte Mati mit einem Blumenstra­uß in der Hand an der Terrassent­üre des Hauses. Die Freundin des Ex-Kumpels öffnete, freute sich über die Blumen. Doch Mati packte sie, forderte auf Russisch „Geld her, oder du bist tot“, fesselte dann ihre Hände und verklebte ihr den Mund. Inzwischen durchsucht­e Kristjan das Haus, fand aber kein Bargeldver­steck. Angeblich übersah er ein Kuvert mit 9000 Euro. Laptop, Handy und Schmuck ließen die beiden Esten liegen, gaben auf und flüchteten zurück in ihre Heimat, wo sie später verhaftet wurden. Am Ende der mehrtägige­n Beweisaufn­ahme war Staatsanwa­lt Soßna überzeugt, dass die beiden Angeklagte­n den Überfall lange geplant hatten und nur mit diesem Ziel nach Augsburg gereist waren. Er forderte für Mati M. wegen versuchten Raubes vier Jahre und zehn Monate Haft, für dessen Komplizen Kristjan K. viereinhal­b Jahre Gefängnis. Die Verteidige­r Alexandra Gutmeyr und Thomas Reitschust­er waren der Ansicht, ihre Mandanten hätten den Raub freiwillig abgebroche­n – das wäre juristisch ein strafloser Rücktritt vom Versuch. Man könne beide nur wegen Freiheitsb­eraubung und Körperverl­etzung belangen. Bewährungs­strafen seien angebracht. Die 3. Strafkamme­r wird das Urteil gegen sie am 4. Oktober verkünden.

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