Neue Bauplätze gibt es auf verschiedenen Wegen
Die Vergabe durch die Stadt erfolgt in Bobingen mit Kriterienkatalog, per Los oder im Bieterverfahren. Am Montag geht es los für alle, die sich in der Siedlung ein Haus bauen wollen
Bobingen Für 52 Bauplätze in Bobingen-Siedlung startet am Montagmittag das Rennen um die Vergabe durch die Stadt. 32 Einzelhäuser und 20 Doppelhäuser sollen dort entstehen. Ab 12 Uhr wird die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite die Fragebögen freischalten, mit denen sich Interessenten für ein Grundstück an der Herbststraße bewerben können. Die Preise sowie strenge Richtlinien für die Vergabe hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung festgelegt. Man wolle einer möglichst breiten Interessentenschicht die Möglichkeit zum Kauf geben, heißt es in den Erläuterungen. Für einen Teil der Grundstücke gilt ein umfangreicher Kriterienkatalog, der heimische Bauwerber und Familien mit Kindern bevorzugt. Insgesamt wird das vorhandene Kontingent jedoch aufgeteilt und nach verschiedenen Verfahren vergeben. So soll unter anderem durch ein Losverfahren jeder die Möglichkeit bekommen, sich in Bobingen
Es soll möglichst „schlank und gerecht“zugehen
anzusiedeln. In einem weiteren Vergabeprozess will die Stadt Grundstücke nach Höchstgebot verkaufen und so die Steuerkraft Bobingens stärken. Auf diese Weise gebe es zwar keine absolute Gerechtigkeit, sagte Bürgermeister Bernd Müller, „doch die Mitglieder des Bauausschusses haben sich um möglichst schlanke und gerechte Richtlinien bemüht“. Details mit genauen Angaben will die Stadt am Montag auf ihrer Internetseite bekannt geben. Demnach sehen Vergaberichtlinien zum Beispiel Punkte für Bauwerber vor, die bereits in Bobingen wohnen oder hier hauptberuflich beschäftigt sind, außerdem wird die familiäre Situation von Bewerbern, wie etwa die Zahl der Kinder, gewertet. Weitere Kriterien wie die Ausübung eines Ehrenamts seien nicht sinnvoll, so Müller, weil man sie schwer kontrollieren und nicht gerecht bewerten könne. Zur Bauplatzvergabe für Einfa- milienhäuser gibt es ein dreistufiges Modell. Die Hälfte der Plätze wird zum reellen, aktuell fortgeschriebenen Bodenrichtwert (circa 15 Prozent unter dem Verkehrswert) angeboten. Weitere 30 Prozent der Bauplätze werden im Losverfahren zum Verkehrswert vergeben. Die restlichen 20 Prozent werden im Bieterverfahren angeboten, wobei das Mindestgebot dem Verkehrswert entsprechen muss. Für Grundstücke, die nach Vergaberichtlinien vergeben werden, spezielle Kriterien. Bewerber dürfen weder in Bobingen noch außerhalb Grundeigentum besitzen. Die Bebauung muss innerhalb von vier Jahren erfolgen und das Eigentum zehn Jahre selbst genutzt werden. Eine Vermietung, die sonstige Überlassung an Dritte zur Nutzung sowie die ganze oder teilweise Veräußerung an Dritte in diesem Zeitraum bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Stadt. Überraschend kam im Ratsgremium das Nein der SPD-Fraktion zur Vergabe gegen Höchstgebot. „Wir wollen uns nicht an der Preistreiberei beteiligen“, sagte Fraktionschef Edmund Mannes, worauf die CSU die Sitzung unterbrechen ließ, um über die neue Situation zu beraten. Danach wurde mehrheitlich beschlossen, dass es beim vorgeschlagenen Drei-Stufen-Modell bleibt. „Eine anonyme Angebotsabgabe ist keine Preistreiberei“, stellte Zweiter Bürgermeister Klaus Förster (CSU) fest; die Mehreinnahmen könne der städtische Haushalt gut brauchen. Für Doppelhaus-Bauplätze gelgelten ten gesonderte Regeln, denn es können sich zunächst ausschließlich Bauherrengemeinschaften bewerben. Jeder der beiden Käufer aus der Gemeinschaft erwirbt jeweils ein selbstständiges Grundstück zum Bau einer Doppelhaushälfte. Die beiden Bewerber müssen sich jedoch verpflichten, gemeinsam ein Doppelhaus zu errichten. Mit zunächst drei Grundstücken will die Stadt das Modell der Bauherrengemeinschaft testen, insgesamt sind an der Herbststraße 20 Doppelhaushälften geplant.