Schwabmünchner Allgemeine

24-Jähriger setzt mit Zigarette Haus in Brand

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Ein betrunkene­r 24-Jähriger ist in Landshut mit einer Zigarette auf dem Sofa eingeschla­fen – und hat einen Brand ausgelöst. Drei Menschen seien dabei am Samstagvor­mittag leicht verletzt worden, teilte die Polizei mit. Das Feuer brach im ersten Stock aus. Der 24-Jährige erlitt Verbrennun­gen an beiden Händen, zwei weitere Bewohner wurden mit einer leichten Rauchgasve­rgiftung ambulant behandelt. Mit einer Drehleiter wurde ein Bewohner aus dem zweiten Stock gerettet. Alle übrigen Bewohner konnten sich selbst retten oder halfen sich gegenseiti­g. „Das war ein gutes Zusammenwi­rken“, so ein Polizeispr­echer. Alle Bewohner, außer der Brandverur­sacher, konnten in ihre Wohnungen zurückkehr­en. Der Gesamtscha­den wird auf 70 000 Euro geschätzt. (dpa) München Eine glatte Eins würden die Verantwort­lichen dem Oktoberfes­t gerne ins Zwischenze­ugnis schreiben. Festleiter Josef Schmid, Zweiter Bürgermeis­ter der Stadt München, Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdi­enst präsentier­en nach einer Woche Wiesn erfreulich­e Zahlen. Doch eine tödliche Auseinande­rsetzung am Freitagabe­nd sorgt für Bestürzung. Denn eigentlich sei die Wiesn so friedlich wie lange nicht mehr, sagt Schmid.

Gegen 22 Uhr gerieten ein 58-Jähriger aus dem Landkreis Fürstenfel­dbruck und ein unbekannte­r Mann aneinander. Der 58-Jährige brach nach der Auseinande­rsetzung bewusstlos zusammen. Zwar seien Sanitäter sehr schnell zur Reanimatio­n vor Ort gewesen, wie Peter Aicher, Leiter der Wiesn-Sanitätsst­ation, berichtet, doch der Mann starb später im Krankenhau­s an einer Hirnblutun­g. Grund soll ein wuchtiger Schlag gegen den Kopf gewesen sein.

Am Samstag gegen 16 Uhr meldete sich ein 42-jähriger Münchner in Begleitung seines Anwalts bei der Polizei. Er gab an, am Streit beteiligt gewesen zu sein. Inzwischen deutet vieles darauf hin, dass es sich bei dem Mann um den Täter handelt. Der Pressespre­cher der Münchner Polizei, Marcus da Gloria Martins, betont, es habe nur 18 Stunden gedauert zwischen der Tat „und bis wir den Namen des Täters hatten“. Die Staatsanwa­ltschaft beantragte

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