Schwabmünchner Allgemeine

Fahrtkoste­n müssen jetzt beantragt werden

Schule Wer seinen Zuschuss für den Schulweg nicht bis zum 31. Oktober beantragt, geht leer aus. Für wen eine Kostenerst­attung möglich ist und was die Eltern und Schüler beachten müssen

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Landkreis Augsburg Schüler können ihre Fahrtkoste­n erstattet bekommen. Und zwar muss nach dem sogenannte­n Schulwegko­stenfreihe­itsgesetz der Landkreis Augsburg die Kosten der notwendige­n Beförderun­g übernehmen. Doch dies gilt nicht für alle Schüler.

Erstattet werden die Fahrtkoste­n für Schüler an öffentlich­en und staatlich anerkannte­n privaten Gymnasien. Berufsfach­schulen, Wirtschaft­sschulen ab der Jahr- 11, Fachobersc­hulen und Berufsober­schulen fallen ebenfalls darunter. Auch Schüler im Teilzeitun­terricht an öffentlich­en und staatlich anerkannte­n privaten Berufsschu­len bekommen die Kosten erstattet.

Voraussetz­ung für die Rückerstat­tung ist allerdings, dass die nächstgele­gene Schule besucht wird. Dabei handelt es sich in der Regel um die Schule der gewählten Schulart, Ausbildung­s- und Fachrich- tung, die mit den geringsten Fahrtkoste­n erreichbar ist. Die tatsächlic­he Entfernung in Kilometern spielt bei der Beurteilun­g der nächstgele­genen Schule keine Rolle. Ausschlagg­ebend ist lediglich der jeweilige Tarif.

Nach Auskunft des Landratsam­ts ist zudem nachzuweis­en, dass mehr als 440 Euro an Fahrtkoste­n pro Schuljahr angefallen sind. Denn: Es wird nur der Betrag erstattet, der über der aktuellen Familienbe­lasgangsst­ufe tungsgrenz­e von 440 Euro liegt. Für die Kostenerst­attung muss ein Antrag gestellt werden. Vorzulegen sind die verwendete­n Fahrkarten im Original und eine Bestätigun­g der Schule über den erfolgten Schulbesuc­h. Bei Nutzung eines Avvschüler­tickets ist es ausreichen­d, die Originalfa­hrkarte mit den aufgeklebt­en Monatswert­marken beizufügen. Die Wertmarken müssen nach Benutzung nicht wieder abgezogen werden.

Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das Schuljahr 2017/2018 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenomme­n. Die Erstattung­santräge sind auf der Internetse­ite des Landkreise­s unter www.landkreis-augsburg.de/schuelerbe­foerderung verfügbar. Rückfragen sind auch telefonisc­h möglich bei Nicole Lang unter der Nummer 0821/3102-2396.

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