Fahrtkosten müssen jetzt beantragt werden
Schule Wer seinen Zuschuss für den Schulweg nicht bis zum 31. Oktober beantragt, geht leer aus. Für wen eine Kostenerstattung möglich ist und was die Eltern und Schüler beachten müssen
Landkreis Augsburg Schüler können ihre Fahrtkosten erstattet bekommen. Und zwar muss nach dem sogenannten Schulwegkostenfreiheitsgesetz der Landkreis Augsburg die Kosten der notwendigen Beförderung übernehmen. Doch dies gilt nicht für alle Schüler.
Erstattet werden die Fahrtkosten für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien. Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen ab der Jahr- 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen fallen ebenfalls darunter. Auch Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen bekommen die Kosten erstattet.
Voraussetzung für die Rückerstattung ist allerdings, dass die nächstgelegene Schule besucht wird. Dabei handelt es sich in der Regel um die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrich- tung, die mit den geringsten Fahrtkosten erreichbar ist. Die tatsächliche Entfernung in Kilometern spielt bei der Beurteilung der nächstgelegenen Schule keine Rolle. Ausschlaggebend ist lediglich der jeweilige Tarif.
Nach Auskunft des Landratsamts ist zudem nachzuweisen, dass mehr als 440 Euro an Fahrtkosten pro Schuljahr angefallen sind. Denn: Es wird nur der Betrag erstattet, der über der aktuellen Familienbelasgangsstufe tungsgrenze von 440 Euro liegt. Für die Kostenerstattung muss ein Antrag gestellt werden. Vorzulegen sind die verwendeten Fahrkarten im Original und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Bei Nutzung eines Avvschülertickets ist es ausreichend, die Originalfahrkarte mit den aufgeklebten Monatswertmarken beizufügen. Die Wertmarken müssen nach Benutzung nicht wieder abgezogen werden.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das Schuljahr 2017/2018 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenommen. Die Erstattungsanträge sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/schuelerbefoerderung verfügbar. Rückfragen sind auch telefonisch möglich bei Nicole Lang unter der Nummer 0821/3102-2396.