So werden die Grundstücke vergeben
Das sind die Kriterien für die Bewerber im Baugebiet Süd IV, die der Gemeinderat von Untermeitingen festgelegt hat:
● Ausschlusskriterien Nicht bewerben kann sich, wer bereits eine Immobilie (Eigentumswohnungen zählen nicht dazu) besitzt, über ein unbebautes Baugrundstück verfügt oder in den vergangenen 40 Jahren bereits ein Baugrundstück von der Gemeinde Untermeitingen erhalten hat.
● Punktesystem Bewerber werden nach einem Punktesystem bewertet. Zu den Kriterien zählt hier die „Bodengebundenheit“, also die Zahl der Jahre, die ein Bewerber bereits in Untermeitingen gelebt hat. Basis für die Grundstücksvergabe im Baugebiet Süd IV ist das sogenannte Einheimi- schenmodell. Für ein Maximum von 30 Jahren erhält der Bewerber das Maximum von 30 Punkten. Zudem rechnet die Gemeinde einen Familienbonus an, mit je fünf Punkten pro Kind, mit einem Höchstwert von insgesamt 15 Punkten. Für Ehrenamt und eine „soziale Komponente“können bis zu fünf Punkte angerechnet werden.
● Auflagen Erhält ein Bewerber den Zuschlag, muss er innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau beginnen und diesen innerhalb von vier Jahren fertigstellen. Zudem besteht eine Eigennutzungsverpflichtung für zehn Jahre. Bei Verstößen oder Angabe falscher Tatsachen rechnet die Gemeinde einen Aufpreis von 40 Prozent an. (veli)