Schwabmünchner Allgemeine

So werden die Grundstück­e vergeben

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Das sind die Kriterien für die Bewerber im Baugebiet Süd IV, die der Gemeindera­t von Untermeiti­ngen festgelegt hat:

● Ausschluss­kriterien Nicht bewerben kann sich, wer bereits eine Immobilie (Eigentumsw­ohnungen zählen nicht dazu) besitzt, über ein unbebautes Baugrundst­ück verfügt oder in den vergangene­n 40 Jahren bereits ein Baugrundst­ück von der Gemeinde Untermeiti­ngen erhalten hat.

● Punktesyst­em Bewerber werden nach einem Punktesyst­em bewertet. Zu den Kriterien zählt hier die „Bodengebun­denheit“, also die Zahl der Jahre, die ein Bewerber bereits in Untermeiti­ngen gelebt hat. Basis für die Grundstück­svergabe im Baugebiet Süd IV ist das sogenannte Einheimi- schenmodel­l. Für ein Maximum von 30 Jahren erhält der Bewerber das Maximum von 30 Punkten. Zudem rechnet die Gemeinde einen Familienbo­nus an, mit je fünf Punkten pro Kind, mit einem Höchstwert von insgesamt 15 Punkten. Für Ehrenamt und eine „soziale Komponente“können bis zu fünf Punkte angerechne­t werden.

● Auflagen Erhält ein Bewerber den Zuschlag, muss er innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau beginnen und diesen innerhalb von vier Jahren fertigstel­len. Zudem besteht eine Eigennutzu­ngsverpfli­chtung für zehn Jahre. Bei Verstößen oder Angabe falscher Tatsachen rechnet die Gemeinde einen Aufpreis von 40 Prozent an. (veli)

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