Kamera unter Beobachtung
Bestandsaufnahme Die kleinen Augen wachen in Geschäften, Banken und Parkhäusern, selbst an Privathäusern. Im öffentlichen Raum sind sie dagegen selten und in der Bevölkerung umstritten. Was sie dürfen und was sie bringen
Eine Videokamera sorgte jüngst in Schwabmünchens Stadthalle für Irritation. Wer filmt bei uns eigentlich was und wo? Was ist erlaubt?
Landkreis Ein Beispiel in der Stadthalle Schwabmünchen hat jüngst durch eine kurze Diskussion das Augenmerk auf sie gelenkt: Überwachungskameras. Sie gehören mittlerweile fast zu unserem Alltag, sind mal mehr, mal weniger sichtbar: im Supermarkt, an der Tankstelle, in Straßenbahn und Zug, im Restaurant, am Geldautomat, auf Firmengelände.
Viele Bürger empfinden die kleinen Wächter inzwischen als völlig normal, sehen darin auch ein Stück Sicherheit. Dennoch entbrennen darüber immer wieder Diskussionen. Denn wer weiß, ob am Monitor hinter dem Kameraauge einer sitzt und was er da auswertet? Oder wird hier aufgezeichnet, um im Zweifelsfall klären zu können, was vor Ort vorging? Viele Fragen wären möglich. So kam es auch zur Kritik eines Kursteilnehmers in Schwabmünchen. Dem Mann war im Seminarraum der Stadthalle eine Kamera aufgefallen. Er wolle im Unterricht weder beobachtet noch überwacht werden, monierte er.
Doch es gibt gerade in größeren Städten auch Videoüberwachung auf öffentlichen Verkehrs- oder Grünflächen. Was oft unbekannt ist: Sie ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorgenommen wird. Wie handhaben es damit die Städte in der Region?
Königsbrunn verfügt in diesem Bereich lediglich über eine stationäre Videoüberwachung am Mercateum. Doch die sei derzeit deaktiviert, teilt Anke Maresch vom Bürgermeisterbüro mit. Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum werde nur in enger Absprache mit der Polizei und im Einklang mit dem Datenschutz installiert. Infrage käme nur ein krimineller Brennpunkt. Und der existiere aktuell nicht in Königsbrunn, sagt Maresch.
Bobingens Bürgermeister Bernd Müller benennt auf Anfrage zwei Kamerainstallationen an städtischen Gebäuden. Beide – eine im Bereich des Rathaus-Betriebsgrundstücks bei den Garagen, die andere im Eingangsbereich der Siedlungsgrundschule – dienen ausschließlich dem Objektschutz. Persönlich sehe er das Thema Videoüberwachung „eher skeptisch“, meint er.
Freigabe zur Überwachung des öffentlichen Raumes im Freien hat der Datenschutzbeauftragte der Stadt Schwabmünchen, Matthias Böck, erteilt. In den letzten Jahren sei zu diesem Zwecke auch keine Anfrage eingegangen. Und davor sei das Ergebnis stets gegen die Kameras ausgefallen, so Böck. „Bei Anfragen werden der Datenschutz sowie alle anderen rechtlichen Aspekte und Sachverhalte genauestens geprüft“, versichert auch er.
Und die Gemeinden in der Regi-
on? Beispiel Großaitingen: Hier erfolge vonseiten der Kommune keine Überwachung, betont Bürgermeister Erwin Goßner. „Ich bin offen gestanden froh, auf dieses Hilfsmittel noch verzichten zu können und dass sich die Gemeinde bei dieser verantwortungsvollen Thematik nicht dafür oder dagegen aussprechen muss.“
Bestätigt werden diese Aussagen vom Leiter der Polizeiinspektion (PI) Bobingen, Artur Dachs: „Zur Prävention werden im EinzugsgeKeine
biet der PI keine Überwachungskameras eingesetzt.“Dazu müsste sich eine Örtlichkeit herauskristallisieren, die im Vergleich zu anderen öffentlichen Plätzen ein deutlich erhöhtes Einsatz- und Straftatenaufkommen verzeichne.
Anders sei die Sache allerdings im nicht öffentlichen Raum, also im Privatsektor und im gewerblichen Bereich. Hier würden sich Überwachungskameras wachsender Beliebtheit erfreuen, macht Dachs aufmerksam.
Grund dafür sei vor allem das gestiegene Sicherheitsbedürfnis, aber auch der Kampf gegen Diebstahl und Vandalismus, erklärt ein Schwabmünchner Geschäftsinhaber, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Wichtig sei allerdings, auf die Aufzeichnung gut sichtbar aufmerksam zu machen.
Der Globus Baumarkt in Königsbrunn zeigt beispielsweise, wie es korrekt ist: Er weist seine Kunden mit farbigen Schildern schon im Eingangsbereich auf die Videoüberwachung hin. Nicht ohne Grund: Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich auch immer um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen.
Die kleinen Beobachter gibt es auch vereinzelt an Schulen. Als vor einigen Jahren Unbefugte in Schulen Kinder ansprachen, wurden die Zugangstüren gesichert. Während der Unterrichtszeit und auch danach sind sie nun meist verschlossen. Zum Beispiel, wo die Örtlichkeiten unübersichtlich sind oder die Tür auf Klingelzeichen per Fernschalter geöffnet werden, gibt es immer noch zusätzliche Kameraaugen. Das hat die Elternschaft seither stark beruhigt.
Doch auch dort heißt es unmissverständlich: Heimliche Videoüberwachung ist verboten. Kameras müssen gesetzeskonform installiert und betrieben werden. Darauf legt auch Schulleiter Dirk Hampel von der Staatlichen Realschule Bobingen größten Wert. Auch an seiner Lehranstalt wird der äußere Eingangsbereich gefilmt. „Bei uns ist in der Vergangenheit immer etwas beschädigt oder zerstört worden“, erzählt er. Seit der Videoüberwachung habe es am Gebäude weder Sachbeschädigungen noch Vandalismus gegeben.
Weitere Kameras sind für den Rektor allerdings kein Thema. Es gebe keinen Grund, die Innenräume oder den Pausenhof zu überwachen. Auf Letzteren würde beispielsweise die örtliche Sicherheitswacht ein Auge werfen.
Doch bringen Kameras tatsächlich mehr Sicherheit? Hier scheiden sich die Gemüter. Gegner befürchten Eingriffe in die Privatsphäre. Befürworter nennen als Argumente die Beweissicherung und das frühzeitige Erkennen von Gefährdungen. Für die einen sind sie Fluch, für die anderen Segen.