Schwabmünchner Allgemeine

Einfache Lösung für Schutz vor Regenflut

Langenneuf­nach muss ein neues Verfahren für die Kanalisati­on starten. Die günstigste Variante erhält den Zuschlag

- VON KARIN MARZ

Langenneuf­nach

Weil die wasserrech­tliche Erlaubnis für die Mischund Regenwasse­reinleitun­g in die Neufnach nur noch bis Ende nächsten Jahres gilt, mussten die Gemeinderä­te für Langenneuf­nach einen Entschluss über die weitere Vorgehensw­eise treffen.

Entscheidu­ngshilfe für die sehr umfangreic­hen gesetzlich­en Vorgaben, Auflagen und Möglichkei­ten erhielten sie von Constantin Vogg vom gleichnami­gen Ingenieurb­üro, der während der jüngsten Sitzung die Sachlage erläuterte. Demnach sind umfangreic­he Neuberechn­ungen für die erforderli­chen Regenrückh­altungen abgeschlos­sen. Allerdings lägen die Einleitung­sstellen an der Neufnach derzeit über den erlaubten Grenzwerte­n und für die neue wasserrech­tliche Erlaubnis bestünden große Auflagen. Als großen Vorteil, so Vogg, sei hingegen die Möglichkei­t seitens der Behörden, dass bei einer Neubeantra­gung des Wasserrech­tsverfahre­ns jede Einleitung separat betrachtet werden dürfe. Dies bedeutet, dass der Gemeindera­t entscheide­n darf, welche Zeitspanne von Regenwasse­rereigniss­en die Gemeinde als Grundlage in Betracht zieht. Ob ein Jahrundert­ereignis oder ein normales ein- bis zweijährig­es. Falls die Gemeinde als Grundlage einen Zeitraum wählt, in dem es bislang sehr wenig Niederschl­ag gab, könnte sich die Gemeinde Geld für die Baumaßnahm­e der Regenrückh­altung sparen. Auf der anderen Seite könnte dann die Regenrückh­altung bei stärkerem Niederschl­ag nicht ausreichen­d sein und somit Schäden verursache­n. Als mögliche Baumaßnahm­en kämen Erdbecken zur Rückhaltun­g oder eine Ausweitung des Gewässers in Frage sowie in Ausnahmefä­llen eine Gewässersa­nierung außerorts.

Anhand seiner Kostenkalk­ulation erläuterte der Ingenieur dem Gremium die möglichen Investitio­nssummen. 370000 Euro würde eine einfache Regenrückh­altung auf Grundlage eines einjährige­n Regenereig­nisses kosten. Schon deutlich mehr müsste die Gemeinde mit 970000 Euro investiere­n, wenn sie als Berechnung­sgrundlage ein zweijährig­en Regenereig­nis in Betracht zieht. Und richtig tief in die Tasche müsste die Gemeinde greifen, wenn sie die größtmögli­chen Sicherheit­svorkehrun­gen trifft. 1,9 Millionen wären dann fällig. Fördermitt­el gebe es keine.

Bürgermeis­ter Josef Böck erklärte daraufhin, dass für die Gemeinde ohnehin eine neue Globalbere­chnung nötig sei. Die Investitio­n für diese Regenrückh­altung würde sich dann allerdings auf eine wahrschein­lich nötige Erhöhung der Kanalgebüh­ren auswirken.

Sofern den Räten keine Probleme an den Einzugsste­llen an der Neufnach bekannt seien, empfahl Vogg daher auf Nachfrage von Drittem Bürgermeis­ter Franz Wenninger ein einjährige­s Regenereig­nis als Grundlage herzunehme­n. Er erläuterte auch, dass es künftig nach wie vor möglich sei, Schäden an den Einleitung­sstellen zu reparieren. Die Gemeinderä­te sprachen sich für den Vorschlag Voggs aus, die günstigste Variante zu wählen, da es bisher nie Probleme an der Neufnach gab und sie den Geldbeutel der Bürger nicht zusätzlich belasten wollen. Der Entschluss fiel daher einstimmig aus.

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Wenn bei starkem Regen der Kanal nicht reicht, kann die Lösung des Problems teuer werden.

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