Einfache Lösung für Schutz vor Regenflut
Langenneufnach muss ein neues Verfahren für die Kanalisation starten. Die günstigste Variante erhält den Zuschlag
Langenneufnach
Weil die wasserrechtliche Erlaubnis für die Mischund Regenwassereinleitung in die Neufnach nur noch bis Ende nächsten Jahres gilt, mussten die Gemeinderäte für Langenneufnach einen Entschluss über die weitere Vorgehensweise treffen.
Entscheidungshilfe für die sehr umfangreichen gesetzlichen Vorgaben, Auflagen und Möglichkeiten erhielten sie von Constantin Vogg vom gleichnamigen Ingenieurbüro, der während der jüngsten Sitzung die Sachlage erläuterte. Demnach sind umfangreiche Neuberechnungen für die erforderlichen Regenrückhaltungen abgeschlossen. Allerdings lägen die Einleitungsstellen an der Neufnach derzeit über den erlaubten Grenzwerten und für die neue wasserrechtliche Erlaubnis bestünden große Auflagen. Als großen Vorteil, so Vogg, sei hingegen die Möglichkeit seitens der Behörden, dass bei einer Neubeantragung des Wasserrechtsverfahrens jede Einleitung separat betrachtet werden dürfe. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat entscheiden darf, welche Zeitspanne von Regenwasserereignissen die Gemeinde als Grundlage in Betracht zieht. Ob ein Jahrundertereignis oder ein normales ein- bis zweijähriges. Falls die Gemeinde als Grundlage einen Zeitraum wählt, in dem es bislang sehr wenig Niederschlag gab, könnte sich die Gemeinde Geld für die Baumaßnahme der Regenrückhaltung sparen. Auf der anderen Seite könnte dann die Regenrückhaltung bei stärkerem Niederschlag nicht ausreichend sein und somit Schäden verursachen. Als mögliche Baumaßnahmen kämen Erdbecken zur Rückhaltung oder eine Ausweitung des Gewässers in Frage sowie in Ausnahmefällen eine Gewässersanierung außerorts.
Anhand seiner Kostenkalkulation erläuterte der Ingenieur dem Gremium die möglichen Investitionssummen. 370000 Euro würde eine einfache Regenrückhaltung auf Grundlage eines einjährigen Regenereignisses kosten. Schon deutlich mehr müsste die Gemeinde mit 970000 Euro investieren, wenn sie als Berechnungsgrundlage ein zweijährigen Regenereignis in Betracht zieht. Und richtig tief in die Tasche müsste die Gemeinde greifen, wenn sie die größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft. 1,9 Millionen wären dann fällig. Fördermittel gebe es keine.
Bürgermeister Josef Böck erklärte daraufhin, dass für die Gemeinde ohnehin eine neue Globalberechnung nötig sei. Die Investition für diese Regenrückhaltung würde sich dann allerdings auf eine wahrscheinlich nötige Erhöhung der Kanalgebühren auswirken.
Sofern den Räten keine Probleme an den Einzugsstellen an der Neufnach bekannt seien, empfahl Vogg daher auf Nachfrage von Drittem Bürgermeister Franz Wenninger ein einjähriges Regenereignis als Grundlage herzunehmen. Er erläuterte auch, dass es künftig nach wie vor möglich sei, Schäden an den Einleitungsstellen zu reparieren. Die Gemeinderäte sprachen sich für den Vorschlag Voggs aus, die günstigste Variante zu wählen, da es bisher nie Probleme an der Neufnach gab und sie den Geldbeutel der Bürger nicht zusätzlich belasten wollen. Der Entschluss fiel daher einstimmig aus.