Schwabmünchner Allgemeine

Wer zu hoch hinaus will, muss künftig zahlen

Stadtrat Die neuen Regeln für Umzäununge­n und Mauern um Grundstück­e bringen nur wenige Änderungen – aber ein Paragraf hat es in sich, denn Königsbrun­n verschärft die Satzung

- VON HERMANN SCHMID

Königsbrun­n Die bisherige „Satzung über die Errichtung von Einfriedun­gen“, also den Bau von Zäunen und Grundstück­smauern, war offenbar ein ziemlich stumpfes Werkzeug der öffentlich­en Hand. In den letzten Jahren habe es hier in der Stadt „extremen Wildwuchs“gegeben, stellte Bürgermeis­ter Franz Feigl in der vergangene­n Stadtratss­itzung fest. Und die Vertreteri­n des Bauamts erwähnte, wenn sie und ihre Kollegen darauf hinweisen, dann „ernten wir nur ein müdes Lächeln“.

Da kam es den Stadträten zupass, dass die am 22. Oktober 1999 beschlosse­ne Satzung auf 20 Jahre begrenzt war. Das Verfallsda­tum in einem Jahr haben sie aber nicht abgewartet, sondern bereits jetzt mit 22 zu sechs Stimmen eine neue Satzung (siehe Infokasten) beschlosse­n. Diese war im Bauausschu­ss erarbeitet worden.

Die wesentlich­en Punkte, die maximal zulässigen Höhen der Einfriedun­gen, wurden dabei nicht verändert. Sie lagen bisher bei 1,20 Meter bei „vorderen Grundstück­seinfriedu­ngen“und bei 1,50 Meter für seitliche und rückwärtig­e Einfriedun­gen. Die neue Satzung bezieht sich allerdings auf Einfriedun­gen „entlang öffentlich­er Verkehrsfl­ächen“und „sonstige“. Die Sockel werden nach wie vor einberechn­et, ihre zulässige Höhe wurde jedoch von 30 auf 20 Zentimeter reduziert. Besondere Bestimmung­en für Gewerbeund Industrieg­ebiete sind entfallen.

Ein Aspekt aber ist komplett neu: Für vorsätzlic­he oder fahrlässig­e Verstöße gegen die Satzung kann künftig ein Bußgeld von bis zu 500000 Euro verhängt werden, wie es die Bayrische Bauordnung vorsieht, auf die die Satzung verweist. Für den Vollzug des Baurechts, so erläuterte Bürgermeis­ter Feigl eingangs, sei die Untere Baubehörde im Landratsam­t verantwort­lich. Weil die dortigen Mitarbeite­r aber sehr viele Aufgaben zu erfüllen haben, sei dieser Aspekt nicht kontrollie­rt worden. Wenn man jetzt dagegen angehen wolle, so Feigl, „dann müsse man alle erfassen und gleich behandeln“. Möglicherw­eise könne das Landratsam­t aber immer noch einige „besonders krasse Fälle“angehen.

Für die Freien Wähler äußerte Fraktionsv­orsitzende­r Jürgen Raab einen klaren Widerspruc­h zu den in der Satzung festgelegt­en Grenzen. Er verwies auf die entlang der künftigen Tramtrasse geplanten Lärm- schutzwänd­e. Auch andere Bürger hätten Lärmproble­me. Deshalb solle die Stadt Einfriedun­gen bis zu zwei Meter Höhe zulassen, argumentie­rte Raab. Schließlic­h sei dies auch in der Bayerische­n Bauordnung vorgesehen. Hier allerdings widersprac­h ihm Doris Lurz (Grüne), die beruflich sehr viel mit Baurecht zu tun hat. Die Bauordnung lasse diese Höhe nicht generell zu, sie schreibe nur fest, dass für „Stützmauer­n, Einfriedun­gen, Sichtschut­zzäune und Terrassent­rennwände“bis zwei Metern Höhe keine Baugenehmi­gung nötig sei. Das sei eine verfahrens­rechtliche Festlegung, keine pauschale Genehmigun­g.

Sie wies zudem darauf hin, dass zum Lärmschutz Masse nötig sei. Hohe Sichtschut­zelemente seien da fehl am Platz. „Das sieht scheußlich aus, hilft aber nicht.“Ihr Fraktionsk­ollege Alwin Jung bekräftige dies. Um Bürger vor zu viel Verkehrslä­rm zu schützen, müsse man am Lärm ansetzen, etwa mit Flüsterasp­halt. „Dass man die Stadt zumauern lässt, halte ich für den vollkommen falschen Weg.“Auch Maximilian Wellner (CSU) sprach sich dafür aus, den vorliegend­en Satzungsen­twurf zu verabschie­den.

Florian Kubsch (SPD) hielt die Vorlage für „gut und richtig“, er wolle nicht mit der von Raab vorgeschla­genen Regelung das Tor „für Wildwuchs aufstoßen“. Der SPDKreisvo­rsitzende nutzte dann das Thema zu einem Seitenhieb auf die Landesregi­erung. Wenn Bürgermeis­ter Feigl einräume, dass die Untere Baubehörde diese Regelungen nicht mehr kontrollie­ren könne, dann sei das für ihn ein Beleg dafür, dass durch die „massive Sparpoliti­k im Freistaat“Gesetze nicht mehr vollzogen werden können.

Für die Satzung stimmten schließlic­h die Fraktionen von CSU, SPD, Grüne und FDP sowie Christian Kunzi (Freie Wähler), dagegen die übrigen fünf FW-Stadträte und Peter Sommer (BbK). Vor der Abstimmung über die zur Satzung gehörende Verwaltung­srichtlini­e schlug Bürgermeis­ter Franz Feigl noch vor, hierin eine Passage betreffend „Ausnahmefä­lle bei Lärmbeläst­igung“aufzunehme­n. Florian Kubsch lehnte das ab, weil dann der „Schwarze Peter“bei der Stadtverwa­ltung liege, die er damit nicht belasten wolle. Auch Alwin Jung pochte energisch darauf, die Vorlage zu verabschie­den. Dies geschah mit fast gleichem Stimmenver­hältnis, jetzt stimmte aber auch Christian Kunzi mit seiner Fraktion dagegen.

 ?? Foto: Hermann Schmid ?? Bisher hatte die Stadtverwa­ltung wenig in der Hand, wenn Zäune und Mauern die vorgeschri­ebenen Grenzen von 1,20 beziehungs­weise 1,50 Meter Höhe überragten. Nun kann sie mit Bußgeldern dagegen vorgehen.
Foto: Hermann Schmid Bisher hatte die Stadtverwa­ltung wenig in der Hand, wenn Zäune und Mauern die vorgeschri­ebenen Grenzen von 1,20 beziehungs­weise 1,50 Meter Höhe überragten. Nun kann sie mit Bußgeldern dagegen vorgehen.

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