Wer zu hoch hinaus will, muss künftig zahlen
Stadtrat Die neuen Regeln für Umzäunungen und Mauern um Grundstücke bringen nur wenige Änderungen – aber ein Paragraf hat es in sich, denn Königsbrunn verschärft die Satzung
Königsbrunn Die bisherige „Satzung über die Errichtung von Einfriedungen“, also den Bau von Zäunen und Grundstücksmauern, war offenbar ein ziemlich stumpfes Werkzeug der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren habe es hier in der Stadt „extremen Wildwuchs“gegeben, stellte Bürgermeister Franz Feigl in der vergangenen Stadtratssitzung fest. Und die Vertreterin des Bauamts erwähnte, wenn sie und ihre Kollegen darauf hinweisen, dann „ernten wir nur ein müdes Lächeln“.
Da kam es den Stadträten zupass, dass die am 22. Oktober 1999 beschlossene Satzung auf 20 Jahre begrenzt war. Das Verfallsdatum in einem Jahr haben sie aber nicht abgewartet, sondern bereits jetzt mit 22 zu sechs Stimmen eine neue Satzung (siehe Infokasten) beschlossen. Diese war im Bauausschuss erarbeitet worden.
Die wesentlichen Punkte, die maximal zulässigen Höhen der Einfriedungen, wurden dabei nicht verändert. Sie lagen bisher bei 1,20 Meter bei „vorderen Grundstückseinfriedungen“und bei 1,50 Meter für seitliche und rückwärtige Einfriedungen. Die neue Satzung bezieht sich allerdings auf Einfriedungen „entlang öffentlicher Verkehrsflächen“und „sonstige“. Die Sockel werden nach wie vor einberechnet, ihre zulässige Höhe wurde jedoch von 30 auf 20 Zentimeter reduziert. Besondere Bestimmungen für Gewerbeund Industriegebiete sind entfallen.
Ein Aspekt aber ist komplett neu: Für vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Satzung kann künftig ein Bußgeld von bis zu 500000 Euro verhängt werden, wie es die Bayrische Bauordnung vorsieht, auf die die Satzung verweist. Für den Vollzug des Baurechts, so erläuterte Bürgermeister Feigl eingangs, sei die Untere Baubehörde im Landratsamt verantwortlich. Weil die dortigen Mitarbeiter aber sehr viele Aufgaben zu erfüllen haben, sei dieser Aspekt nicht kontrolliert worden. Wenn man jetzt dagegen angehen wolle, so Feigl, „dann müsse man alle erfassen und gleich behandeln“. Möglicherweise könne das Landratsamt aber immer noch einige „besonders krasse Fälle“angehen.
Für die Freien Wähler äußerte Fraktionsvorsitzender Jürgen Raab einen klaren Widerspruch zu den in der Satzung festgelegten Grenzen. Er verwies auf die entlang der künftigen Tramtrasse geplanten Lärm- schutzwände. Auch andere Bürger hätten Lärmprobleme. Deshalb solle die Stadt Einfriedungen bis zu zwei Meter Höhe zulassen, argumentierte Raab. Schließlich sei dies auch in der Bayerischen Bauordnung vorgesehen. Hier allerdings widersprach ihm Doris Lurz (Grüne), die beruflich sehr viel mit Baurecht zu tun hat. Die Bauordnung lasse diese Höhe nicht generell zu, sie schreibe nur fest, dass für „Stützmauern, Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände“bis zwei Metern Höhe keine Baugenehmigung nötig sei. Das sei eine verfahrensrechtliche Festlegung, keine pauschale Genehmigung.
Sie wies zudem darauf hin, dass zum Lärmschutz Masse nötig sei. Hohe Sichtschutzelemente seien da fehl am Platz. „Das sieht scheußlich aus, hilft aber nicht.“Ihr Fraktionskollege Alwin Jung bekräftige dies. Um Bürger vor zu viel Verkehrslärm zu schützen, müsse man am Lärm ansetzen, etwa mit Flüsterasphalt. „Dass man die Stadt zumauern lässt, halte ich für den vollkommen falschen Weg.“Auch Maximilian Wellner (CSU) sprach sich dafür aus, den vorliegenden Satzungsentwurf zu verabschieden.
Florian Kubsch (SPD) hielt die Vorlage für „gut und richtig“, er wolle nicht mit der von Raab vorgeschlagenen Regelung das Tor „für Wildwuchs aufstoßen“. Der SPDKreisvorsitzende nutzte dann das Thema zu einem Seitenhieb auf die Landesregierung. Wenn Bürgermeister Feigl einräume, dass die Untere Baubehörde diese Regelungen nicht mehr kontrollieren könne, dann sei das für ihn ein Beleg dafür, dass durch die „massive Sparpolitik im Freistaat“Gesetze nicht mehr vollzogen werden können.
Für die Satzung stimmten schließlich die Fraktionen von CSU, SPD, Grüne und FDP sowie Christian Kunzi (Freie Wähler), dagegen die übrigen fünf FW-Stadträte und Peter Sommer (BbK). Vor der Abstimmung über die zur Satzung gehörende Verwaltungsrichtlinie schlug Bürgermeister Franz Feigl noch vor, hierin eine Passage betreffend „Ausnahmefälle bei Lärmbelästigung“aufzunehmen. Florian Kubsch lehnte das ab, weil dann der „Schwarze Peter“bei der Stadtverwaltung liege, die er damit nicht belasten wolle. Auch Alwin Jung pochte energisch darauf, die Vorlage zu verabschieden. Dies geschah mit fast gleichem Stimmenverhältnis, jetzt stimmte aber auch Christian Kunzi mit seiner Fraktion dagegen.