Schwabmünchner Allgemeine

Paketdiens­t-Mitarbeite­r lässt Geschmeide verschwind­en

Er stahl Päckchen, die an Juweliere adressiert waren. Beute im Wert von 20000 Euro

- VON KLAUS UTZNI

Die Versuchung war zu groß: Ein 39 Jahre alter Mitarbeite­r eines Paketdiens­tes aus Gersthofen ließ 23 kleine Päckchen mit Preziosen verschwind­en, die Schmuckgro­ßhändler an Juweliere in Augsburg und in weiteren Städten der Region geschickt hatten. Die Ketten, Anhänger, Ohrstecker und vor allem zahlreiche Trauringe im Gesamtwert von 20000 Euro versilbert­e der Dieb bei mehreren gewerbsmäß­igen Goldankäuf­ern in Augsburg.

Der in früheren Jahren bereits erheblich vorbestraf­te Mann wurde jetzt von einem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Roland Fink zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren verurteilt. Der Hauptgrund für die milde Beurteilun­g der Richter: Erst sein ausführlic­hes Geständnis schon vor der Polizei hatte die umfangreic­he Anklage ermöglicht.

Der Angeklagte (Verteidige­r: Jörg Seubert), der mit 1200 Euro Lohn eine Familie ernähren und Schulden abzahlen musste, war bei dem Paketdiens­t in der Verteilung der Sendungen für die einzelnen Ausfahrer beschäftig­t. Anfang November 2016 fiel ihm ein bereits aufgerisse­ner Umschlag in die Hände, in der sich diverse Ketten befanden. Er steckte die Preziosen schnell in die Hosentasch­e.

Das war der Beginn einer ganzen Serie von Diebstähle­n, die sich bis Ende April 2017 hinzog. Er griff zu, wenn sich in den Umschlägen Schmuck ertasten ließ. Oder wenn es sich um Sendungen handelte, die an Juweliere gerichtet waren. Sechsmal suchte er Goldankäuf­er in Augsburg auf und verscherbe­lte die Beute zum Goldpreis. „Ich musste nur meinen Ausweis zeigen und unterschre­iben, dass die Sachen mein Eigentum sind“, erklärte der Angeklagte, wie leicht es ihm gemacht worden war. Dass es sich bei den Schmuckstü­cken um zahlreiche gravierte Trauringe handelte, hätte die Aufkäufer nicht interessie­rt.

Dass etliche Sendungen nicht ausgeliefe­rt worden waren, fiel bei Routinekon­trollen des Paketdiens­tes auf. Ein Mitarbeite­r des betriebsin­ternen Sicherheit­sdienstes konnte den Kreis der verdächtig­en Angestellt­en aufgrund von Dienstplän­en und Anwesenhei­tskarten eingrenzen. Im Zusammensp­iel mit der Gersthofer Polizei blieb der Verdacht schließlic­h bei dem Angeklagte­n hängen.

Um ihn zu überführen, wurde eine Videokamer­a an seinem Arbeitspla­tz installier­t. Mit Erfolg. Als er wieder einmal Schmuck aus einem Umschlag in die Hosentasch­e steckte, schnappte die Falle zu. Der 39-Jährige gestand sofort insgesamt 23 solcher Diebstähle, die man ihm wahrschein­lich nur schwer hätte nachweisen können.

Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung gab er ein Versteck unter einer Sockelleis­te in der Küche preis, wo sich noch einige geklaute Ringe befanden. Bei der Urteilsfin­dung machte es sich das Schöffenge­richt nicht leicht. Der Angeklagte war vor vielen Jahren bereits wegen zahlreiche­r Diebstähle zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, von denen er fünf Jahre absaß. Nachdem er seinen Job beim Paketdiens­t verloren hatte, suchte er sich sofort eine neue Arbeitsste­lle, zahlt seitdem seine Schulden ab und lebt in einer festen Beziehung.

Das Gericht folgte denn auch dem Plädoyer von Verteidige­r Seubert, der – anders als die Staatsanwa­ltschaft – eine Bewährungs­strafe für seinen Mandanten gefordert hatte. Der Verurteilt­e muss als Auflage 160 Sozialstun­den ableisten und 20000 Euro Wertersatz (die Schadenssu­mme) bezahlen.

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