Bushaltestelle mit Dach fürs Kloster?
Der Gemeinderat Gessertshausen ist skeptisch. Hier fährt fast niemand, glaubt er
Hat die Kloster- und Museumsanlage Oberschönenfeld eine überdachte Bushaltestelle nötig? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Gemeinderat Oberschönenfeld befasst. Eine Mitarbeiterin der Abtei Oberschönenfelds hatte den Antrag auf die Einrichtung einer überdachten Haltestelle mit Sitzgelegenheit beim Kloster gestellt mit der Begründung, es sei immer ein Ärgernis, wenn der Bus Verspätung habe und die Haltestelle keine Sitzgelegenheit hätte.
Zweiter Bürgermeister Werner Pux meinte, dass er eher den Eindruck habe, dass man aufpassen müsse, dass der Bus nicht zu früh kommt und sah es als fraglich, ob eine solche Einrichtung hier notwendig wäre. Herbert Schaller (CSU) machte auf ein Programm des Landkreises zur Gestaltung von Bushaltestellen aufmerksam. Seiner Meinung nach sollte geklärt werden, ob es hier auch eine Möglichkeit gäbe. Letztendlich war sich das Gremium aber einig, dass fast nie jemand an der Bushaltestelle stehen würde. Man wolle sich aber erkundigen, ob das Programm des Landkreises noch gelte, sollte dies nicht der Fall sein, könne man sich im zweiten Schritt mit dem Bezirk kurzschließen.
Ebenfalls mit einer Bushaltestelle beschäftigte sich die Nachfrage von Hubert Wiedemann (SPD) nach der Bushaltestelle an der Weidestraße für Schulkinder in Döpshofen. Diese sei bereits ins Auge gefasst, erklärte Bürgermeister Mögele. Dass die Haltestelle noch nicht in Angriff genommen worden ist, sei den derzeit noch im Bau befindlichen Großprojekten Hochbehälter Margertshausen und Haus für Kinder geschuldet.
Zweiter Bürgermeister Werner Pux beantragte für die nächste Sitzung, die Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Stellplätze zu überprüfen. Er bat, diesen Punkt zu überarbeiten und abzuändern, da er nicht mehr ganz zur Realität passe. Die Gemeinde unterstütze den Bau von Mehrfamilienhäusern mit kleineren Wohnungen, doch immer wieder sei die Stellplatzfrage hier ein Totschlagargument, wenn für 35 Quadratmeter große Wohnungen wie auch für 200 Quadratmeter große Wohnungen zwei Stellplätze gefordert würden.
Er schlug vor, bei 50 Quadratmetern mit einem Stellplatz eine Grenze zu ziehen. Ab 150 Quadratmetern könne man im Gegenzug dann drei Stellplätze verlangen. Des Weiteren seien Senioren-, Behinderten-, Mehrgenerationenhäuser genauso zu behandeln wie alle anderen abgeschlossenen Wohnungen. (jkw)