Airbnb: Grüne mit Antwort unzufrieden
Sie wollen wissen, wie oft Touristen Wohnungen mieten
Das Sozialreferat sieht momentan keinen Anlass, aufgrund von Zimmervermietungen über die Internetplattform Airbnb eine Zweckentfremdungssatzung für Wohnungen zu erlassen. Eine solche Satzung würde die härtere Ahndung von wiederholten kurzfristigen Vermietungen mit gewerblichem Hintergrund etwa an Touristen ermöglichen. Bei Airbnb-Vermietungen handle es sich in Augsburg aber „um kein Massenphänomen“, so Sozialbürgermeister Stefan Kiefer (SPD) im Wohnungsausschuss. Die Grünen, die einen Bericht beantragt hatten, hielten die Stellungnahme des Sozialreferats für ungenügend. Das Referat hatte auf eine Einschätzung des Stadtplanungsamtes vom April 2017 verwiesen, wonach es wenig Probleme mit dem Missbrauch von Wohnungen als HotelErsatz gebe, man das Thema aber angesichts steigender Touristikzahlen im Auge behalten müsse. Diese Einschätzung sei möglicherweise überholt, so Grünen-Stadträtin Antje Seubert. „Es gibt Wohnungen, von denen man den Eindruck haben kann, dass sie regulär für touristische Zwecke vermietet werden“, so Seubert. Verena von Mutius sagte, sie wisse von Fällen, in denen Bürger versucht hätten, entsprechende Wohnungen bei der Stadt zu melden, aber keinen Ansprechpartner gefunden hätten. Zuständig wäre das Bauordnungsamt. Eine Zimmervermietung an Touristen ist eine gewerbliche Nutzung, und damit für Wohnungen unzulässig. Laut Stadt gab es bisher nur zwei Beschwerden. Das Thema soll mit einer aktualisierten Auskunft neu diskutiert werden.