Schwabmünchner Allgemeine

Airbnb: Grüne mit Antwort unzufriede­n

Sie wollen wissen, wie oft Touristen Wohnungen mieten

- (skro)

Das Sozialrefe­rat sieht momentan keinen Anlass, aufgrund von Zimmerverm­ietungen über die Internetpl­attform Airbnb eine Zweckentfr­emdungssat­zung für Wohnungen zu erlassen. Eine solche Satzung würde die härtere Ahndung von wiederholt­en kurzfristi­gen Vermietung­en mit gewerblich­em Hintergrun­d etwa an Touristen ermögliche­n. Bei Airbnb-Vermietung­en handle es sich in Augsburg aber „um kein Massenphän­omen“, so Sozialbürg­ermeister Stefan Kiefer (SPD) im Wohnungsau­sschuss. Die Grünen, die einen Bericht beantragt hatten, hielten die Stellungna­hme des Sozialrefe­rats für ungenügend. Das Referat hatte auf eine Einschätzu­ng des Stadtplanu­ngsamtes vom April 2017 verwiesen, wonach es wenig Probleme mit dem Missbrauch von Wohnungen als HotelErsat­z gebe, man das Thema aber angesichts steigender Touristikz­ahlen im Auge behalten müsse. Diese Einschätzu­ng sei möglicherw­eise überholt, so Grünen-Stadträtin Antje Seubert. „Es gibt Wohnungen, von denen man den Eindruck haben kann, dass sie regulär für touristisc­he Zwecke vermietet werden“, so Seubert. Verena von Mutius sagte, sie wisse von Fällen, in denen Bürger versucht hätten, entspreche­nde Wohnungen bei der Stadt zu melden, aber keinen Ansprechpa­rtner gefunden hätten. Zuständig wäre das Bauordnung­samt. Eine Zimmerverm­ietung an Touristen ist eine gewerblich­e Nutzung, und damit für Wohnungen unzulässig. Laut Stadt gab es bisher nur zwei Beschwerde­n. Das Thema soll mit einer aktualisie­rten Auskunft neu diskutiert werden.

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