Schwabmünchner Allgemeine

Stauden-Orte zahlen mehr für gemeinsame Verwaltung

Finanzen Es geht um einen Haushaltsp­lan von 1,6 Millionen Euro. Die Grüngutann­ahme wirft noch Fragen auf

- (karma)

Langenneuf­nach Deutlich steigen wird im Vergleich zum Vorjahr die Umlage der Mitgliedsg­emeinden an die Verwaltung­sgemeinsch­aft Stauden. Bei der Gemeinscha­ftsversamm­lung beschlosse­n die Räte einstimmig, die Verwaltung­sumlage für den Haushaltsp­lan des kommenden Jahres auf 144,64 Euro pro Einwohner festzusetz­en. Momentan beträgt die Umlage noch 126,44 Euro. Der Verwaltung­shaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1,66 Millionen Euro. Auch hier ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Der vorherige Verwaltung­shaushalt wurde mit 1,58 Millionen Euro festgesetz­t. Hinzu kommt noch die Umlage für den gemeinsame­n Bauhof mit 562 600 Euro, die somit 89,02 Euro je Einwohner beträgt. Insgesamt beläuft sich die Verwaltung­sumlage für das kommende Jahr somit auf 233,66 Euro pro Einwohner.

Zum Vermögensh­aushalt teilte Vorsitzend­er Robert Wippel mit, dass die Einnahmen und Ausgaben mit 260 000 Euro abgeschlos­sen werden. Enthalten ist hierin der Kauf eines neuen Bauhoffahr­zeugs inklusive Zubehör mit circa 250 000 Euro.

Vertagt haben die Räte den Erlass der Abfallents­orgungssat­zung für den Betrieb der Grüngutann­ahmestelle­n. Seit Sommer wird das Grüngut an drei verschiede­nen Stellen der Verwaltung­sgemeinsch­aft Stauden angenommen.

Die Annahme des Grünguts an den Bauschuttd­eponien Langenneuf­nach sowie Mickhausen wird von den Mitarbeite­rn des gemeinsame­n Bauhofs beaufsicht­igt. In Mittelneuf­nach wird das Grüngut hingegen vom dortigen Personal des Wertstoffh­ofes entgegenge­nommen. Dies führte zu einer Diskussion unter den Räten über die Abrechnung der Arbeitsstu­nden für die Mitarbeite­r des Wertstoffh­ofes in Mittelneuf­nach. Rätin Daniela Bravi erläuterte, dass der Abfallwirt­schaftsbet­rieb nicht die Arbeitszei­t für die Annahme von Grüngut bezahlen könne, sondern nur die Arbeitszei­ten von Tätigkeite­n auf Wertstoffh­öfen. Wippel schlug daher vor, dass sich die Gemeinde Mittelneuf­nach überlegen müsse, ob sie die Annahme des Grünguts weiterhin am Wertstoffh­of belassen möchte und wie die Abrechnung der Mitarbeite­r erfolgen könne. Den Einwohnern der Verwaltung­sgemeinsch­aft stehe es nämlich frei, an welche Grüngutsam­melstelle sie ihr Grüngut bringen.

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