Stauden-Orte zahlen mehr für gemeinsame Verwaltung
Finanzen Es geht um einen Haushaltsplan von 1,6 Millionen Euro. Die Grüngutannahme wirft noch Fragen auf
Langenneufnach Deutlich steigen wird im Vergleich zum Vorjahr die Umlage der Mitgliedsgemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft Stauden. Bei der Gemeinschaftsversammlung beschlossen die Räte einstimmig, die Verwaltungsumlage für den Haushaltsplan des kommenden Jahres auf 144,64 Euro pro Einwohner festzusetzen. Momentan beträgt die Umlage noch 126,44 Euro. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1,66 Millionen Euro. Auch hier ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Der vorherige Verwaltungshaushalt wurde mit 1,58 Millionen Euro festgesetzt. Hinzu kommt noch die Umlage für den gemeinsamen Bauhof mit 562 600 Euro, die somit 89,02 Euro je Einwohner beträgt. Insgesamt beläuft sich die Verwaltungsumlage für das kommende Jahr somit auf 233,66 Euro pro Einwohner.
Zum Vermögenshaushalt teilte Vorsitzender Robert Wippel mit, dass die Einnahmen und Ausgaben mit 260 000 Euro abgeschlossen werden. Enthalten ist hierin der Kauf eines neuen Bauhoffahrzeugs inklusive Zubehör mit circa 250 000 Euro.
Vertagt haben die Räte den Erlass der Abfallentsorgungssatzung für den Betrieb der Grüngutannahmestellen. Seit Sommer wird das Grüngut an drei verschiedenen Stellen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden angenommen.
Die Annahme des Grünguts an den Bauschuttdeponien Langenneufnach sowie Mickhausen wird von den Mitarbeitern des gemeinsamen Bauhofs beaufsichtigt. In Mittelneufnach wird das Grüngut hingegen vom dortigen Personal des Wertstoffhofes entgegengenommen. Dies führte zu einer Diskussion unter den Räten über die Abrechnung der Arbeitsstunden für die Mitarbeiter des Wertstoffhofes in Mittelneufnach. Rätin Daniela Bravi erläuterte, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb nicht die Arbeitszeit für die Annahme von Grüngut bezahlen könne, sondern nur die Arbeitszeiten von Tätigkeiten auf Wertstoffhöfen. Wippel schlug daher vor, dass sich die Gemeinde Mittelneufnach überlegen müsse, ob sie die Annahme des Grünguts weiterhin am Wertstoffhof belassen möchte und wie die Abrechnung der Mitarbeiter erfolgen könne. Den Einwohnern der Verwaltungsgemeinschaft stehe es nämlich frei, an welche Grüngutsammelstelle sie ihr Grüngut bringen.