„Rettet die Bienen“– Fragen, Antworten, Zwischenstände
● Wie viele Stimmen benötigt das Volksbegehren?
Ein Volksbegehren hat dann Erfolg, wenn sich mindestens zehn Prozent aller Wahlberechtigten daran beteiligen. Um diese Hürde zu überwinden, bräuchte das Volksbegehren „Rettet die Bienen“die Stimmen von rund
950 000 Bürgern.
● Wie viele Bürger haben schon unterzeichnet?
Am Donnerstag verkündeten die Organisatoren des „Volksbegehrens Artenvielfalt“eine Hochrechnung: Demnach hätten sich bis zum Ende des Tages etwa 700 000 Menschen eingetragen. Markus Erlwein, Pressesprecher des Volksbegehrens, sagt: „Wir sind zuversichtlich, dass wir am Wochenende die zehn Prozent erreichen.“Dennoch sei der Erfolg nicht sicher. „Es sind auch schon Volksentscheide an wenigen 10 000 Stimmen gescheitert.“
● Wie hoch ist bisher die Beteiligung in der Region?
Viele Rathäuser übermitteln den Initiatoren Zwischenstände. So hatten in der Stadt Augsburg bis Freitag, 8. Februar, knapp 19 400 von etwa
189 000 Wahlberechtigten abgestimmt. In Kempten im Allgäu lag die Beteiligung zu diesem Zeitpunkt bei gut 4300 von 48 400 möglichen Stimmen. In Donauwörth hatten bis zum Donnerstag rund 1500 von 14000 Stimmberechtigten unterzeichnet.
● Wie geht es nach dem 13. Februar weiter?
Überschreitet das Volksbegehren die Marke von zehn Prozent, wird der Gesetzesvorschlag der Bayerischen Staatsregierung vorgelegt. Innerhalb von vier Wochen muss sie Position beziehen und das Begehren dem Landtag vorlegen. Dem Parlament verbleiben drei Monate Zeit, das Volksbegehren zu behandeln.
Es gibt drei Optionen: Der Landtag nimmt die Gesetzesvorlage unverändert an, dann wird sie zum Gesetz. Lehnt er das Volksbegehren jedoch ab, findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzesentwurf statt. Der Landtag kann dabei einen eigenen, alternativen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. Das Parlament kann aber auch die Rechtsgültigkeit des Begehrens anzweifeln. Damit wird das Volksbegehren zu einem Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Ein Rechtsurteil dieser Art sorgte 2018 für Schlagzeilen: Im Juli stoppten die Verfassungsrichter ein angestrebtes Volksbegehren gegen Flächenverbrauch („Betonflut eindämmen“), noch bevor es beginnen konnte. 48 000 Bürger hatten sich für eine Begrenzung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar pro Tag ausgesprochen – doch die Justiz schmetterte den Antrag ab. Die Begründung: formale Fehler. Die Gesetzesvorlage sei nicht konkret genug ausgestaltet. Zudem verwies das Gericht auf „konkurrierende Interessen des öffentlichen Wohls“, zwischen dem Naturschutz und, unter anderem, dem Bedarf an neuen Flächen für Wohnbau. ● Welche Volksbegehren gab es bislang in Bayern? „Rettet die Bienen“ist das 21. Volksbegehren in Bayern seit der Einführung dieser Form im Jahr 1946. Acht Begehren waren erfolgreich, fünf wurden am Ende auch zum Gesetz. Immer wieder sperrte sich der Landtag gegen die Gesetzesvorschläge, sodass es zum Volksentscheid kam. Bis zum Jahr 2013 – da nahm das bayerische Parlament ein Volksbegehren an. Das Resultat: die Abschaffung der Studiengebühren. Mehr als 1,3 Millionen Menschen beteiligten sich damals am Volksbegehren. Ähnlich viele Bürger lockte nur das Raucherschutz-Volksbegehren 2009 zur Abstimmung. (veli)