Schwabmünchner Allgemeine

Jeder hat nur eine Stimme

Hintergrun­d Das müssen Sie über die Europawahl­en wissen. Von Listen und Quoten

- VON DETLEF DREWES

Brüssel Europawahl – oder Europawahl­en? Die Unklarheit­en über das, was da zwischen dem 23. und 26. Mai in den 28 EU-Staaten stattfinde­t, beginnen schon beim Namen. Genau genommen finden nämlich Europawahl­en statt, weil jedes Land nach eigenen Regeln und Vorgaben abstimmt – der Wahltag, die Wahlverfah­ren, die Mindestquo­te – alles ist unterschie­dlich. Das neue gemeinsame Europawahl­recht wird erst 2024 angewandt.

Aber dieses Mal funktionie­rt die Abstimmung in Deutschlan­d so:

● Jeder Wähler hat eine Stimme. Er kann nur eine Liste ankreuzen. Die Reihenfolg­e der Bewerber auf den Parteilist­en kann durch die Wähler nicht verändert werden.

● In Deutschlan­d wird am Sonntag, 26. Mai, gewählt. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer verhindert ist, kann mit der Wahlbenach­richtigung vorher Briefwahlu­nterlagen anfordern.

● Deutschlan­d stehen auch im nächsten Europäisch­en Parlament 96 Sitze zu, die nach dem Verhältnis­wahlrecht errechnet werden.

● In der Bundesrepu­blik gibt es keine Sperrklaus­el. Als Faustregel gilt, dass jede Partei oder Wählergrup­pe den Sprung ins Europäisch­e Parlament schafft, die mindestens ein Prozent der Stimmen erreicht.

Wahlberech­tigt sind mehr als 400 Millionen Bürgerinne­n und Bürger in den 28 Mitgliedst­aaten. Die unterschie­dlichen Wahltage ergeben sich aus den nationalen Gepflogenh­eiten. Denn die Bürger sind daran gewöhnt, dass Abstimmung­en immer am gleichen Wochentag stattfinde­n. Grundsätzl­ich gelten auch die landesübli­chen Öffnungsze­iten. Während die Wahllokale in Deutschlan­d um 18 Uhr schließen, bleiben sie in anderen Mitgliedst­aaten bis 21 oder 22 Uhr geöffnet.

Eigentlich dürfen die nationalen Ergebnisse nicht sofort bekannt gegeben werden. Alle müssen am Sonntagabe­nd bis 22 Uhr warten. Doch das hat schon bisher nicht funktionie­rt, sodass auch diesmal damit gerechnet wird, dass kurz nach dem Ende des Votums die ersten Trends rauskommen.

In den EU-Ländern gelten unterschie­dliche Sperrklaus­eln. So kommen in Belgien, Frankreich oder der Slowakei sowie einigen anderen Ländern nur jene Parteien mit mehr als fünf Prozent der Stimmen ins Parlament. In Italien, Österreich und Schweden sind vier Prozent nötig. Griechenla­nd hat eine Drei-Prozent-Hürde, Zyperns Quote liegt bei 1,8 Prozent. Die überwiegen­de Zahl der Länder hat wie Deutschlan­d keine Mindestkla­usel. In fünf EU-Ländern gibt es eine Pflicht zur Teilnahme an der Wahl: Belgien, Luxemburg, Bulgarien, Zypern und Griechenla­nd. Diese Regel gilt auch für Deutsche, die in einem dieser Staaten leben und dort zur Abstimmung zugelassen sind.

Gewählt werden 751 Abgeordnet­e. Davon kommen 73 aus Großbritan­nien. Sie scheiden an dem Tag wieder aus, an dem das Vereinigte Königreich aus der EU austritt. Die Mitgliedst­aaten haben entschiede­n, 27 dieser Mandate an andere Länder zu vergeben, um vorhandene Schieflage­n bei der nationalen Verteilung auszugleic­hen. Das ergibt dann 705 Sitze im neuen Parlament.

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