Jeder hat nur eine Stimme
Hintergrund Das müssen Sie über die Europawahlen wissen. Von Listen und Quoten
Brüssel Europawahl – oder Europawahlen? Die Unklarheiten über das, was da zwischen dem 23. und 26. Mai in den 28 EU-Staaten stattfindet, beginnen schon beim Namen. Genau genommen finden nämlich Europawahlen statt, weil jedes Land nach eigenen Regeln und Vorgaben abstimmt – der Wahltag, die Wahlverfahren, die Mindestquote – alles ist unterschiedlich. Das neue gemeinsame Europawahlrecht wird erst 2024 angewandt.
Aber dieses Mal funktioniert die Abstimmung in Deutschland so:
● Jeder Wähler hat eine Stimme. Er kann nur eine Liste ankreuzen. Die Reihenfolge der Bewerber auf den Parteilisten kann durch die Wähler nicht verändert werden.
● In Deutschland wird am Sonntag, 26. Mai, gewählt. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer verhindert ist, kann mit der Wahlbenachrichtigung vorher Briefwahlunterlagen anfordern.
● Deutschland stehen auch im nächsten Europäischen Parlament 96 Sitze zu, die nach dem Verhältniswahlrecht errechnet werden.
● In der Bundesrepublik gibt es keine Sperrklausel. Als Faustregel gilt, dass jede Partei oder Wählergruppe den Sprung ins Europäische Parlament schafft, die mindestens ein Prozent der Stimmen erreicht.
Wahlberechtigt sind mehr als 400 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 28 Mitgliedstaaten. Die unterschiedlichen Wahltage ergeben sich aus den nationalen Gepflogenheiten. Denn die Bürger sind daran gewöhnt, dass Abstimmungen immer am gleichen Wochentag stattfinden. Grundsätzlich gelten auch die landesüblichen Öffnungszeiten. Während die Wahllokale in Deutschland um 18 Uhr schließen, bleiben sie in anderen Mitgliedstaaten bis 21 oder 22 Uhr geöffnet.
Eigentlich dürfen die nationalen Ergebnisse nicht sofort bekannt gegeben werden. Alle müssen am Sonntagabend bis 22 Uhr warten. Doch das hat schon bisher nicht funktioniert, sodass auch diesmal damit gerechnet wird, dass kurz nach dem Ende des Votums die ersten Trends rauskommen.
In den EU-Ländern gelten unterschiedliche Sperrklauseln. So kommen in Belgien, Frankreich oder der Slowakei sowie einigen anderen Ländern nur jene Parteien mit mehr als fünf Prozent der Stimmen ins Parlament. In Italien, Österreich und Schweden sind vier Prozent nötig. Griechenland hat eine Drei-Prozent-Hürde, Zyperns Quote liegt bei 1,8 Prozent. Die überwiegende Zahl der Länder hat wie Deutschland keine Mindestklausel. In fünf EU-Ländern gibt es eine Pflicht zur Teilnahme an der Wahl: Belgien, Luxemburg, Bulgarien, Zypern und Griechenland. Diese Regel gilt auch für Deutsche, die in einem dieser Staaten leben und dort zur Abstimmung zugelassen sind.
Gewählt werden 751 Abgeordnete. Davon kommen 73 aus Großbritannien. Sie scheiden an dem Tag wieder aus, an dem das Vereinigte Königreich aus der EU austritt. Die Mitgliedstaaten haben entschieden, 27 dieser Mandate an andere Länder zu vergeben, um vorhandene Schieflagen bei der nationalen Verteilung auszugleichen. Das ergibt dann 705 Sitze im neuen Parlament.