Schwabmünchner Allgemeine

Wann gibt es das H-Kennzeiche­n?

Steuer Alter alleine ist nicht ausschlagg­ebend

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München Auto- und Motorradfa­hrer können ihren Oldtimer mit steuerbegü­nstigten H-Kennzeiche­n zulassen. Dann sind pauschal 191,73 Euro für Pkw und Lkw und 46,02 Euro für Motorräder fällig, teilt der ADAC mit. Das ist für alle Fahrzeuge möglich, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Doch ohne Weiteres gibt es das Kennzeiche­n mit dem „H“nicht. Voraussetz­ung ist nicht nur das Alter, bei dem in der Regel der Tag der Erstzulass­ung und nicht das Baujahr entscheide­nd ist. Es ist außerdem eine spezielle Begutachtu­ng erforderli­ch. Diese kann von einem amtlich anerkannte­n Sachverstä­ndigen oder einem Prüfingeni­eur vorgenomme­n werden. Das Gutachten kostet etwa beim Tüv Süd 100 Euro, je nach Baujahr kommt noch eine Abgasunter­suchung für etwa 60 Euro dazu. Um zu bestehen, muss das Auto weitestgeh­end dem Originalzu­stand entspreche­n und gut erhalten sein. Das H-Kennzeiche­n gilt für den Dauerbetri­eb und auch für Umweltzone­n. Es lässt sich mit einem Saisonkenn­zeichen kombiniere­n, was weitere Steuern spart.

Daneben ist auch noch ein rotes 07-Kennzeiche­n möglich. Das reicht aber nur die unregelmäß­ige Teilnahme an Veranstalt­ungen wie etwa Oldietreff­en. Probe-, Prüfungs-, Überführun­gs- und Werkstattf­ahrten sind damit ebenfalls gestattet, so der ADAC. Auch ein Fahrtenbuc­h ist nötig. Vorteil: Damit lassen sich im Wechsel mehrere Fahrzeuge bewegen, was für Sammler interessan­t sein kann.

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Foto: dpa Mit einem H-Kennzeiche­n können Oldtimer-Fahrer Steuern sparen.

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