Polizei speichert Unschuldige
Datenschützer kritisiert gängige Praxis
München Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert, dass die Polizei im Freistaat immer wieder zu unrecht Personen als „Beschuldigte“in ihren internen Datenbanken speichert: „Da rutschen immer wieder Leute rein, die da nicht rein gehören“, sagte er bei der Vorstellung des aktuellen Datenschutzberichts für Bayern.
So führe die Polizei im Zuge einer Ermittlung gespeicherte Personen oft weiter als Beschuldigte, „obwohl die zuständige Staatsanwaltschaft ausdrücklich festgestellt hat, dass die betroffene Person unschuldig ist“, erklärte Petri. Damit entfalle aber der sogenannte „polizeiliche Restverdacht“, der Voraussetzung für eine weitere Speicherung im Polizei-Computer wäre.
Laut Petri handle es sich nicht um Einzelfälle. Auch habe seine frühere Kritik an der polizeilichen Speicherpraxis leider nicht zu geeigneten Gegenmaßnahmen geführt. Der Grund für die rechtswidrige Speicherung liege dabei sowohl bei der Justiz, als auch bei der Polizei: Denn teilweise übermittelten die Staatsanwaltschaften die Begründung der Einstellung von Ermittlungen nicht an die Polizei. Teilweise würden die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Polizei „aber auch einfach nicht beachtet“, so Petri.
Ebenfalls problematisch sei die automatische Verlängerung der Speicherung alter Einträge als „Beschuldigter“im Polizei-Computer bei neuen polizeilichen Ermittlungen gegen dieselbe Person. Diese „Mitzieh-Klausel“könne dazu führen, dass „Jugendsünden“bei der Polizei deutlich länger gespeichert bleiben, als dies rechtlich vorgesehen ist. Petri schilderte den Fall eines Mannes, der 2009 als 17-Jähriger wegen Drogenbesitzes offenbar unbegründet anonym angezeigt worden war. Aufgrund einer späteren Ermittlung wegen Sachbeschädigung wäre der Mann jedoch ohne das Eingreifen des Datenschutzbeauftragten noch bis 2023 als Rauschgift-Konsument im Polizei-Computer aufgetaucht. Die Polizei schaffe sich damit auch selbst „eine Daten-Halde, die keinen polizeilichen Mehrwert hat“, findet Petri: „Sie sollte diese Praxis deshalb überdenken.“
Mit Blick auf das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) hält Petri an seiner Grundsatz-Kritik, etwa am umstrittenen Begriff der „drohenden Gefahr“oder der digitalen Wohnraumüberwachung, fest. „Krasse Fälle“eines Missbrauchs der neuen Kompetenzen seien ihm bislang aber nicht bekannt geworden.