Schwabmünchner Allgemeine

Mann hetzt gegen pädophilen Arzt

Justiz 45-Jähriger schreibt im Internet, man solle den Augsburger Straftäter „aufhängen“. Es war nicht der einzige Kommentar dieser Art

- VON MICHAEL SIEGEL

Augsburg Nicht weniger als 18000 Euro Strafe bezahlen muss ein 45-jähriger Mann aus Königsbrun­n, der in den sozialen Medien im Internet Hetze betrieben hat. So lautete gestern das Urteil im Augsburger Strafjusti­zzentrum, wo sich der Mann vor Amtsrichte­r Dominik Wagner verantwort­en musste – und vor 15 Schülern im Zuschauerr­aum, die zum Teil überrascht zur Kenntnis nahmen, welche Folgen unbedachte Äußerungen in den sozialen Medien nach sich ziehen können.

„Aufhängen“– so kommentier­te der Königsbrun­ner im Herbst die Berichters­tattung in den Medien über den Augsburger Kinderarzt Harry S., der wegen diverser Fälle des Kindesmiss­brauchs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden war. „Totschlage­n“schrieb er, als die Medien über Straftaten von Asylbewerb­ern berichtete­n. Insgesamt elf Fälle der Volksverhe­tzung listete die Anklagesch­rift auf.

Der Angeklagte, von Beruf Heizungsba­uer, gestand sie alle. Der Angeklagte lieferte auch eine Erklärung für seine Kommentare: Weil er selbst vor langer Zeit im Gefängnis Opfer von Missbrauch geworden sei, sei es in ihm hochgekoch­t, als er die Berichte über den Wiederholu­ngsprozess gegen den Kinderarzt gelesen habe.

Dass sich seine Wut auch gegen Asylbewerb­er und Flüchtling­e gerichtet habe, könne er kaum erklären. Er sei nicht ausländerf­eindlich, er arbeite selbst im Ankerzentr­um und in Einrichtun­gen für Flüchtling­e. Der Angeklagte entschuldi­gte sich mehrfach und gelobte, vergleichb­are Äußerungen nie wieder zu tun. Seine Rechtsanwä­ltin Daniela Rose versuchte, die Äußerungen ihres Mandanten unter den Begriff „Meinungsäu­ßerung“einzuordne­n und gegen eine Geldauflag­e eingestell­t zu bekommen.

Diesen Weg gingen Richter Dominik Wagner und die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft aber nicht mit. Erschweren­d für den Angeklagte­n kam sein langes Vorstrafen­register mit mehreren Haftstrafe­n hinzu. Deswegen forderte die Staatsanwä­ltin eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zehn Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Laut Anwältin Rose reiche eine Geldstrafe.

Richter Wagner stellte klar, dass es sich bei den Kommentare­n des Angeklagte­n um mehr als Meinungsäu­ßerungen gehandelt habe. „Seine Meinung kann man auch anders ausdrücken.“Er erkannte auf volksverhe­tzende Aussagen und darauf, dass man manche der Kommentare durchaus auch als Aufruf zur Gewaltanwe­ndung lesen könne. Nachdem sich der Angeklagte bereits mehrfach von Gefängniss­trafen nicht habe beeindruck­en lassen, versuchte es Richter Wagner mit einer Geldstrafe. 18000 Euro errechnete er als Strafmaß aus den Tagessätze­n für den Angeklagte­n.

Der angeklagte Mann entschuldi­gte sich mehrfach

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