Mann hetzt gegen pädophilen Arzt
Justiz 45-Jähriger schreibt im Internet, man solle den Augsburger Straftäter „aufhängen“. Es war nicht der einzige Kommentar dieser Art
Augsburg Nicht weniger als 18000 Euro Strafe bezahlen muss ein 45-jähriger Mann aus Königsbrunn, der in den sozialen Medien im Internet Hetze betrieben hat. So lautete gestern das Urteil im Augsburger Strafjustizzentrum, wo sich der Mann vor Amtsrichter Dominik Wagner verantworten musste – und vor 15 Schülern im Zuschauerraum, die zum Teil überrascht zur Kenntnis nahmen, welche Folgen unbedachte Äußerungen in den sozialen Medien nach sich ziehen können.
„Aufhängen“– so kommentierte der Königsbrunner im Herbst die Berichterstattung in den Medien über den Augsburger Kinderarzt Harry S., der wegen diverser Fälle des Kindesmissbrauchs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden war. „Totschlagen“schrieb er, als die Medien über Straftaten von Asylbewerbern berichteten. Insgesamt elf Fälle der Volksverhetzung listete die Anklageschrift auf.
Der Angeklagte, von Beruf Heizungsbauer, gestand sie alle. Der Angeklagte lieferte auch eine Erklärung für seine Kommentare: Weil er selbst vor langer Zeit im Gefängnis Opfer von Missbrauch geworden sei, sei es in ihm hochgekocht, als er die Berichte über den Wiederholungsprozess gegen den Kinderarzt gelesen habe.
Dass sich seine Wut auch gegen Asylbewerber und Flüchtlinge gerichtet habe, könne er kaum erklären. Er sei nicht ausländerfeindlich, er arbeite selbst im Ankerzentrum und in Einrichtungen für Flüchtlinge. Der Angeklagte entschuldigte sich mehrfach und gelobte, vergleichbare Äußerungen nie wieder zu tun. Seine Rechtsanwältin Daniela Rose versuchte, die Äußerungen ihres Mandanten unter den Begriff „Meinungsäußerung“einzuordnen und gegen eine Geldauflage eingestellt zu bekommen.
Diesen Weg gingen Richter Dominik Wagner und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aber nicht mit. Erschwerend für den Angeklagten kam sein langes Vorstrafenregister mit mehreren Haftstrafen hinzu. Deswegen forderte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Laut Anwältin Rose reiche eine Geldstrafe.
Richter Wagner stellte klar, dass es sich bei den Kommentaren des Angeklagten um mehr als Meinungsäußerungen gehandelt habe. „Seine Meinung kann man auch anders ausdrücken.“Er erkannte auf volksverhetzende Aussagen und darauf, dass man manche der Kommentare durchaus auch als Aufruf zur Gewaltanwendung lesen könne. Nachdem sich der Angeklagte bereits mehrfach von Gefängnisstrafen nicht habe beeindrucken lassen, versuchte es Richter Wagner mit einer Geldstrafe. 18000 Euro errechnete er als Strafmaß aus den Tagessätzen für den Angeklagten.
Der angeklagte Mann entschuldigte sich mehrfach