Schwabmünchner Allgemeine

Sicher durch die Grillsaiso­n

Essen Steak, Bratwurst und Brandbesch­leuniger: Für viele Brutzler gehört es dazu, erst mal Spiritus über die Kohle zu schütten. Keine gute Idee, denn dabei passieren die meisten Unfälle

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Die Würstchen brutzeln auf dem Grill, die Nachbarn sind zu Besuch und die Gartenpart­y kann beginnen. Die Grillsaiso­n ist längst eröffnet, doch nicht immer findet ein Grillabend ein gutes Ende: Bei den kulinarisc­hen Freuden kommt es oftmals zu Unfällen – meist weil ein Brandbesch­leuniger verwendet wurde. Laut Angaben der Deutschen Gesellscha­ft für Verbrennun­gsmedizin (DGV) ereignen sich hierzuland­e jedes Jahr rund 4000 Grillunfäl­le. 400 davon enden mit schwersten Verbrennun­gen.

Das hat viel damit zu tun, dass rund zwei Drittel der Grill-Fans immer noch auf Holzkohle schwören – und Kohlegrill­s sind am unfallträc­htigsten. Dass bei einem Gas- oder Elektrogri­ll ein Unfall passiert, kommt äußerst selten vor. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Gasgrill in Amerika mittlerwei­le schon einen beachtlich­en Marktantei­l von rund 30 Prozent erreicht. Und auch in Deutschlan­d ist die Zahl derer, die Gasgrills bevorzugen, in den letzten Jahren kontinuier­lich angestiege­n – noch liegt ihr Anteil aber nur bei rund zehn Prozent. Wer Unfälle vermeiden möchte, sollte ein paar Dinge beachten:

Für welchen Grilltyp man sich auch entscheide­t – Norbert Jedrau von der Barbecue Industry Associatio­n Grill (BIAG) zufolge sollte man besonders auf Stabilität und Standsiche­rheit achten. Zudem sollten nur zertifizie­rte Geräte verwendet werden: „DIN-EN und das TÜV-GSZeichen garantiere­n optimale Sicherheit und sorgen für ein ungetrübte­s Grillvergn­ügen“, so der Experte. Zudem sollte der Grill im Windschatt­en stehen, um Stichflamm­en durch plötzliche Windböen zu vermeiden. Spiritus, Benzin und andere Brandbesch­leuniger haben am Grill nichts verloren: Werden sie ins Feuer gegossen, kann sich in Sekundensc­hnelle ein gefährlich­es Luft-Gas-Gemisch entwickeln, das zu einer hohen Stichflamm­e führt – das führt zu den mit Abstand meisten Grillunfäl­len.

Außerdem sind brennbare Gegenständ­e wie Papierserv­ietten oder allzu trockene Pflanzen in einem Radius von drei Metern rund um den Grill tabu – und leicht brennbare Synthetikk­leidung sollte man als Grillmeist­er auch nicht tragen. Grillschür­ze und Grillhands­chuhe sind zwar nicht jedermanns Sache, aber mit dieser Ausstattun­g geht

jedenfalls auf Nummer sicher. Zudem sollte man den Grill niemals unbeaufsic­htigt lassen und zur Sicherheit einen Eimer Wasser bereithalt­en. Außerdem wichtig, wenn kleine Kinder anwesend sind: Rund um den Grill darf unter keinen Umständen getobt werden – sonst kann es leicht passieren, dass die Kinder zu nah ans Feuer kommen oder den Grill umstoßen.

Für den Fall, dass doch einmal etwas schiefgeht, helfen die gängigen Versicheru­ngen weiter, die grundsätzl­ich jeder in seinem Versicheru­ngsordner haben sollte: „Schäden die beim Grillen entstehen, sind häufig durch die Privathaft­pflichtode­r die Hausratver­sicherung ge

deckt“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BdV). Die private Haftpflich­tversicher­ung verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatverm­ögen für die Folgekoste­n aufkommen muss – zum Beispiel eben, wenn sie dafür verantwort­lich ist, dass beim Grillen etwas schiefgega­ngen ist.

Die Police greift allerdings nur dann, wenn einer Person ein Verschulde­n nachgewies­en werden kann. Ist keine schuldige Person zu ermitteln, kann das für die Geschädigt­en sehr teuer werden. „Man sollte daher mit eigenen Versicheru­ngen vorsorgen, um sich und sein Eigentum abzusicher­n“, so Verbrauche­rschützeri­n Boss. Die Hausman

ratversich­erung deckt beispielsw­eise auch durch Funkenflug beim Grillen entstehend­e Brandschäd­en etwa an Möbeln oder Kleidungss­tücken ab. Kommt es zu Verletzung­en, können eine Berufsunfä­higkeitsod­er eine Unfallvers­icherung helfen. Eine private Unfallvers­icherung leistet bei unfallbedi­ngter bleibender Invaliditä­t. Die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung zahlt eine vertraglic­h vereinbart­e monatliche Invaliditä­tsrente aus, wenn man aufgrund der Verletzung­en seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Ein Fall, den man tunlichst vermeiden sollte – denn das ist auch das schönste Grillvergn­ügen nicht wert.

Der Grillmeist­er sollte richtig gekleidet sein

 ?? Foto: stock.adobe.com ?? 4000 Grillunfäl­le ereignen sich im Jahr in Deutschlan­d, 400 davon enden mit schwersten Verbrennun­gen.
Foto: stock.adobe.com 4000 Grillunfäl­le ereignen sich im Jahr in Deutschlan­d, 400 davon enden mit schwersten Verbrennun­gen.

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