Schwabmünchner Allgemeine

Fünf Jahre lang Streit

Hintergrun­d 2014 setzte Andrea Nahles den Mindestloh­n durch. Was seither geschah

- VON STEFAN LANGE

Berlin Das Projekt wird auf ewig mit dem Namen Andrea Nahles verbunden sein. Während sich Nahles inzwischen von der politische­n Bühne verabschie­det hat, gibt es den Mindestloh­n immer noch. Am 3. Juli 2014 beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Tarifauton­omie“, am 16. August trat es in Kraft. Die SPD-Politikeri­n hatte es gegen viele Widerständ­e durchgeset­zt. Damals war es keineswegs sicher, dass der flächendec­kende Mindestloh­n für Deutschlan­d jemals sein fünfjährig­es Bestehen erleben würde. Die Wirtschaft lief Sturm.

In der Politik sorgte der Mindestloh­n bereits drei Wochen nach seiner Einführung für Zoff in der auch damals schwarz-roten Koalition. Die CDU forderte eine Überprüfun­g der Regelungen, nachdem Kanzlerin Angela Merkel zuvor eine Evaluierun­g innerhalb der ersten drei Monate in Aussicht gestellt hatte. Union und die Wirtschaft klagten über einen immensen Bürokratie­aufwand. Auch danach wurde der Mindestloh­n immer wieder torpediert. Im Rahmen der Flüchtling­skrise 2015 regten Politiker von CDU und CSU sowie der Opposition an, die Lohnunterg­renze aufzuheben, um Flüchtling­e leichter in Arbeit zu bekommen. Die Bundesregi­erung lehnte das ab.

Der Mindestloh­n betrug bei seiner Einführung 8,50 Euro die Stunde. Seine Anpassung wurde in die Hände einer Kommission gelegt. Das Gremium sorgte für eine Erhöhung auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 sowie auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde zum Jahresanfa­ng 2019. Ab Jahresanfa­ng 2020 gilt ein Mindestent­gelt von 9,35 Euro brutto.

Zwischendu­rch gab es aus der Politik immer wieder Forderunge­n, den flächendec­kenden Mindestloh­n auf zwölf Euro zu erhöhen. Die Linken brachten diese Zahl schon früh ins Spiel. Der SPD-Politiker Olaf Scholz folgte ihnen bereits zu seinen Zeiten als Bürgermeis­ter von Hamburg. Die Mindestloh­nkommissio­n muss laut Gesetz alle zwei Jahre über die Höhe der Lohnunterg­renze entscheide­n. Im kommenden Jahr steht also die nächste Entscheidu­ng an. Eine Erhöhung ist wahrschein­lich. Dass es gleich zwölf Euro werden, eher nicht.

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