Saubere Luft: Mehr Rechte für Bürger
Justiz Die Stickoxidbelastung in Städten ist ein hitziges Streitthema. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wo Messstationen stehen dürfen und wann geklagt werden kann
Luxemburg Dicke Luft in der Innenstadt, Kritik aus Brüssel, Fahrverbote: Deutschland und andere Staaten stehen unter Druck, weil in dutzenden Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Aber wird überhaupt richtig gemessen? Und wie schlimm ist es, wenn an einem einzigen Punkt ein Grenzwert gerissen wird? Der Europäische Gerichtshof hat nun ein klares Urteil gefällt.
Worum ging es bei dem Fall? Mehrere Brüsseler Bürger und die Umweltorganisation ClientEarth hatten geklagt, weil die belgische Hauptstadt aus ihrer Sicht zu wenig gegen schmutzige Luft tut. Formal geht es darum, ob der Brüsseler Luftreinhalteplan EU-Recht genügt. Das zuständige belgische Gericht bat den EuGH bei zwei Fragen um Auslegung der EU-Richtlinie über Luftqualität: Können Bürger gerichtlich überprüfen lassen, ob an der richtigen Stelle gemessen wird? Und ist ein zu hohes Ergebnis für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere Schadstoffe an einem einzigen Messpunkt schon eine Verletzung des EU-Grenzwerts?
Was haben die Richter geurteilt? Die obersten EU-Richter haben beide Fragen eindeutig mit „Ja“beantwortet. Bürger sollen die Standortwahl von Messstellen vor Gericht prüfen lassen können. Und der Wert einer einzelnen Messstation soll ausschlaggebend sein – nicht der Mittelwert mehrerer Punkte. Denn dort, wo Grenzwerte überschritten werden, seien Gesundheitsschäden zu befürchten.
Welche Bedeutung hat das Urteil? Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH gilt für alle Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof hat mit der Entscheidung die Rechte von Menschen gestärkt, die unter zu
Schadstoffbelastung leiden. Sie können nun leichter klagen und Abhilfe einfordern, wenn Messwerte an einzelnen Punkten zu hoch ausfallen. Für Dieselfahrer ist das Urteil keine gute Nachricht. Die Fahrzeuge werden unter anderem für hohe Stickoxid-Belastungen verantwortlich gemacht. Den Behörden – auch in Deutschland – ist nun eine strikte Auslegung des EU-Rechts bei Grenzwertüberschreitungen vorgegeben.
Was bedeutet das Urteil für die Debatte über Messstationen in Deutschland?
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte mehrfach Zweifel an den Standorten von Messstationen geäußert. Es könne nicht sein, dass die Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden, sagte er etwa. Die FDP sprach von „Messwahnsinn“und forderte ebenfalls, Messstellen nicht in nächster Nähe von Emissionsquelhoher len aufzustellen. Die EuGH-Richter haben derartigen Einwänden nun allerdings weitgehend die Grundlage entzogen. In der EU-Richtlinie 2008/50 ist bereits vorgegeben: Zu erfassen seien „Daten über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten“. Die nationalen Behörden müssten die Messstationen so aufstellen, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde, erklärten die Richter nun weiter. Das bedeutet, dass auch an „Hotspots“gemessen werden muss. Die Auswahl der Standorte müsse sich zudem auf wissenschaftlich fundierte Daten stützen und die Auswahlkriterien müssten dokumentiert werden.
Wie reagierte die Politik auf das Urteil?
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) wertete das Urteil als Unterstützung im Kampf für bessere Luft in den Städten. Das Ministerium erläuterte, die bisherige Handhabung der EU-Vorgaben in Deutschland werde bestätigt. Dazu gehöre, dass Messstationen auch dort aufzustellen seien, wo die höchste Schadstoffkonzentration zu erwarten sei. Scheuer (CSU) sagte, an den DieselFahrverboten in Deutschland ändere sich damit nichts. In Deutschland werde sehr streng gemessen, nach dem Urteil sehe er keinen direkten Handlungsbedarf.
Und wie reagieren die zuständigen Stellen in Bayern? Ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums sagt: „Nach einer ersten Durchsicht dürfte das Urteil keine weitergehenden Auswirkungen auf die Praxis im Freistaat haben. Die Errichtung der Luftmessstationen in Bayern wurde den bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend rechtskonform umgesetzt.“(dpa, AZ)