Warum Journalisten gerade die Korken knallen lassen
VG Wort In diesen Tagen haben viele Journalisten Grund zu feiern. Denn in diesen Tagen erreichen sie Briefe, die ihnen Überweisungen größerer Geldsummen ankündigen. Und da die Briefe bereits online einsehbar sind, knallen allerorten die Champagnerkorken. Zumindest twittern das Kollegen und jubilieren: „Summer of Money“(Sommer des Geldes), „freut euch“, „plane…schon mal mein Sabbatical“, „Gieße mit dem restlichen Champagner jetzt die Zimmerpflanzen“. Spätrömische Dekadenz?
Nein, die alljährliche Hauptausschüttung der VG Wort, der Verwertungsgesellschaft Wort. Und die fiel in diesem Sommer besonders aus, enthielt sie doch Nachzahlungen aus vergangenen Jahren. Die VG Wort – das für alle Verschwörungstheoretiker – ist nichts Anrüchiges. Sie wurde 1958 gegründet und ist ein Verein (unter Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes), in dem sich „Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben“.
Wer geistiges Eigentum – also etwa urheberrechtlich geschützte Werke von Journalisten – nutzt, zahlt dafür auf verschiedene Arten; Geld, das an die Urheber der Werke anhand von Verteilungsplänen weitergeleitet wird. Geld, das etwa die Hersteller von Speichermedien, von Scannern oder Druckern zahlen – denn mit ihren Produkten lassen sich Kopien zum privaten Gebrauch anfertigen. Auch Copyshops zahlen oder Hochschulbibliotheken als Betreiber von Kopiergeräten.
Der aktuelle Geldsegen für viele Journalisten rührt daher, dass die VG Wort Rückstellungen auflöste, die sie wegen juristischer Auseinandersetzungen gebildet hatte. Es hatte eine Klage gegen den Verteilungsplan gegeben, mit der sich Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht befassten. Dabei ging es um die Beteiligung der Verleger. Der BGH entschied 2016, dass Ausschüttungen nicht mehr hälftig Autoren und Verlagen zustehen, sondern nur den Autoren. Sie können aber ihre Verlage an Ausschüttungen beteiligen. Schließlich bieten diese ihnen die Plattformen für Veröffentlichungen.