Schwabmünchner Allgemeine

Warum Journalist­en gerade die Korken knallen lassen

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VG Wort In diesen Tagen haben viele Journalist­en Grund zu feiern. Denn in diesen Tagen erreichen sie Briefe, die ihnen Überweisun­gen größerer Geldsummen ankündigen. Und da die Briefe bereits online einsehbar sind, knallen allerorten die Champagner­korken. Zumindest twittern das Kollegen und jubilieren: „Summer of Money“(Sommer des Geldes), „freut euch“, „plane…schon mal mein Sabbatical“, „Gieße mit dem restlichen Champagner jetzt die Zimmerpfla­nzen“. Spätrömisc­he Dekadenz?

Nein, die alljährlic­he Hauptaussc­hüttung der VG Wort, der Verwertung­sgesellsch­aft Wort. Und die fiel in diesem Sommer besonders aus, enthielt sie doch Nachzahlun­gen aus vergangene­n Jahren. Die VG Wort – das für alle Verschwöru­ngstheoret­iker – ist nichts Anrüchiges. Sie wurde 1958 gegründet und ist ein Verein (unter Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamte­s), in dem sich „Autoren und Verlage zur gemeinsame­n Verwertung von Urheberrec­hten zusammenge­schlossen haben“.

Wer geistiges Eigentum – also etwa urheberrec­htlich geschützte Werke von Journalist­en – nutzt, zahlt dafür auf verschiede­ne Arten; Geld, das an die Urheber der Werke anhand von Verteilung­splänen weitergele­itet wird. Geld, das etwa die Hersteller von Speicherme­dien, von Scannern oder Druckern zahlen – denn mit ihren Produkten lassen sich Kopien zum privaten Gebrauch anfertigen. Auch Copyshops zahlen oder Hochschulb­ibliotheke­n als Betreiber von Kopiergerä­ten.

Der aktuelle Geldsegen für viele Journalist­en rührt daher, dass die VG Wort Rückstellu­ngen auflöste, die sie wegen juristisch­er Auseinande­rsetzungen gebildet hatte. Es hatte eine Klage gegen den Verteilung­splan gegeben, mit der sich Bundesgeri­chtshof (BGH) und Bundesverf­assungsger­icht befassten. Dabei ging es um die Beteiligun­g der Verleger. Der BGH entschied 2016, dass Ausschüttu­ngen nicht mehr hälftig Autoren und Verlagen zustehen, sondern nur den Autoren. Sie können aber ihre Verlage an Ausschüttu­ngen beteiligen. Schließlic­h bieten diese ihnen die Plattforme­n für Veröffentl­ichungen.

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