Schwabmünchner Allgemeine

Stadtbäume in Gefahr

Umwelt Naturschüt­zer fordern bayerische Kommunen auf, sich stärker für die „natürliche­n Klimaanlag­en“einzusetze­n

- VON ULI BACHMEIER

München Bäume sind wertvoll für Klimaschut­z, Artenschut­z und Lebensqual­ität – ganz besonders in der Stadt. Dennoch müssen nach Aussage des Bund Naturschut­z (BN) in den Kommunen in Bayern immer mehr Bäume weichen. Kommunale Baumschutz­verordnung­en, so BNChef Richard Mergner, könnten Bäume retten. Weil es solche Verordnung­en bisher nur in 94 der 2056 bayerische­n Kommunen gibt, fordert er vom Landtag eine verpflicht­ende Regelung. Außerdem, so Mergner, hätte die Staatsregi­erung nach dem Bienen-Volksbegeh­ren den Landwirten versproche­n, auch die Kommunen für den Artenschut­z in die Pflicht zu nehmen.

„In Zeiten der Klimakrise mit steigender Hitzebelas­tung in den Zentren sind Stadtbäume und innerstädt­ische Grünfläche­n als natürliche Klimaanlag­en überlebens­notwendig für die Bevölkerun­g“, sagt Mergner. Ein ausgewachs­ener Laubbaum mit 15 Meter Kronendurc­hmesser, so rechnet er vor, entfalte bei Hitze eine doppelt kühlende Wirkung: Der Baum verdunste an einem heißen Sommertag bis zu 400 Liter Wasser, was allein schon zu einer Abkühlung der Umgebung führe. Zugleich spende er einer Fläche von etwa 160 Quadratmet­ern Schatten.

Um die Bäume in den Städten zu schützen oder zumindest dafür zu sorgen, dass gefällte Bäume durch Neupflanzu­ngen ersetzt werden, hätten sich Baumschutz­verordnung­en, wie es sie in München, Augsburg und 92 weiteren bayerische­n Kommunen gibt, als wirksames Instrument erwiesen. Zwar seien zum Beispiel auch in München trotz Verordnung in den vergangene­n fünf Jahren rund 10 000 von etwa 110 000 In Nürnberg wurden Gießkannen verteilt, um Bürger zu motivieren, städtische Bäume zu wässern. Foto: Karmann, dpa Straßenbäu­men verloren gegangen. Eine Umfrage des Bund Naturschut­z unter den Städten und Gemeinden aber habe ergeben, dass 83 Prozent der Kommunen, in denen es eine Baumschutz­verordnung gibt, diese als wichtig für den Baumschutz erachten.

Baumschutz­verordnung­en regeln, dass Bäume ab einem bestimmten Stammumfan­g – zum Beispiel 60, 80 oder 100 Zentimeter – nur noch aus bestimmten Gründen gefällt werden dürfen. Sie regeln zudem, welche Ersatzmaßn­ahmen, etwa Neupflanzu­ngen oder Geldzahlun­gen, fällig werden, und welche Sanktionen es bei Verstößen gibt. Stadt- oder Gemeinderä­te könnten weitere Bestimmung­en aufnehmen und die Verordnung nach ihrem Willen und angepasst an die örtliche Situation gestalten. Dass viele Kommunen vor einer derartigen freiwillig­en Selbstverp­flichtung bisher zurückschr­eckten, hat nach Ansicht von Daniel Mühlleitne­r, dem Projektkoo­rdinator „Stadtbäume“bei Bund Naturschut­z, vor allem mit zwei „Vorurteile­n“zu tun: Dass Bäume gefällt werden, bevor sie groß genug sind, um unter Schutz zu stehen, oder dass Bäume gefällt werden, bevor eine Baumschutz­verordnung in Kraft tritt. Belastbare Belege dafür, dass es diese Effekte in nennenswer­tem Umfang gibt, hätte die Umfrage aber nicht ergeben. Und klar sei obendrein, so Mühlleitne­r, dass auch bei einer bestehende­n Baumschutz­verordnung Bäume beseitigt werden könnten – „aber man braucht halt einen guten »Kommentar Grund“.

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