Schluss mit Badespaß?
Haftung Viele bayerische Gemeinden machen Sprungtürme, Rutschen und Flöße an ihren Seen dicht. Nach einem Urteil fürchten sie Klagen, falls sich jemand verletzt. Und was machen die anderen?
Ammersee Vor wenigen Monaten war hier noch alles wie immer. Kinder rutschten vom Festland aus ins Wasser, Jugendliche und Erwachsene sonnten sich auf einem Holzfloß im See. Das Naturbad St. Alban in der Gemeinde Dießen bot viel Abwechslung. Heute sind die Rutschen abmontiert, das Floß fehlt, das Naturbad ist kein Naturbad mehr. Nur zwei Stege führen noch ins Wasser. Der Grund: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017, das jetzt seine Wirkung zeigt.
Damals beschlossen die Karlsruher Richter die sogenannte Beweislastumkehr für Badeunfälle. Das heißt: Kommt es zu einem Zwischenfall, muss nicht der Geschädigte beweisen, dass die Gemeinde als Betreiber Schuld hat. Stattdessen muss die Gemeinde beweisen, dass sie keine grob fahrlässigen Fehler begangen hat.
Im Hintergrund des Urteils steht ein Unfall aus dem Jahr 2010: Eine Zwölfjährige hatte sich in einem See in Rheinland-Pfalz in einem Seil an einer Boje verfangen. Minutenlang war das Kind unter Wasser, bis die Badeaufsicht es entdeckte und einschritt. Das Mädchen überlebte, erlitt jedoch schwere Hirnschäden und ist seitdem schwerbehindert. Die Familie klagte auf Schmerzensgeld, der BGH stellte einen grob fahrlässigen Pflichtverstoß der Badeaufsicht fest – und verschärfte die Regeln. Sobald ein Seebad über Einrichtungen wie Flöße, Rutschen oder Sprungtürme verfügt und Eintritt verlangt, spricht man von einem „Naturbad“. Eine Badeaufsicht ist dann zwingend notwendig.
Derzeit gibt es in Bayern rund 334 kommunale Naturbäder und mehr als 900 große und mittlere Badeseen. Aber: Es gibt nicht genügend Bademeister. Laut Bundesverband fehlen deutschlandweit knapp 2500.
In Dießen ist das „Naturbad“mit Rutschen und Floß heute deshalb eine „Badestelle“, ohne Rutschen, ohne Floß, ohne Badeaufsicht und ohne Eintrittspreise. Keine leichte Entscheidung, wie Bürgermeister Herbert Kirsch erklärt. „Aber die Alternative wäre eine permanente Badeaufsicht gewesen, das hätte uns im Jahr 100 000 Euro gekostet.“Und die Gemeinde hätte vier bis fünf Bademeister einstellen müssen. „Das Personal dafür gibt es nicht.“
Die Badegäste freut die Veränderung an der Badestelle nicht gerade. Evelyn Kleber, blondes Haar, sonnengebräunte Haut, sitzt im Halbschatten einer Birke direkt am See. Rechts die beiden Stege im Wasser, in der Ferne ragen die Alpen in die Höhe. Es ist angenehm warm. Die 66-Jährige schwimmt fast jeden Tag im Ammersee. Sie sagt: „Durch solche Entscheidungen wird man immer mehr eingeschränkt. Die meisten Unfälle passieren ja nicht wegen der Gerätschaften.“Sie selbst habe das Floß oft und gerne benutzt, um sich zu sonnen. Die Entscheidung des Gemeinderates die Geräte abzubauen könne sie aber verstehen.
Zehn Kilometer nördlich von Dießen, in Utting, ist das Naturbad noch immer ein Naturbad und der knapp zehn Meter hohe Sprungturm, als Fotomotiv bekannt, steht dort, wo er seit Jahrzehnten steht. Der dortige Gemeinderat hatte sich gegen eine Schließung entschieden, aber weitreichende Veränderungen eingeführt. Eine davon ist im Naturbad deutlich zu sehen. Über einen hölzernen Steg geht es zum Sprungturm. Die Tür zum Treppenaufgang wurde erst zu Beginn dieser Badesaison eingebaut. Das Holz ist noch deutlich heller als der Rest des Turms. Bürgermeister Josef Lutzenberger erklärt: „Wir mussten dafür sorgen, dass außerhalb der Öffnungszeiten niemand nach oben kommt.“
Lange hat man in Utting über die Schließung diskutiert. Am Ende entschied sich der Gemeinderat für den Sprungturm, vor allem, weil er einer der zentralen Treffpunkte der 4000-Einwohner-Gemeinde ist. Lutzenberger: „Das ist ein Stück Lebensqualität. Junge Leute werden in dem Bad sozialisiert. Da lernt man Umgangsformen, Schwimmregeln und so weiter.“
Die Entscheidung hat aber nicht nur Vorteile. Rupert Riedel, Pächter des Kiosk und zugleich Rettungsschwimmer im Bad, sieht die Entwicklung mit gemischten Gefühlen: „Eigentlich ist es völliger Wahnsinn, das Bad unter diesen Bedingungen weiterzubetreiben.“Der 52-Jährige steht im Schatten eines Baumes, den Blick fest auf den Turm und den See darunter gerichtet. Dutzende Kinder springen vom Vier-Meter-Brett ins kühle Wasser. Für ihn hat sich nach dem Urteil einiges verändert. Denn auch wenn er im Notfall einschreitet und jemandem das Leben rettet, könne er noch verklagt werden. „Wie will ich denn beweisen, dass ich nichts dafür kann?“Das Unfallrisiko gebe es beim Baden eben immer.