Die eigene Brotzeit im Biergarten essen?
Freizeit In einem echten Biergarten darf man seine Speisen mitbringen. Augsburger Wirte erzählen, ob das bei ihnen möglich ist, und berichten auch von ungewöhnlichen Fällen. Einmal wollten Gäste grillen
Sommer, Sonne, Bier – Biergärten haben in Bayern eine über 200 Jahre lange Tradition. Doch Biergarten ist nicht gleich Biergarten. Was einst unter dem Begriff der „Biergartenrevolution“für Schlagzeilen sorgte, hat bis heute Bestand: die Bayerische Biergartenverordnung. Diese war im Jahr 1999 eingeführt worden, um die Wünsche der Biergartenfreunde und die der Anwohner unter einen Hut zu bringen.
Jochen Deiring, Geschäftsführer des Bezirks Schwaben beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, sagt: „Es geht im Endeffekt darum, dass Biergärten durch die Verordnung ein bisschen länger aufhaben dürfen.“In dieser Verordnung sei genau festgelegt, wann ein Biergarten unter die Verordnung fällt und wann nicht. Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung seien vor allem zwei Merkmale: Zum einen muss ein Biergarten einen Gartencharakter haben. Zum anderen – und das wissen nur die wenigsten – darf man seine eigene Brotzeit mitnehmen und im Biergarten kostenlos verzehren. Es ist ein Relikt aus den Anfängen der Biergartenkultur, als die Gärten vor allem des Bieres wegen eröffnet wurden. „Erst wenn ein Biergarten diese Merkmale erist er ein Biergarten im Sinne der Biergartenverordnung“, erklärt Deiring.
Der 64-Jährige sagt aber auch, dass es den Wirten selbst überlassen sei, ob sie sich nach der Verordnung richten oder nicht. Wenn Wirte es nicht tun, können sie sich dann aber nicht mehr auf die Verordnung berufen und von deren positiven Nebeneffekten profitieren, so Deiring: Sie dürfen – falls nicht sowieso möglich – länger öffnen und es darf etwas lauter sein. Doch wie können die Gäste erkennen, wann sie ihre Brotzeit mitbringen dürfen?
„Wenn der Verzehr mitgebrachter Brotzeit gestattet ist, dann nur im Selbstbedienungsbereich“, sagt Deiring. Diesen erkenne man meistens an der Bestuhlung. Es sei zudem nicht verkehrt, sich im Voraus zu informieren. Damit keine Missverständnisse entstehen, rät er Wirten, darauf hinzuweisen, was im Biergarten erlaubt ist.
Daniela Häcker, ursprünglich aus Oberösterreich kommend, ist seit zwei Jahren Pächterin der Gaststätte Jägerhaus in Siebenbrunn. Konflikte mit Gästen habe die 43-Jährige bezüglich der Biergartenverordnung noch nie gehabt. Sie selbst könne sich an nur sieben Fälle erinnern, als Gäste ihre eigene Brotzeit mitgebracht haben. „Wir haben hier 280 Plätze im Biergarten, das eine
andere Mal kann ich verschmerzen.“Es müsse allerdings ein faires Geben und Nehmen sein. Es könne nicht sein, wenn Gäste ihren eigenen Müll auf den Tischen liegen lassen.
Häcker selbst hatte von der Bayerischen Biergartenverordnung erst etwas gehört, als es sie vor zwei Jahren nach Augsburg verschlagen hatte. „Bei uns in Österreich gibt es das nicht, dass jemand sein eigenes Essen mitbringt. Die Gäste freuen sich, wenn sie etwas Leckeres zum Essen bekommen.“Mit der Verordnung konnte sie sich dennoch anfüllt,
freunden. Traditionen seien da, um sie zu erhalten, so Häcker.
Was in ihrem Biergarten nicht geht, ist, seine eigenen Getränke mitzunehmen – ausgenommen Babynahrung. „Die kleine Apfelschorle für das Kind kann man auch bei mir kaufen.“Auch zubereitete Speisen sind bei Häcker nicht erlaubt. „Es muss sich schon um eine gewöhnliche Brotzeit handeln.“Sie sei als Wirtin beim Thema Essen allerdings auch kompromissbereit. Letztes Jahr habe ein Gast sein eigenes Mittagessen mitgebracht und das mit einer starken Lebensmittelunoder verträglichkeit begründet. Das Gericht wurde dann vom Küchenpersonal kurz erwärmt.
Ein Wirt eines bekannter Augsburger Biergartens, der anonym bleiben wollte, berichtet von einem merkwürdigen Ereignis am Vatertag: „Es kam eine Gruppe mit einem Bierkasten und wollte bei uns das eigene Bier trinken.“Der Wirt habe den Fall daraufhin charmant gelöst und angeboten, das mitgebrachte Bier solange kalt zu stellen, wie die Gruppe im Biergarten verweilt und die bestellten Getränke trinkt. Einmal haben andere Gäste im Biergarten angefangen zu grillen, was dann für größeren Ärger sorgte.
Jochen Deiring vom Hotel- und Gaststättenverband plädiert zum gegenseitigen Respekt. „Wenn ein Konflikt auftaucht, ist es immer besser, einfach aufeinander zuzugehen und miteinander zu reden.“Je besser ein Betrieb mit solchen Fällen umgeht, desto besser sei das langfristig fürs Geschäft. Ein Entgegenkommen der Wirte dürfe aber nicht von den Gästen ausgenutzt werden. „Es muss fair bleiben.“
In vielen Augsburger Biergärten darf man seine Speisen mitbringen. Eine Stichprobe zeigte, dass es etwa im Lueginsland, im Riegele-Biergarten und in der Kulperhütte möglich ist. In der Waldgaststätte Parkhäusl dagegen nicht.