Und plötzlich waren die Haare grün
Verklagt Urlauber beschweren sich bekanntlich über vieles. Manche ziehen sogar nach ihren Ferien vor Gericht. Das waren die verrücktesten Klagen von Reisenden in den letzten Jahren
Weil der Sohn seiner Lebensgefährtin auf Gran Canaria gegen die geschlossene Balkontür im Hotel gelaufen war, verklagte ein Mann jetzt den Reiseveranstalter Tui vor dem BGH. Das Kind schnitt sich an den Scherben die Haut auf und durfte fünf Tage nicht ins Wasser. Der Mann will erreichen, dass Tui ihm selbst, seiner Lebensgefährtin und dem Jungen für die Woche auf Gran Canaria im Juli 2016 den vollen Reisepreis erstattet. Dazu fordert er für alle drei eine Entschädigung „wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“. Das Kind soll außerdem 2500 Euro Schmerzensgeld bekommen. Der Senat entschied, dass das Oberlandesgericht Celle, das die Klage abgewiesen hatte, den Fall nun noch einmal verhandeln und bei Bedarf auch einen Sachverständigen für spanisches Baurecht einschalten muss.
In dem aktuellen Fall wurde ein Junge verletzt – andere Urlauber sind jedoch schon für deutlich weniger vor Gericht gezogen, wie die folgenden Beispiele skurriler Urlauber-Klagen zeigen:
● Bombiger Urlaub Ein Mann aus Schleswig-Holstein sagte dem Sicherheitspersonal am Düsseldorfer Flughafen, dass der Sinn seiner Reise ein „bombiger Urlaub“sei. Das Personal wurde hellhörig – und ließ den Mann aus Sicherheitsgründen nicht mitfliegen. Dagegen klagte er, forderte von der Airline das Geld für die Reise zurück – und bekam 2019 vom Gericht recht.
● Schmackhafte Reisebegleiter Weil er mit Krabbensalat nicht durch den Sicherheitscheck kam, verklagte ein Mann im Jahr 2017 den Flughafen Berlin-Tegel. Zu Unrecht, urteilte das Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg. Die Flughafenmitarbeiter hätten richtig gehandelt.
● Aus Blond wird grün Weil der hohe Chlorgehalt im Pool ihre blondierten Haare grün verfärbte, klagte eine Frau 1998 in Bad Homburg. Das Amtsgericht sprach ihr eine Preisminderung von zehn Prozent zu. Das geforderte Schmerzensgeld gab es für die Frau aber nicht. Begründung: Die Klägerin trug keine Badekappe. Außerdem habe sie die Haare früher schon in schrillen Farben gefärbt.
● Plötzlich schwanger Weil ihre Tochter angeblich durch einen mit Spermien verunreinigten HotelPool in Ägypten schwanger geworden sei, klagte eine polnische Mutter ebenfalls in den 1990ern erfolglos auf Schadensersatz.
● Badedesaster Wegen zu hoher Wellen im 27000 Euro teuren Seychellen-Urlaub verklagte eine deutsche Familie 2009 den Reiseveranstalter. Weder Baden noch Tauchen sei möglich gewesen. Die Urlauber forderten ein Viertel des hohen Reisepreises zurück. Das Gericht wies die Klage ab.
● Urlaubsflirt Eine Urlauberin hatte sich in einen Animateur verliebt. Bei ihrer Rückkehr in das Hotel erwischte sie ihren Urlaubsflirt mit einem anderen Gast – und forderte deshalb den Reisepreis für den zweiten Aufenthalt zurück. Ohne Erfolg.
● Just married Ein deutscher Tourist heiratete in Las Vegas spontan seine Freundin. Was er nicht wusste: Die Ehe war auch in Deutschland gültig. Das geforderte Schmerzensgeld gab es vom Reiseveranstalter trotzdem nicht.
● Affentheater 2010 klagte ein Mann in Köln auf Schadensersatz, weil er in Kenia von einem Affen gebissen wurde. Die Wunde entzündete sich, der Mann musste sich ärztlich wegen der Verletzung behandeln lassen. Das Gericht wies die Klage ab – ein Urlauber müsse in Afrika mit Affen rechnen.
● Überraschung 1996 klagte ein Paar in Aschaffenburg, weil sie sich den Strand auf Mauritius mit Einheimischen teilen mussten. Für die beiden unzumutbar. Sie forderten eine Minderung des Reisepreises – laut Gericht zu Unrecht.
● Beschwerden Weil sie Durchfall hatte, konnte eine Frau ihren Flug nach China nicht antreten. Die Reiserücktrittsversicherung wollte jedoch nicht zahlen. Am Flughafen, auf dem Weg nach China und auch im Reich der Mitte gebe es schließlich genug Toiletten, lautete die Begründung. Dagegen klagte die Frau – und scheiterte in erster Instanz. 2018 hatte sie jedoch Erfolg beim Oberlandesgericht Celle. Der Richter urteilte, dass der Reiseantritt zwar machbar, aber unzumutbar gewesen wäre.
● Pleiten, Pech und Pannen? Weil der Reiseleiter einer SüdafrikaRundfahrt eine sehbehinderte Frau besonders betreut hatte und es deshalb mehrere Pannen gegeben habe, forderte ein deutsches Ehepaar 2011 eine Minderung des Reisepreises. Das Gericht wies die Klage ab. Behinderte Mitreisende seien kein Reisemangel. (mit dpa)