Schwabmünchner Allgemeine

Krankhafte Leidenscha­ft für Waffen

Prozess Der 33-Jährige, der wegen Mordversuc­hs vor Gericht steht, macht Nachbarn Angst

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Landkreis Augsburg Waffen waren die Leidenscha­ft eines 33-Jährigen aus dem westlichen Landkreis. Das wurde auch am zweiten Tag des Prozesses gegen den Mann deutlich, der wegen versuchten Mords angeklagt ist. Er soll im Juli 2018 nachts auf seinen schlafende­n Vater mit einem Brecheisen eingeschla­gen haben. Die 96-jährige Großmutter, die mit den beiden Männern in einem Haus lebt, ging dazwischen. Sie verhindert­e Schlimmere­s. Auch die Behörden hatten ein Auge auf den Mann geworfen.

Sie verboten dem damals 32-jährigem Mann, jede Art von Waffen oder Munition zu besitzen. Der Bescheid des Landratsam­ts ging auf einen bestimmten Vorfall zurück. Der 33-Jährige hatte im Januar 2018 eine MG-42-Attrappe mit eingelegte­m Patronengu­rt und eine echt aussehende Kalaschnik­ow auf sein Auto gelegt, das im Hof stand. Die Mündung des Maschineng­ewehrs, das von der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurde, zeigte zur Straße – dorthin, wo Kinder auf dem morgendlic­hen Schulweg liefen. Was der Mann bezwecken wollte, blieb unklar. Für die Polizei war die Motivation unwichtig. Sie rückte mit vier Streifen an und beschlagna­hmte die Anscheinsw­affen, nahm den 33-Jährigen fest und durchsucht­e die Wohnung. Die Beamten fanden nichts.

Gestern berichtete eine frühere Freundin von einer Schusswaff­e, die der 33-Jährige nach eigenen Angaben im Nachtkästc­hen aufbewahrt hatte. Sie brauche deshalb keine Angst vor Einbrecher­n zu haben, soll ihr Freund damals gesagt haben. Der Mann vermutete Kriminelle in der Wohnung, weil er seine Hausschuhe nicht so auf dem Boden vorfand, wie er sie am Vortag abgelegt hatte. Wollte der 33-Jährige damit imponieren? Die junge Frau, die vier Jahre mit dem Angeklagte­n zusammen war, berichtete von den Höhen und Tiefen der Beziehung. Auch von „dunklen Gestalten“an der Arbeitsste­lle ihres Freunds war die Rede. Sie hätten es auf sein Leben abgesehen. Um sich verteidige­n zu können, hatte er ein ButterflyM­esser mitgenomme­n.

Das Ende der Beziehung wollte der Angeklagte nicht wahrhaben. Er stellte seiner Ex nach. Einmal versuchte er sie zu treffen, indem er behauptete: Er habe im Schützenhe­im Blut und Haare in einem Waschbecke­n gefunden und habe jetzt Angst, dass seine Ex entführt worden sei. Deshalb müsse er unbedingt ins Haus der Eltern, wo die junge Frau wohnte. So könne er sich vergewisse­rn, dass es ihr gut gehe.

Oft sei er vor ihrer Türe gestanden, berichtete die Zeugin, manchmal auch nachts. Auch über soziale Medien suchte der 33-Jährige immer wieder Kontakt. Chatprotok­olle wurden in der Verhandlun­g verlesen, in denen der Angeklagte um die Gunst der jungen Frau warb. Als es ihr irgendwann zu viel wurde, habe sie nach eigenen Angaben sogar überlegt, den Wohnort zu wechseln. Ihre Handynumme­r hatte sie bereits gewechselt. Einer anderen Freundin war aufgefalle­n, dass der Angeklagte öfters „Aussetzer“hatte. Er habe dann aus heiterem Himmel zu lachen angefangen.

Der 33-Jährige, der von Rechtsanwa­lt Walter Rubach vertreten wird, sagte am zweiten Tag der Verhandlun­g kein Wort – so wie vergangene Woche. Der 33-Jährige wurde festgenomm­en und dann medizinisc­h untersucht. Der Arzt stellte keine Auffälligk­eiten fest. In seinem Blut fanden sich weder Spuren von Alkohol noch von Drogen.

Der Hausarzt der Familie erinnerte sich an ein Gespräch vier Monate vor dem Angriff mit dem Vater. Der hatte geschilder­t, dass sein Sohn psychisch auffällig sei, und bat um eine CT-Untersuchu­ng. Der Arzt habe daraufhin ein gemeinsame­s Gespräch angeboten. Doch dazu war es nicht gekommen.

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