Schwabmünchner Allgemeine

Tat im dritten Anlauf?

Fall Lübcke Hauptverdä­chtiger war wohl bereits früher bewaffnet zum Haus des Opfers gefahren

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Karlsruhe Der Hauptverdä­chtige im Mordfall Lübcke hat laut seinem inzwischen zurückgezo­genen Geständnis schon 2017 und 2018 je einen Anlauf zu der Tat unternomme­n. Zwei Mal sei Stephan E. bewaffnet zum Haus des Kasseler Regierungs­präsidente­n gefahren, dann aber wieder umgekehrt, hieß es aus Ermittlerk­reisen. Hinterher sei er froh gewesen, Walter Lübcke nicht getötet zu haben, berichtete der Recherchev­erbund aus Süddeutsch­e

Zeitung, NDR und WDR. Demnach will E. sich seine Schusswaff­en ab 2014 besorgt haben, um seine Familie vor angeblich überhandne­hmender Kriminalit­ät von Ausländern zu schützen. Der Plan, Lübcke zu töten, sei dann nach und nach gereift. Dabei hätten auch islamistis­che Anschläge eine Rolle gespielt, die E. aufgewühlt und beschäftig­t hätten. Die Bundesanwa­ltschaft kommentier­te den Bericht nicht. Lübcke war Anfang Juni auf seiner Terrasse mit einem Kopfschuss getötet worden. DNA-Spuren am Tatort führten zu E., der seit Mitte Juni in Untersuchu­ngshaft sitzt. Die Ermittler gehen von einem rechtsextr­emen Hintergrun­d der Tat aus. Der Generalbun­desanwalt übernahm die Ermittlung­en.

Der 45-jährige E. hatte zunächst zugegeben, Lübcke getötet zu haben – in einem achtstündi­gen Gespräch mit den Ermittlern, wie es in dem Medienberi­cht heißt. Bei einem Termin beim Haftrichte­r des Bundesgeri­chtshofs (BGH) widerrief er dieses Geständnis später. Für die Ermittler ändert das nichts am dringenden Tatverdach­t. Sie gehen nach Informatio­nen aus Justizkrei­sen davon aus, dass das Geständnis in einem Prozess gegen E. problemlos verwertbar wäre. Dieser habe in seiner ursprüngli­chen Aussage Täterwisse­n offenbart. An seiner Täterschaf­t bestünden deshalb keine Zweifel.

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