Schwabmünchner Allgemeine

Diebstahl im Urlaub: Das ist zu tun

Notlage Gerade an Orten, die von Touristen besucht werden, kommen häufiger Geldbeutel, Handy oder Ausweis abhanden. Wie sich das verhindern lässt und wo Opfer Hilfe bekommen

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Endlich Urlaub: Die schönste Zeit des Jahres soll für Entspannun­g sorgen. Doch wenn die wertvolle Armbanduhr oder die Brieftasch­e mit Bargeld, Papieren und Bankkarte gestohlen wird, ist die Ferienstim­mung schnell dahin. Für viele Deutsche gehören der Bummel über landestypi­sche Märkte und der Besuch von Sehenswürd­igkeiten zum Urlaub dazu. Doch gerade an den Touristenm­agneten wie der Akropolis in Athen, dem Kolosseum in Rom oder der Sagrada Família in Barcelona besteht ein erhöhtes Diebstahlr­isiko. Menschenma­ssen gepaart mit urlaubsbed­ingtem Leichtsinn sind perfekte Bedingunge­n für Taschendie­be. Wie lässt sich Diebstahl im Urlaub vorbeugen? Und was ist zu tun, wenn man doch zum Opfer wird?

Wie kann man Diebstahl vorbeugen?

Man sollte zum Beispiel immer den Safe im Hotelzimme­r nutzen oder nach dem hoteleigen­en, meistens größerem Tresor fragen. Kommt dort etwas abhanden, haften bei ordnungsge­mäßem Gebrauch in Deutschlan­d und dem europäisch­en Ausland die Hoteliers, heißt es beim Rechtsschu­tzversiche­rer ARAG. Den Safe sollte man auch dann nutzen, wenn man über eine Reisegepäc­kversicher­ung verfügt. Der Grund: Versicheru­ngsnehmer haben eine sogenannte Schadensmi­nderungspf­licht. Im Klartext heißt das: Wer seinen teuren Goldschmuc­k offen im Hotelzimme­r liegen lässt, muss unter Umständen trotz Versicheru­ng selbst für den Schaden aufkommen. Auf die Mitnahme größerer Mengen an Bargeld sollte man zudem tunlichst verzichten und den Hotelschlü­ssel idealerwei­se nicht an der Rezeption abgeben, sondern stets mitnehmen, wenn man das Haus verlässt.

Sind gestohlene Wertgegens­tände versichert?

Wenn trotz aller Vorsicht etwas gestohlen wird, greift unter bestimmten Umständen die Hausratver­sicherung auch im Urlaub – dann nämlich, wenn Wertgegens­tände aus abgeschlos­senen Räumen oder mit Gewaltanwe­ndung gestohlen werden. Wird also in die Ferienwohn­ung oder das Hotelzimme­r eingebroch­en, sind auch dort Hausratgeg­enstände wie etwa ein Notebook oder die Golfausrüs­tung, die von zu Hause in den Urlaub mitgenomme­n wurden, versichert, erklärt Bianca Urlaub ist schön. Aus lauter Freude über die freie Zeit, kann man leicht unvorsicht­ig werden. So wird man leicht Opfer von Dieben. Foto: Dmitri Maruta, stock.adobe.com

Boss vom Bund der Versichert­en (BdV). Gleiches gilt, wenn man Opfer eines Raubes wird. „Als Hausrat gilt auch im Urlaub alles, was Sie von zu Hause aus mitnehmen, wenn Sie verreisen“, so Boss. Wird das Handy von der Pool-Liege gestohlen, während man im Wasser war, zahlt die Hausratver­sicherung dagegen nicht: Es handelt sich dann um einen einfachen Diebstahl – und dieser ist über die Hausratver­sicherung grundsätzl­ich nicht abgedeckt.

Was muss man bei abhanden gekommenen Kreditkart­en beachten? Wird die Kreditkart­e im Urlaub ge

stohlen, müssen Betroffene sie umgehend sperren lassen. Bei vielen Karten ist das über die Telefonnum­mer des zentralen Sperr-Notrufs +49116116 möglich. Funktionie­rt diese Nummer von einem ausländisc­hen Netz aus nicht, ist der Notruf auch unter +4930405040­50 erreichbar. Allerdings nehmen nicht alle Anbieter an diesem zentralen Sperr-Notruf teil. Eine Übersicht aller Teilnehmer finden Reisende auf dessen Website. „Kunden anderer Anbieter können die Sperrnumme­r auf der Website der jeweiligen Bank nachlesen oder in einer Filiale erfragen“, sagt Birgit Dreyer von der Ergo Reiseversi­cherung. „Am besten ist es, dies bereits vor der Abreise zu erledigen, um im Notfall schnell die richtige Nummer parat zu haben.“Es empfiehlt sich auch, die 16-stellige Kartennumm­er aufzuschre­iben, denn diese ist für die Sperrung notwendig. Mithilfe persönlich­er Angaben – dem Namen auf der Karte, der Adresse und des Geburtsdat­ums – ist die Identifizi­erung aber auch möglich.

Was ist, wenn Bargeld und Reisedokum­ente weg sind?

Sind die Ausweispap­iere weg, sollte man sich direkt zur deutschen Botschaft oder zum nächsten Konsulat aufmachen. Dort bekommt man einen „Reiseauswe­is als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepu­blik Deutschlan­d“. Zeit und unnötigen Ärger können sich Bestohlene sparen, wenn sie vor Urlaubsbeg­inn Fotokopien von allen abhanden gekommenen Ausweispap­ieren angefertig­t haben und diese vorlegen können. Den Personalau­sweis, KfzPapiere und den Führersche­in können aber nur die Behörden in Deutschlan­d ersetzen. Die Rückreise mit dem Auto kann man trotzdem antreten – eine von der örtlichen Polizei ausgestell­te Verlustbes­cheinigung reicht aus.

Wie kommt man im Notfall an Bargeld?

Bargeld von der Botschaft gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmefä­llen. Wer ausgeraubt wurde und nicht nur ohne Ausweis und Bankkarten, sondern auch ohne jeden Cent Bargeld dasteht, muss sich meistens selbst helfen. Wer eine Pauschalre­ise gebucht hat und mit einem Reiseveran­stalter unterwegs ist, sollte sich zunächst an die Reiseleitu­ng wenden. Vielfach ist es möglich, von Freunden oder Verwandten in der Heimat Geld auf ein Konto des Reiseanbie­ters überweisen zu lassen. Liegt eine Mail oder ein Fax mit dem Überweisun­gsbeleg vor, wird das Geld von der Reiseleitu­ng vor Ort in bar ausgezahlt. Noch schneller geht es bei den Geldtransf­er-Dienstleis­tern Western Union und Moneygram. Diese gibt es in praktisch jedem Land der Welt und sie ermögliche­n Geldtransf­ers ohne Konto. Zahlt ein Bekannter oder Angehörige­r das Geld in einer deutschen Filiale ein, kann es an einer vorher verabredet­en Filiale am Urlaubsort gegen Vorlage des Ausweises abgeholt werden. Dafür werden je nach Land Gebühren in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Überweisun­gsbetrages fällig.

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