Manche Tarife nicht rechtens
Telekom muss Video-Dienst ändern
Bonn Die Deutsche Telekom muss ihre StreamOn-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern. Der Datenverkehr werde nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt – dies sei ein Verstoß gegen die Netzneutralität, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit (Aktenzeichen 13 B 1734/18) und gab in dem Eilverfahren der Bundesnetzagentur recht. Zudem würden die EU-Roamingregeln nicht eingehalten.
Bei StreamOn wird der Datenverbrauch bei bestimmten Apps nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder die ARD Mediathek streamt. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate, und man kann den Film unterwegs nur in der recht niedrigen Auflösung ansehen. Würde das Video außerhalb des StreamOn-Tarifs geschaut und auf das monatliche Datenvolumen angerechnet, so könnte man auf HD-Qualität kommen. Diese „Videodrossel“stört die Netzagentur und das OVG, da hierbei Datenströme nicht gleichbehandelt würden.
Zweiter kritischer Punkt sind Reisen ins EU-Ausland. Werden dort Videos gestreamt, wird der Datenverbrauch auf das Monatsvolumen angerechnet. Die Münsteraner Richter werteten dies als zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Preis – das sei nach europäischen Roaming-Regeln verboten. Die Münsteraner Richter sind die höchste Instanz des Eilverfahrens. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Telekom will die Gerichtsentscheidung prüfen. Man erwarte von der Bundesnetzagentur, dass sie „durch eine angemessene Umsetzungsfrist“die Anpassungen ermögliche, sagte ein Telekom-Sprecher. „Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt.“(dpa)