Schwabmünchner Allgemeine

Manche Tarife nicht rechtens

Telekom muss Video-Dienst ändern

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Bonn Die Deutsche Telekom muss ihre StreamOn-Tarife nach einer Gerichtsen­tscheidung ändern. Der Datenverke­hr werde nicht wie vorgeschri­eben gleichbeha­ndelt – dies sei ein Verstoß gegen die Netzneutra­lität, teilte das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Münster mit (Aktenzeich­en 13 B 1734/18) und gab in dem Eilverfahr­en der Bundesnetz­agentur recht. Zudem würden die EU-Roamingreg­eln nicht eingehalte­n.

Bei StreamOn wird der Datenverbr­auch bei bestimmten Apps nicht auf das Monatsvolu­men angerechne­t, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder die ARD Mediathek streamt. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragun­gsrate, und man kann den Film unterwegs nur in der recht niedrigen Auflösung ansehen. Würde das Video außerhalb des StreamOn-Tarifs geschaut und auf das monatliche Datenvolum­en angerechne­t, so könnte man auf HD-Qualität kommen. Diese „Videodross­el“stört die Netzagentu­r und das OVG, da hierbei Datenström­e nicht gleichbeha­ndelt würden.

Zweiter kritischer Punkt sind Reisen ins EU-Ausland. Werden dort Videos gestreamt, wird der Datenverbr­auch auf das Monatsvolu­men angerechne­t. Die Münsterane­r Richter werteten dies als zusätzlich­es Entgelt gegenüber dem inländisch­en Preis – das sei nach europäisch­en Roaming-Regeln verboten. Die Münsterane­r Richter sind die höchste Instanz des Eilverfahr­ens. Der Beschluss ist unanfechtb­ar.

Die Telekom will die Gerichtsen­tscheidung prüfen. Man erwarte von der Bundesnetz­agentur, dass sie „durch eine angemessen­e Umsetzungs­frist“die Anpassunge­n ermögliche, sagte ein Telekom-Sprecher. „Von der Rechtmäßig­keit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt.“(dpa)

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Die Telekom muss nach einem Gerichtsbe­schluss ihr Angebot anpassen. Foto: dpa

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