Ein Rückfall im Rekordtempo
Prozess Nur 15 Minuten nach einer Verurteilung im Gericht wurde ein 39-Jähriger wieder straffällig
Dieser Fall könnte in das Buch der Rekorde, Abteilung Juristisches, eingehen: Gerade einmal 15 Minuten dauerte es, bis ein vielfach vorbestrafter Mann nach einer Verurteilung wegen Hehlerei beim Amtsgericht rückfällig wurde. Wenige Hundert Meter vom Strafjustizzentrum an der Gögginger Straße entfernt stahl er nach dem Prozess ein in der Oskar-von-Miller-Straße abgesperrtes Mountainbike und machte sich auf den Heimweg. Deshalb wurde er jetzt zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verdonnert – die 18. Vorstrafe.
Ein außergewöhnlicher Umstand führte dazu, dass der Radl-Diebstahl überhaupt gerichtsmassig wurde. Im Juni 2018 hatte sich der Mann vor dem Amtsgericht wegen Hehlerei eines Fahrrads verantworten müssen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Was der Angeklagte damals nicht ahnte: Im Gerichtssaal saß auch ein Polizist in Zivil. Er sollte den 39-Jährigen im Auftrag eines Kollegen observieren. Denn es bestand der Verdacht, dass der Angeklagte mit dem Auto zur Verhandlung fahren würde, obwohl ihm der Führerschein entzogen worden war. Deshalb verfolgte der zivile Beamte nach dem Urteil den 39-Jährigen unauffällig zu Fuß, nachdem dieser das Gerichtsgebäude verlassen hatte. Dabei legte der Mann ein seltsames Verhalten an den Tag. Mehrmals verschwand er für kurze Zeit in einem Hauseingang. Schließlich sah der Polizist, wie der 39-Jährige sich auf ein schwarzes Mountainbike schwang und wegradelte. Der Beamte beendete die Observation in dem Glauben, der Drahtesel gehöre dem Mann. Erst etliche Tage später, als der Diebstahl des Mountainbikes bei der Polizei angezeigt wurde, ergab sich der Verdacht gegen den 39-Jährigen. Der hatte das gestohlene Radl inzwischen bereits wieder weiterverkauft.
Nun, ein Jahr später wurde dem justizerfahrenen Mann erneut der Prozess gemacht. Vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller legte der 39-Jährige ein Geständnis ab. Er habe das Radl geklaut, um damit „halt nach Hause zu fahren“, begründete er lapidar. Nicht nur wegen der zahlreichen Vorstrafen, auch wegen der enorm hohen Rückfallgeschwindigkeit kam für das Gericht nur eine Freiheitsstrafe in Betracht, die aber noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der 39-Jährige 120 Stunden Hilfsdienste ableisten. Bei einer erneuten Straftat während der Bewährungszeit würde er wohl in den Knast einrücken müssen.