Pflege-Urteil: Auch Bayern in der Pflicht
Glaubt man den Berechnungen der Initiatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“, fehlt es allein im Freistaat an rund 12000 Pflegekräften. Eine beeindruckende Zahl – die immer mehr Menschen ganz konkret in ihrem Alltag spüren. Manche, weil sie selbst oder Angehörige bereits einmal im Krankenhaus lagen und nicht so versorgt wurden, wie sie es erwartet hatten. Andere, weil sie selbst als Pflegekräfte arbeiten – oft unter großem persönlichen Einsatz, verbunden mit etlichen Überstunden und hoher physischer und psychischer Belastung.
Mehr als 100000 Bürger haben für das Volksbegehren unterschrieben – und nun angesichts des Urteils des Verfassungsgerichtshofs eine herbe Enttäuschung erlitten. Mit dem richterlichen Verweis auf die Zuständigkeiten werden sie sich aber vermutlich nicht zufriedengeben. Vielleicht wird es manch einer den Machern des Volksbegehrens übelnehmen, dass es nun an grundsätzlichen Mängeln scheiterte. Die meisten werden jedoch – und das vollkommen zu Recht – weiterhin die Erwartung haben, dass sich die Politik des Themas annehmen muss. Egal, ob mit oder ohne Volksbegehren. Egal, ob in Berlin oder in München. Und so wird sich auch die Bayerische Staatsregierung nicht aus der Verantwortung stehlen können, sondern sie wird sich Antworten auf die drängenden Fragen in der Pflege überlegen müssen. Gerade auch im Hinblick auf die 2020 anstehenden Kommunalwahlen.
Lesen Sie dazu auch den Artikel „Gericht stoppt Pflege-Volksbegehren“auf der nächsten Bayern-Seite.