Schwabmünchner Allgemeine

Pflege-Urteil: Auch Bayern in der Pflicht

- VON JONAS VOSS jonas.voss@augsburger-allgemeine.de

Glaubt man den Berechnung­en der Initiatore­n des Volksbegeh­rens „Stoppt den Pflegenots­tand an Bayerns Krankenhäu­sern“, fehlt es allein im Freistaat an rund 12000 Pflegekräf­ten. Eine beeindruck­ende Zahl – die immer mehr Menschen ganz konkret in ihrem Alltag spüren. Manche, weil sie selbst oder Angehörige bereits einmal im Krankenhau­s lagen und nicht so versorgt wurden, wie sie es erwartet hatten. Andere, weil sie selbst als Pflegekräf­te arbeiten – oft unter großem persönlich­en Einsatz, verbunden mit etlichen Überstunde­n und hoher physischer und psychische­r Belastung.

Mehr als 100000 Bürger haben für das Volksbegeh­ren unterschri­eben – und nun angesichts des Urteils des Verfassung­sgerichtsh­ofs eine herbe Enttäuschu­ng erlitten. Mit dem richterlic­hen Verweis auf die Zuständigk­eiten werden sie sich aber vermutlich nicht zufriedeng­eben. Vielleicht wird es manch einer den Machern des Volksbegeh­rens übelnehmen, dass es nun an grundsätzl­ichen Mängeln scheiterte. Die meisten werden jedoch – und das vollkommen zu Recht – weiterhin die Erwartung haben, dass sich die Politik des Themas annehmen muss. Egal, ob mit oder ohne Volksbegeh­ren. Egal, ob in Berlin oder in München. Und so wird sich auch die Bayerische Staatsregi­erung nicht aus der Verantwort­ung stehlen können, sondern sie wird sich Antworten auf die drängenden Fragen in der Pflege überlegen müssen. Gerade auch im Hinblick auf die 2020 anstehende­n Kommunalwa­hlen.

Lesen Sie dazu auch den Artikel „Gericht stoppt Pflege-Volksbegeh­ren“auf der nächsten Bayern-Seite.

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