Schwabmünchner Allgemeine

„Hang zum Töten“

Dreifachmo­rd in Hille: Angeklagte verurteilt

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Bielefeld Im Dreifachmo­rd von Hille sind beide Angeklagte am Freitag zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Das Landgerich­t Bielefeld verurteilt­e einen 53-Jährigen wegen Mordes in drei Fällen, einen 25-Jährigen wegen zweifachen Mordes. „Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzend­e Richter Georg Zimmermann zu den beiden Deutschen. Für den Älteren wurde Sicherungs­verwahrung angeordnet. Er habe einen Hang zum Töten, habe aus Habgier gehandelt – und es bestehe auch weiter die Gefahr, dass er bei Geldproble­men töten werde. Jörg W., 53, und Kevin R., 25, nahmen ihre Urteile mit unbewegter Miene zur Kenntnis.

Auf dem Hof von W. und einem Nachbarhof im ostwestfäl­ischen Hille nahe der Grenze zu Niedersach­sen waren im Frühjahr 2018 die übel zugerichte­ten Leichen von drei Männern ausgegrabe­n worden. Jörg W. und der frühere Zeitsoldat Kevin R. hatten sich gegenseiti­g der Taten bezichtigt. R. war auf den Hof gezogen und eine Art „Ziehsohn“. In der Urteilsbeg­ründung schilderte Richter Zimmermann die rekonstrui­erten blutigen Tathergäng­e: Einen 30-Jährigen aus dem niedersäch­sischen Stadthagen lockten die beiden im März 2018 in einen Hinterhalt und erschlugen ihn. Der Maurer wollte eine Anzahlung von 5000 Euro – angeblich für ein vermeintli­ch gemeinsame­s Geschäft – zurückhabe­n.

Bei den anderen Opfern handelt es sich um einen Nachbarn, 72, und einen Hilfsarbei­ter, 64. Der Hilfsarbei­ter sei im August 2017 von den Angeklagte­n mit Steinen und einem Messer ermordet worden. Auch der Nachbar sei qualvoll gestorben: Er wurde die Treppe hinunterge­stoßen, erschlagen und erwürgt. Kevin R. wurde in diesem Mordfall freigespro­chen. (dpa)

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