Kein Outlet-Center auf dem Lechfeld
Gemeinderat Die Abwägung der ersten Beteiligung zur Revitalisierung des Lechparks legt die Bedenken offen. Warum der Gemeinderat Argumente abschmettert und wie es weitergeht
Untermeitingen Die fehlende Anzahl von Gemeinderäten hätte beinahe die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung ins Wanken gebracht. Als dann doch noch zwei Räte leicht verspätet zur Sitzung erschienen, war die Beschlussfähigkeit gegeben.
Patricia Goj vom Augsburger Planungsbüro Opla trug die Zusammenfassung zur Abwägung der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Revitalisierung des Lechparks durch den Bebauungsplan 51 „Lechpark“und die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich „Lechpark“vor. Aus Reihen der Öffentlichkeit seien keine Stellungnahmen abgegeben worden, aus den Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange habe sie das 58-seitige Abwägungspapier zusammengetragen, das es zu bearbeiten galt, sagte Goj. Gegenüber den Stellungnahmen stand zur Abwägung der positive Ausgang des Raumordnungsverfahrens der Regierung von Schwaben vom März 2019 sowie die Auswirkungsanalyse in Rahmen der landesplanerischen Prüfung der BBE Handelsberatung aus München vom Juli 2018. Die Feststellungen, die in diesen Papieren getroffen wurden, legten die Basis für die zahlreichen Abwägungsentscheidungen, die durch den Rat getroffen wurden.
Neben redaktionellen Änderungen und Anmerkungen von Beteiligten wie Kranhöhen durch die Bundeswehr oder den Verlauf von Stromkabeln durch die LEW sorgten insbesondere die Stellungnahmen des Handelsverbandes Bayern
(BBE) und der Stadt Schwabmünchen für Gesprächsstoff.
Den Befürchtungen der HBE, dass ein Outlet-Center auf dem Lechfeld entstehe, erteilte Bürgermeister Simon Schropp eine Abfuhr. „Es gab durchaus einmal diese Überlegungen durch den Betreiber. Dies ist meines Kenntnis nach definitiv vom Tisch“, kommentierte er bei der Abwägung. Das Fazit des HBE, dieses Vorhaben stehe nicht im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung und trage zum derzeitigen Stand und in der geplanten Dimension nicht zu einer Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung bei, wurde durch den Rat mit Bezug auf das Raumordnungsverfahren des Bezirkes sowie dem BBE-Gutachten abwägend zur Kenntnis genommen, ohne dass eine Änderung in der Planung erfolgte.
Die Stadt Schwabmünchen, die nach erbetener Terminverlängerung durch die mittlerweile beauftragte Anwaltskanzlei Scheidle und Partner vertreten wurde, sieht in der Stellungnahme noch größere Hemmnisse. Darin ist von Verstößen gegen das Anpassungsgebot nach Baurecht, wonach Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen seien, und dem Verstoß gegen das Ziel der Raumordnung nach dem Landesentwicklungsplan 2018 bezüglich der Ermittlung der zulässigen Verkaufsflächen des BBEGutachtens die Rede. Weiterhin verstoße aus Sicht der Stadt Schwabmünchen der Bebauungsplan 51 gegen das Abwägungsgebot nach Baugesetzbuch, in dem die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche festgelegt sei. Die für den Lechpark festgesetzte
Verkaufsfläche von 5499 Quadratmetern umfasse rund die Hälfte der Verkaufsfläche der Schwabmünchner Innenstadt mit 10800 Quadratmetern. Laut der Stellungnahme des Büros für Standortanalyse Dr. Heider aus dem September 2018 lasse dies eine deutliche Umsatzumlenkung zulasten der Innenstadt Schwabmünchens erwarten. Weitere Argumentationen aus der Nachbarstadt wurden von den Untermeitinger Räten aufgefasst und einstimmig zugunsten des BBE-Gutachtens abgewogen.
Abschließend fasste der Rat den Beschluss, das Planungsbüro Opla mit der Einarbeitung der festgelegten Änderungen zu beauftragen, um anschließend die erneute Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit wie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu ermöglichen.