Begriffe, Daten und Fakten zur Abrechnungspraxis
Weil die Stadt Königsbrunn in der Vergangenheit wiederholt rechtliche Probleme mit Beitragssatzungen hatte, sind für das Verständnis des aktuellen Themas folgende Details wichtig:
● Gesetze Grundsätzlich sind Kommunen durch das Abgabenrecht, das Haushaltsrecht und die Gemeindeordnung verpflichtet, Kosten für bestimmte Investitionen auf die möglichen Nutzer umzulegen. Bürgermeister machten sich sogar strafbar und kämen in die Haftung, wenn sie auf die Umlage verzichteten, betont der Sprecher des bayerischen Städtetags, Achim Sing.
● 290 Straßen von insgesamt 130 Kilometern Länge sind in Königsbrunn davon betroffen.
● Situation Aktuell geht es um die Erschließungsbeiträge für Ortsstraßen, die (zumindest teilweise) von den Anliegern zu tragen sind. Sie werden in aller Regel erst dann endgültig abgerechnet, wenn die betreffende Straße „endgültig technisch hergestellt“ist. Dies kann aber einige Jahre dauern, weil Kommunen gerade in Neubaugebieten sehr häufig damit warten, bis die meisten Bauvorhaben abgeschlossen sind, um zu vermeiden, dass Baustellenfahrzeuge eine neue Straße beschädigen.
● Abrechnung Wegen der langen Vorfinanzierung fordern die Kommunen oft Vorausleistungen, die dann bei der Schlussabrechnung berücksichtigt werden, oder einigen sich mit Anliegern auf Ablösebeträge. Die werden vorab nach den geschätzten Kosten kalkuliert, sind sie gezahlt, dann hat der Anlieger seinen Erschließungskostenbeitrag getilgt. So ist die Stadt Königsbrunn etwa im Gewerbegebiet Süd und im Bereich der Bebauungspläne 104 und 14 vorgegangen.
● Probleme Das Thema wird zusätzlich kompliziert durch juristische Aspekte wie „Missbilligungsgrenze“(sehr große Unterschiede zwischen der Ablösekalkulation und den tatsächlichen Kosten könnten Nachforderungen oder Rückzahlungen auslösen), der Abwägung von „Abgabengerechtigkeit“versus „Rechtssicherheit“oder den Aspekt der „Vorteilslage“. Ob diese eingetreten ist, hängt wieder von der konkreten Planung der Kommune für die jeweilige Straße ab.
● Stichtage Bei der Beurteilung sind auch diverse Stichtage sowie (Verjährungs-, Ausschluss- und Übergangs-)Fristen zu beachten wie etwa das Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes zum 1. Juli 1961, das davor hergestellte Erschließungsstraßen von der Pflicht zu Herstellungsbeiträgen befreit.
● Straßenausbaubeiträge Kein Thema sind aktuell die Straßenausbaubeiträge, die in der Vergangenheit Anlieger zu zahlen gehabt hätten, wenn Ortsstraßen erneuert oder ausgebaut wurden. In Königsbrunn wurden sie allerdings nie erhoben. Straßenausbaubeiträge hat die bayerische Landesregierung nach einer landesweiten Kampagne der Freien Wähler zum Stichtag 1. Januar 2018 abgeschafft. (hsd)