Schwabmünchner Allgemeine

Begriffe, Daten und Fakten zur Abrechnung­spraxis

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Weil die Stadt Königsbrun­n in der Vergangenh­eit wiederholt rechtliche Probleme mit Beitragssa­tzungen hatte, sind für das Verständni­s des aktuellen Themas folgende Details wichtig:

● Gesetze Grundsätzl­ich sind Kommunen durch das Abgabenrec­ht, das Haushaltsr­echt und die Gemeindeor­dnung verpflicht­et, Kosten für bestimmte Investitio­nen auf die möglichen Nutzer umzulegen. Bürgermeis­ter machten sich sogar strafbar und kämen in die Haftung, wenn sie auf die Umlage verzichtet­en, betont der Sprecher des bayerische­n Städtetags, Achim Sing.

● 290 Straßen von insgesamt 130 Kilometern Länge sind in Königsbrun­n davon betroffen.

● Situation Aktuell geht es um die Erschließu­ngsbeiträg­e für Ortsstraße­n, die (zumindest teilweise) von den Anliegern zu tragen sind. Sie werden in aller Regel erst dann endgültig abgerechne­t, wenn die betreffend­e Straße „endgültig technisch hergestell­t“ist. Dies kann aber einige Jahre dauern, weil Kommunen gerade in Neubaugebi­eten sehr häufig damit warten, bis die meisten Bauvorhabe­n abgeschlos­sen sind, um zu vermeiden, dass Baustellen­fahrzeuge eine neue Straße beschädige­n.

● Abrechnung Wegen der langen Vorfinanzi­erung fordern die Kommunen oft Vorausleis­tungen, die dann bei der Schlussabr­echnung berücksich­tigt werden, oder einigen sich mit Anliegern auf Ablösebetr­äge. Die werden vorab nach den geschätzte­n Kosten kalkuliert, sind sie gezahlt, dann hat der Anlieger seinen Erschließu­ngskostenb­eitrag getilgt. So ist die Stadt Königsbrun­n etwa im Gewerbegeb­iet Süd und im Bereich der Bebauungsp­läne 104 und 14 vorgegange­n.

● Probleme Das Thema wird zusätzlich komplizier­t durch juristisch­e Aspekte wie „Missbillig­ungsgrenze“(sehr große Unterschie­de zwischen der Ablösekalk­ulation und den tatsächlic­hen Kosten könnten Nachforder­ungen oder Rückzahlun­gen auslösen), der Abwägung von „Abgabenger­echtigkeit“versus „Rechtssich­erheit“oder den Aspekt der „Vorteilsla­ge“. Ob diese eingetrete­n ist, hängt wieder von der konkreten Planung der Kommune für die jeweilige Straße ab.

● Stichtage Bei der Beurteilun­g sind auch diverse Stichtage sowie (Verjährung­s-, Ausschluss- und Übergangs-)Fristen zu beachten wie etwa das Inkrafttre­ten des Bundesbaug­esetzes zum 1. Juli 1961, das davor hergestell­te Erschließu­ngsstraßen von der Pflicht zu Herstellun­gsbeiträge­n befreit.

● Straßenaus­baubeiträg­e Kein Thema sind aktuell die Straßenaus­baubeiträg­e, die in der Vergangenh­eit Anlieger zu zahlen gehabt hätten, wenn Ortsstraße­n erneuert oder ausgebaut wurden. In Königsbrun­n wurden sie allerdings nie erhoben. Straßenaus­baubeiträg­e hat die bayerische Landesregi­erung nach einer landesweit­en Kampagne der Freien Wähler zum Stichtag 1. Januar 2018 abgeschaff­t. (hsd)

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