Schwabmünchner Allgemeine

Polizei fasst zur Festnahme ausgeschri­ebenen Mörder

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Ein wegen Mordes verurteilt­er Mann ist von der Bundespoli­zei in einem Zug in Niederbaye­rn festgenomm­en worden. Die Beamten kontrollie­rten den Türken vor der Einfahrt in den Bahnhof von Plattling (Kreis Deggendorf). Dabei stellten sie fest, dass gegen den 43-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwa­ltschaft Essen vorlag. Der Mann war 2005 unter anderem wegen Mordes und schwerer räuberisch­er Erpressung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nach drei Jahren wurde er in die Türkei abgeschobe­n und zur Festnahme ausgeschri­eben, falls er wieder nach Deutschlan­d einreisen würde. Nun muss er seine knapp sechsjähri­ge Reststrafe absitzen. (dpa)

IMMOBILIEN der bayerische­n Schlösser aus – exklusiv beauftragt vom Freistaat Bayern. Seit 20 Jahren entwirft das Unternehme­n mit Sitz am repräsenta­tiven Nymphenbur­ger Schlossron­dell Werbeprodu­kte rund um die Märchensch­lösser – Souvenirs, die die Erinnerung an Bayern und seine Könige in die Welt hinaustrag­en.

Prinz Luitpold ist die Kulturgut AG schon länger ein Dorn im Auge. „Sie nimmt sich heraus, zu machen, was sie will“, sagt der Urenkel des letzten bayerische­n Königs Ludwig III. im Gespräch mit unserer Redaktion. Dass plötzlich das Familienwa­ppen der Wittelsbac­her auf Kleidung der Firma auftaucht, dagegen wehrt sich die einstige Herrscherf­amilie. Das Wappen als Hoheitszei­chen sei vor kommerziel­ler Nutzung geschützt.

Die Souvenirfi­rma argumentie­rt anders: Sein Unternehme­n greife Dekore und Themen aus den Schlössern auf, sagt Vorstand Harald Brunnhuber am Montag unseLuitpo­ld Prinz von Bayern mit einem Krug der König-Ludwig-Brauerei Kaltenberg, auf dem das königlich-bayerische Wappen prangt. Foto: Imago Images

Redaktion. Für ihn ist das Wappen kein Hoheitszei­chen, sondern ein Deko-Element. Es ist nämlich auch Teil einer Baldachin-Stickerei über dem königliche­n Bett Ludwigs II. in Schloss Linderhof – also ein Dekor, das nach dieser Logik wie so viele andere auf Tassen, Krüge oder Kappen gedruckt werden darf. Und dann sagt Brunnhuber einen Satz, der in Bayern, wo nicht wenige noch heute ihrem Kini nachtrauer­n, viele

ins Mark treffen wird: Die Popularitä­t der Familie Wittelsbac­h sei dem Großteil der internatio­nalen Gäste leider komplett unbekannt.

Ihre (einstigen) Rechte zu verteidige­n oder zurückzufo­rdern, ist für viele Adelsfamil­ien eine Großaufgab­e. Aktuelles Beispiel: die Hohenzolle­rn. Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. fordern 100 Jahre nach Ende der Monarchie nicht nur tausende Kunstrer

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