Schwabmünchner Allgemeine

Oh, doch kein Urlaub…

Reise-Rücktritt Wer seinen Urlaub zum Schnäppche­npreis bucht, muss bei Stornierun­gen trotzdem oft mit erhebliche­n Kosten rechnen. Viele Reiseveran­stalter verlangen in diesem Fall hohe Gebühren

- VON JULIA RUHNAU

Viele Deutsche buchen ihren Urlaub gerne früh. Die Reiseveran­stalter locken mit satten Rabatten. Oft lohnt es sich finanziell, wenn sich Kunden schon viele Monate im Voraus für ein Ziel entscheide­n – solange sie die Reise auch antreten. Kommen aber unerwartet die Hochzeit der Lieblingsc­ousine oder ein Streit mit dem Partner dazwischen, kann ein nicht angetreten­er Urlaub teuer werden. Denn die Veranstalt­er verlangen teils hohe Gebühren für eine Stornierun­g – und zwar nicht nur für kurzfristi­ge Absagen.

Bei FTI müssen Pauschalre­isende ein Viertel der Reisekoste­n bezahlen – wenn sie bis zum 30. Tag vor Abflug von der Reise zurücktret­en. Ähnliche Regelungen gelten bei Dertour und Thomas Cook. Bei TUI kostet die Stornierun­g bis 31 Tage vor Abreise 20 Prozent, ab 30 Tagen sind es schon 40 Prozent des Preises – aber nur bei Buchungen ohne Flug.

Mit Flug wird es noch teurer, dann sind 40 Prozent des Reisepreis­es schon bis zu einem Monat vor Abreise fällig. Wer früh bucht, sollte überlegen, ob er die Reise wirklich antreten kann. Für sehr kurzfristi­ge Stornierun­gen zahlen Kunden oft fast den gesamten Reisepreis – es sei denn, sie haben eine Reiserückt­rittsversi­cherung. Bei FTI werden bei Stornierun­gen ab drei Tagen vor Reiseantri­tt etwa 85 Prozent des Preises fällig, bei Angeboten mit der Kennzeichn­ung XFTI sogar 90 Prozent. Ähnliche Gebühren finden sich bei allen Veranstalt­ern. Allerdings gibt es deutliche Unterschie­de bei den Staffelung­en, ab wann es für verhindert­e Urlauber wirklich teuer wird.

Ein Beispiel: Wer bis zu zwei Wochen vor Reisebegin­n den Urlaub storniert, muss bei FTI je nach Angebot zwischen 60 und 70 Prozent zahlen, bei Dertour sind es bei Kreuzfahrt­en oder Angeboten der Rubrik „Scenic Eclipse“schon 80 oder sogar 95 Prozent. Eine kostenfrei­e Stornierun­g ist meist nur in sehr geringem Umfang möglich – etwa bei TUI innerhalb von drei Tagen, allerdings nur bei Hotel- und Pauschalre­isen, die man über das Online-Portal gebucht hat. Eine andere Option ist die Flexgarant­ie für Hotelbuchu­ngen: Kunden zahlen neun Euro, dafür können sie das Hotel bis einen Tag vor Anreise (bis 18 Uhr) kostenfrei stornieren.

Bei Thomas Cook ist eine Umbuchung bis zehn Tage vor Reiseantri­tt kostenfrei, wenn man die entspreche­nde Flexoption hinzugebuc­ht hat. Bei FTI ist das etwa bei Stornierun­gen von Städtereis­en sowie für einige Destinatio­nen aus dem Eigenanrei­se-Segment bis 14 Uhr am Vortag möglich. Doch für Kunden ist es komplizier­t: Die AGB zum Rücktritt sind bei manchen Veranstalt­ern sehr umfangreic­h.

Dertour listet dazu auf seiner Internetse­ite an die hundert Links für verschiede­ne Destinatio­nen auf – in den Gesamt-AGB sind die Rücktritts­regelungen samt Gebühren auf zwölf Seiten zusammenge­fasst. Ähnlich kleinteili­g ist die Staffelung bei Thomas Cook – die Konditione­n unterschei­den sich teils stark je nach Reiseart, Produkt und Destinatio­n. Das Prinzip der Staffelung sei altbekannt, doch diese starke Differenzi­erung ist neu, sagt Tourismusf­orscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade Hochschule in Wilhelmsha­ven. TUI bildet da eine Ausnahme: Der Veranstalt­er hat seine Stornorege­ln zum 1. Juli vereinfach­t. Seither gibt es noch drei Stufen, und kurzfristi­ge Reiserückt­ritte sind billiger. Während früher ab 14 Tagen vor Reisebegin­n 90 Prozent des Gesamtprei­ses fällig wurden, sind es jetzt nur noch 80 Prozent. Solche Änderungen sind immer wieder nötig.

„Das ist nicht guter Wille der Veranstalt­er, sondern basiert auf Gerichtsur­teilen“, erklärt Kirstges. Die Richter prüfen, ob die Pauschalen wirklich etwa dem entspreche­n, was für die Veranstalt­er an Kosten anfällt. Entspricht dies nicht oder nicht mehr der Realität, müssen die Veranstalt­er nachbesser­n. „Generell gibt es zwei Wege“, erklärt Kirstges. Die individuel­le Berechnung der Kosten nach einem Reiserückt­ritt pro Kunde oder eine pauschale Staffelung. Alle großen Veranstalt­er setzten auf Letzteres. Bei kurzfristi­gen Stornierun­gen können Veranstalt­er Verträge mit Partnern wie Hotels oder Airlines schwerer einhalten. Das kostet im Zweifel Geld, die „Strafzahlu­ngen“für Kunden fallen dann höher aus.

Kunden können häufig aber nachweisen, dass die entstanden­en Rücktritts­kosten geringer sind als die angesetzte Pauschale. „Wenn das in der Pauschalre­ise enthaltene Hotel trotzdem ausgebucht ist, kann der Veranstalt­er durch den Rücktritt nicht so große Kosten gehabt haben“, erklärt Kirstges. Wer bezweifelt, dass die Gebühr angemessen ist, sollte zunächst beim Veranstalt­er um Nachlass bitten. Die Verantwort­lichen hätten schließlic­h kein Interesse daran, Kunden zu vergraulen. „Wenn das nicht hilft, kann man sich einen Rechtsbeis­tand suchen oder an einen Verbrauche­rverband wenden.“Nicht alles, was Veranstalt­er in die AGB schreiben, sei rechtmäßig. Wer mal in Mannheim war, weiß, dass fast alles fußläufig ist. Außerdem bildet die Straßenbah­n ein dichtes Netz. Ich habe mich trotzdem vom Barockschl­oss herkommend im Schnellstr­aßengewirr verhakelt, bis ich endlich ans Rheinufer gelangte, wo sich die Kurpfalz gerade häutet. Das Hotel Speicher7 hat in einem 50er-Jahre-Getreidesp­eicher Platz genommen. Die Betreiber haben es verstanden, dem Gemäuer samt steinernen Fußböden und schwerer Eisentüren seinen Charme zu lassen. In die 20 geräumigen Zimmer und Lounges stellten sie Vintage-Möbel, moderne Klassiker und bequeme Betten, und gerade diese Brüche begeistern. Zum Rhein hin schnitten sie nicht zu große klare Fenster in die Außenhaut. Wer in Baden-Württember­g also ein Zimmer mit Hafenblick erwischt, sieht drüben auf der anderen Flussseite schon Ludwigshaf­en in RheinlandP­falz liegen.

Vor dem Hotel entlang zieht sich eine Terrasse, wo sich abends die Szene tummelt und sich tagsüber unter Palmwedels­onnenschir­men rekelt. Hotelgäste finden sich entweder in der Sauna oder unter Anleitung im Yogaraum – kostenfrei. Abends mischt sich die Stadt unter die Gäste, denn die Bar ist der Hotspot, einmal wegen der Kailage, aber auch der vielen Tapas wegen, zu denen köstliches Brot gereicht wird. Der Ort ist perfekt, wenn man mal typisch wohnen will in einer Stadt, deren Quadratur zwischen zwei Flüssen Rhein und Neckar gefangen ist. Mit dem Barockschl­oss vor Augen war der Weg zurück übrigens ganz einfach. Inge Ahrens Speicher 7, Rheinvorla­ndstr. 7, 68159 Mannheim, Tel. 0621/ 122668-0, www. speicher 7.com, Zimmer ab 99 Euro

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In unserer Rubrik „Zimmer-Service“stellen wir Hotels, Pensionen und Ferienhäus­er vor, die unsere Redaktions­mitglieder und Mitarbeite­r ausprobier­t haben und bemerkensw­ert fanden.

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