Falscher Verdacht oder schlicht ein Irrtum?
Prozess Ein Polizist gerät auf dem Weg zum Dienst in einen Hochzeitskorso und sieht zahlreiche Verkehrsverstöße. Er erstattet Anzeige und ein Mann wird verurteilt. Doch nun steht der Beamte selbst vor Gericht
der Oberbürgermeister zudem die Anteilnahme der Stadt Augsburg zum Ausdruck bringen. Whaley sagte nach dem Amoklauf auf einer Pressekonferenz mit Blick auf die zahlreichen Massaker in amerikanischen Städten und die Politik in Washington: „Wann ist das Maß voll?“
Dayton ist eine Großstadt im USBundesstaat Ohio mit rund 140000 Einwohnern und etwa 800 000 in der Metropolregion. Seit 1964 ist Dayton die bis dato vierte Partnerstadt von Augsburg. Heute hat Augsburg sieben Städtepartnerschaften. Zuletzt war eine amerikanische Delegation, darunter Daytons Bürgermeisterin Nan Whaley, im Jahr 2015 zu Gast in der Fuggerstadt. Ein Jahr zuvor war eine Augsburger Delegation zu Gast in der US-Partnerstadt.
Aufgrund der großen Entfernung seien die Austauschaktivitäten naturgemäß nicht so häufig und intensiv wie mit den näher gelegenen Partnerstädten, so Harrer-Jalsovec. Eine besondere Rolle habe aber schon immer der Jugendaustausch, insbesondere von Schülern und Studenten, gespielt. So pflege das Jakob-Fugger-Gymnasium einen alljährlichen Schüleraustausch mit der Chaminade Julienne High School. Die Universität Augsburg empfange außerdem jedes Jahr Gaststudenten aus Dayton. Beide Aktionen fanden dieses Jahr bereits statt. Im Moment seien für 2019 keine weiteren Austauschprogramme geplant. Die Bürgermeisterin von Dayton, Nan Whaley, gab nach dem Amoklauf eine Pressekonferenz. Foto: John Minchillo, dpa War es ein übereifriger junger Polizist, der einer überschwänglichen Hochzeitsgesellschaft Essig in den Wein gießt? Der einen beteiligten Autofahrer falsch verdächtigt? Nein, sagt das Augsburger Amtsgericht und spricht den Beamten frei. Der habe über einen Autokorso auf der Bundesstraße 2 bei Gersthofen zwar eine falsche Aktennotiz verfasst, aber nicht wissentlich jemanden falsch verdächtigt.
Was war passiert? Der Streifenbeamte, heute 26 Jahre alt, war an einem Samstagnachmittag im Mai 2017 – in Uniform in seinem Privatwagen – von seiner Wohnung in Augsburg-Oberhausen unterwegs zu seiner Dienststelle bei der Polizeiinspektion Dillingen. Als er im Augsburger Norden auf die Bundesstraße 2 einbog, geriet er quasi in einen Korso von stark motorisierten Autos. Wie sich später zeigte, gehörten alle zu einer Hochzeitsgesellschaft, sie waren auf dem Weg nach Gersthofen. Die mehrheitlich dunklen Limousinen, darunter ein Porsche Panamera, ein Mercedes CLA und zwei BMW M4 fuhren auf beiden Fahrspuren der B2 sowie auf der Einfädelspur und anschließend auf der Ausbiegespur Richtung Autobahn, um andere Fahrzeuge teils recht waghalsig, auch rechts, zu überholen. In seinem Aktenvermerk schätzte der Polizist, dass bei erlaubtem Tempo 80 teilweise mindestens 130, 140 Stundenkilometer gefahren wurden. Zudem blinkten bei manchen der „Renner“unablässig die Warnblinkanlagen. Eines der Autos habe mehrere andere Fahrzeuge, darunter den Polizisten mit seinem Pkw, rechts auf der Einfädelspur überholt. Ein zweites Auto kam nicht mehr ganz vorbei, scherte links vor ihm ein und zwang ihn zu einer heftigen Bremsung. Zudem habe der Fahrer dem Angeklagten den Mittelfinger ausgestreckt, als der ihm während der Fahrt seinen Dienstausweis zeigte.
Das, so schrieb es der Polizist in seinem Aktenvermerk, sei der Fahrer des Porsche Panamera gewesen, dessen Kennzeichen er sich hatte merken können. Nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten erstattete der Polizist, der damals gerade zwei Monate im Dienst war, Anzeige. Der Fahrer des Porsche Panamera wurde daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt und musste neun Monate lang den Führerschein abgeben. Dann aber tauchte Monate später ein Video auf, das offensichtlich im Fahrzeug der Brautleute erstellt worden war. Bei orientalischer Musik und Stimmengewirr zeigt es einige Momente den Blick aus der Frontscheibe. Und so ist zu erkennen, dass es nicht der Porsche Panamera war, der den Polizisten Ein Polizist sollte eine Geldstrafe von 5400 Euro bezahlen. Doch vor Gericht wurde er freigesprochen. Symbolfoto: Julian Leitenstorfer
auf der B2 bedrängt hatte, sondern der Fahrer des Mercedes.
Das Verfahren gegen den Porsche-Fahrer wurde neu aufgerollt – und der Anzeigenerstatter selbst erhielt eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollte der Polizist eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro bezahlen. Gegen diesen Antrag setzte sich der Polizist zur Wehr, weswegen es jetzt zur Hauptverhandlung vor Richterin Ulrike Ebel-Scheufele kam. Nachdem sie sich die Version des Angeklagten angehört hatte, wurde das kurze Video aus dem Hochzeitsauto angeschaut, einmal, zehnmal, dann mit einem Polizeiermittler, der den Sachverhalt aufzuklären hatte, noch weitere Male.
Staatsanwältin Julia Egermann
sah in ihrem Plädoyer die Vorwürfe gegen den Angeklagten als erwiesen an. Der Polizeibeamte habe den Fahrer des Porsche wieder besseren Wissens mit seinem Aktenvermerk falsch bezichtigt, was für den durch den Führerscheinentzug schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen habe. Zwar habe der Angeklagte erkennen lassen, seine Beobachtungen während der Fahrt teilweise aus dem Rück- oder dem Seitenspiegel gemacht zu haben, die Staatsanwaltschaft müsse sich aber zu 100 Prozent auf die Angaben der Polizisten verlassen können. Der Unterschied zwischen dem Porsche und dem Mercedes sei erkennbar gewesen. Sie forderte eine Geldstrafe Strafe von 90 Tagessätzen.
Nach den Worten von Rechtsanwalt Nikolaus Lucke liege seitens seines Mandanten keine falsche Verdächtigung vor. Der Angeklagte habe nicht wieder besseren Wissens gehandelt, sondern er habe kein Wissen darüber gehabt, dass es sich anders zugetragen habe, als er es notiert hatte. Er habe lediglich zwei Fahrzeuge verwechselt. Lucke plädierte entsprechend auf Freispruch.
In seinen letzten Worten bedauerte der Polizist einmal mehr, dass der Porsche-Fahrer wegen seiner Aussage mehrere Monate lang den Führerschein abgeben habe müssen. Er habe aber niemanden persönlich falsch verdächtigen wollen, er habe niemanden in den beteiligten Fahrzeugen gekannt.
Richterin Ebel-Scheufele stellte klar, dass das Video einen anderen Tatverlauf wiedergebe als der Aktenvermerk des Polizisten. Um eine falsche Verdächtigung zugrunde legen zu können, müsse ein Angeklagter aber zweifelsfrei wieder besseren Wissens gehandelt haben. Der angeklagte Polizist habe nachvollziehbar keine Kenntnis von der Unwahrheit seiner Aktennotiz gehabt. Die Richterin zeigte Verständnis, dass für den jungen Polizisten etwas viel zusammengekommen sei. Und das Video zeige, dass von den Fahrzeugen um ihn herum durchaus zahlreiche schwere Verkehrsverstöße begangen worden waren. Sie sprach den 26-Jährigen vom Vorwurf der falschen Verdächtigung frei.