Freizeit: Das ist noch erlaubt
Zum Wochenende beantworten wie hier wichtige Fragen
Landkreis Augsburg Es wird Frühling. Die Temperaturen steigen und es wird wieder wärmer. Eigentlich möchte man nach draußen gehen, aber viele Menschen im Augsburger Land sind sich nicht sicher, was man dort noch tun darf. Der Rothsee in Zusmarshausen ist zum Beispiel gesperrt. Angler seien von der Polizei des Sees verwiesen worden, schreibt uns Max Kriener. Wir haben geklärt, was man in seiner Freizeit noch tun darf und was nicht:
Darf man noch Angeln oder Jagen?
Angeln und Jagen fällt laut dem Landesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Allgemeinen unter „Sport und Bewegung an der frischen Luft“. Das ist ausdrücklich noch erlaubt, sofern es allein, mit dem Lebenspartner oder Personen, mit denen man zusammenlebt passiert. Wer allerdings eine weitere Strecke zum nächsten Gewässer, oder den Jagdgründen zurücklegen muss, hat Pech: „Sport und Bewegung sind nur in unmittelbarer Nähe zum Wohnort durchzuführen“, heißt es auf der Seite des Ministeriums.
Wie sieht es mit Grillen aus?
Grillen im eigenen Garten ist generell erlaubt. Auch hier gilt aber: Nur allein, oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. „Grillen, Grillparties oder ein nettes Beisammensein mit weiteren Personen dürfen nicht stattfinden“, heißt es auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg.
Was muss ich beim Spazierengehen beachten?
Man darf laut Innenministerium nicht unnötig lange draußen verweilen: „Das bedeutet, dass längeres Verweilen im Freien (z.B Picknicks im Park, längeres Verweilen auf einer Parkbank) nicht erlaubt ist! Gehen Sie möglichst zügig in Ihre Wohnung nachdem sie frische Luft geschnappt haben!“, steht auf der Seite des Ministeriums. Auch der längere Aufenthalt ohne Bewegung in einem Park ist verboten. Den Hund auszuführen, ist aber erlaubt.
Darf ich mir beim Spazierengehen ein Eis kaufen?
Wenn man es schafft, eine geöffnete Eisdiele zu finden ist das gestattet. Man darf sein Eis nur nicht in der Nähe des Ladens verzehren: „Das könnte zu Menschenansammlungen führen“, schreibt das bayerische Innenministerium.
Darf ich mit meinen Kindern zum Spielplatz?
Die Nutzung von Spielplätzen jeglicher Art ist verboten.
Darf ich eine Spritztour mit Auto oder Motorrad unternehmen?
Nein. Auto- und Motorradfahrten gelten, laut Innenministerium nicht als Bewegung an der frischen Luft. Sie dürfen nur mit einem triftigen Grund unternommen werden. Dazu zählen zum Beispiel Lebensmittelbeschaffung, Berufsausübung, oder nicht aufschiebbare Termine.
Ist es erlaubt einen Ausflug in die Berge oder an einen See zu unternehmen?
Das Innenministerium bittet, davon abzusehen. Dadurch sollen Berg-, Wasserwacht und andere Rettungskräfte vor vermeidbaren Einsätzen bewahrt werden, falls es zu einem Unfall kommt, schreibt das Innenministerium.
Was rät die Polizei vor diesem Wochenende?
Vor dem Hintergrund des anstehenden, sonnigen Wochenendes bittet die Polizei dringend, besonders beliebte Ausflugsziele für einen Spaziergang zu meiden. Das sehr hohe Personenaufkommen an den örtlichen Naherholungsgebieten im Landkreis Augsburg erschwert die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands zur Vermeidung einer Tröpfcheninfektion. Achten Sie darauf, sich nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, im Freien zu bewegen, heißt es vonseiten der Polizei.
(söbe)