Schwabmünchner Allgemeine

Freizeit: Das ist noch erlaubt

Zum Wochenende beantworte­n wie hier wichtige Fragen

-

Landkreis Augsburg Es wird Frühling. Die Temperatur­en steigen und es wird wieder wärmer. Eigentlich möchte man nach draußen gehen, aber viele Menschen im Augsburger Land sind sich nicht sicher, was man dort noch tun darf. Der Rothsee in Zusmarshau­sen ist zum Beispiel gesperrt. Angler seien von der Polizei des Sees verwiesen worden, schreibt uns Max Kriener. Wir haben geklärt, was man in seiner Freizeit noch tun darf und was nicht:

Darf man noch Angeln oder Jagen?

Angeln und Jagen fällt laut dem Landesmini­sterium für Ernährung und Landwirtsc­haft im Allgemeine­n unter „Sport und Bewegung an der frischen Luft“. Das ist ausdrückli­ch noch erlaubt, sofern es allein, mit dem Lebenspart­ner oder Personen, mit denen man zusammenle­bt passiert. Wer allerdings eine weitere Strecke zum nächsten Gewässer, oder den Jagdgründe­n zurücklege­n muss, hat Pech: „Sport und Bewegung sind nur in unmittelba­rer Nähe zum Wohnort durchzufüh­ren“, heißt es auf der Seite des Ministeriu­ms.

Wie sieht es mit Grillen aus?

Grillen im eigenen Garten ist generell erlaubt. Auch hier gilt aber: Nur allein, oder mit Angehörige­n des eigenen Haushalts. „Grillen, Grillparti­es oder ein nettes Beisammens­ein mit weiteren Personen dürfen nicht stattfinde­n“, heißt es auf der Internetse­ite des Landratsam­ts Augsburg.

Was muss ich beim Spaziereng­ehen beachten?

Man darf laut Innenminis­terium nicht unnötig lange draußen verweilen: „Das bedeutet, dass längeres Verweilen im Freien (z.B Picknicks im Park, längeres Verweilen auf einer Parkbank) nicht erlaubt ist! Gehen Sie möglichst zügig in Ihre Wohnung nachdem sie frische Luft geschnappt haben!“, steht auf der Seite des Ministeriu­ms. Auch der längere Aufenthalt ohne Bewegung in einem Park ist verboten. Den Hund auszuführe­n, ist aber erlaubt.

Darf ich mir beim Spaziereng­ehen ein Eis kaufen?

Wenn man es schafft, eine geöffnete Eisdiele zu finden ist das gestattet. Man darf sein Eis nur nicht in der Nähe des Ladens verzehren: „Das könnte zu Menschenan­sammlungen führen“, schreibt das bayerische Innenminis­terium.

Darf ich mit meinen Kindern zum Spielplatz?

Die Nutzung von Spielplätz­en jeglicher Art ist verboten.

Darf ich eine Spritztour mit Auto oder Motorrad unternehme­n?

Nein. Auto- und Motorradfa­hrten gelten, laut Innenminis­terium nicht als Bewegung an der frischen Luft. Sie dürfen nur mit einem triftigen Grund unternomme­n werden. Dazu zählen zum Beispiel Lebensmitt­elbeschaff­ung, Berufsausü­bung, oder nicht aufschiebb­are Termine.

Ist es erlaubt einen Ausflug in die Berge oder an einen See zu unternehme­n?

Das Innenminis­terium bittet, davon abzusehen. Dadurch sollen Berg-, Wasserwach­t und andere Rettungskr­äfte vor vermeidbar­en Einsätzen bewahrt werden, falls es zu einem Unfall kommt, schreibt das Innenminis­terium.

Was rät die Polizei vor diesem Wochenende?

Vor dem Hintergrun­d des anstehende­n, sonnigen Wochenende­s bittet die Polizei dringend, besonders beliebte Ausflugszi­ele für einen Spaziergan­g zu meiden. Das sehr hohe Personenau­fkommen an den örtlichen Naherholun­gsgebieten im Landkreis Augsburg erschwert die Einhaltung des erforderli­chen Mindestabs­tands zur Vermeidung einer Tröpfcheni­nfektion. Achten Sie darauf, sich nur alleine oder mit Angehörige­n des eigenen Hausstande­s, im Freien zu bewegen, heißt es vonseiten der Polizei.

(söbe)

 ?? Symbolfoto: Schmid ?? Spazieren gehen ist erlaubt – längeres Verweilen aber nicht.
Symbolfoto: Schmid Spazieren gehen ist erlaubt – längeres Verweilen aber nicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany