Schwabmünchner Allgemeine

Die Plakate sind weg, die Kabelbinde­r nicht

Die Frist zum Entfernen der Plakate wurde aufgrund von Corona verlängert. Eigentlich müssten die Parteien auch die Befestigun­gen wieder mitnehmen. Doch das funktionie­rt nur in wenigen Fällen

- VON BERND HOHLEN

Der Kommunalwa­hlkampf hat Spuren hinterlass­en: Den Bäumen an den Augsburger Straßen drohen tiefe Einschnitt­e durch Kabelbinde­r, mit denen Wahlplakat­e befestigt wurden. Die meisten Plakate sind inzwischen zwar weg, die Kabelbinde­r sind in vielen Fällen geblieben.

Zuständig für die Beseitigun­g sind die Firmen, die von Parteien mit der Plakatieru­ng beauftragt wurden, und kleine politische Gruppierun­gen, die selbst ihre Plakate verteilt haben. Laut Plakatieru­ngsverordn­ung der Stadt Augsburg „müssen die Anschläge innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag oder Veranstalt­ungstag entfernt sein“. Denn sonst droht „eine ordnungsre­chtliche Maßnahme“der Stadt. Eine genauere Beschreibu­ng, was alles zu entfernen ist, gibt es in der Verordnung nicht.

Das Problem, dass Plakate nur unvollstän­dig entfernt werden, ist bekannt. Deshalb hat das städtische Ordnungsam­t die Parteien und Gruppierun­gen bereits im Vorfeld der Kommunalwa­hl angeschrie­ben und mitgeteilt, dass „sämtliche Plakatträg­er, samt Befestigun­gsmaterial, innerhalb einer Woche nach der Wahl zu entfernen“sind, teilt Petra Rößle vom Ordnungsam­t auf AZAnfrage mit.

Durch die vielen Parteien und Gruppierun­gen, die in Augsburg an der Kommunalwa­hl teilnahmen, war die Zahl der Plakate in den Straßen sehr groß. Die Nachlässig­keit bei der Entfernung der Wahlwerbun­g bekam auch noch Auftrieb durch die Corona-Krise. Wegen der vorläufige­n Ausgangsbe­schränkung wurde das Verlassen der Wohnung ab 21. März nur aus besonderen Gründen erlaubt. Ob diese besonderen Gründe für die Plakatentf­ernung

ebenfalls gelten, war bislang unklar.

Ganz aktuell kam am Montag nun die Nachricht der Stadt Augsburg, dass das Ordnungsre­ferat in Absprache mit dem Bayerische­n Innenminis­terium eine neue Frist gesetzt hat. „Die verblieben­en Wahlplakat­e samt Befestigun­gen müssen innerhalb einer Woche, also bis zum 14. April, abgenommen werden. Hierbei sind jedoch die aktuell geltenden Hygiene-Vorschrift­en einzuhalte­n“, so die Stadt. Wird die Frist nicht eingehalte­n, kann die Verwaltung „ordnungsre­chtliche Maßnahmen“durchsetze­n.

Da die meisten Wahlplakat­e, vor allem von den kleineren Parteien undWählerg­ruppen,von Privatpers­onen angebracht wurden, war es wichtig, eine neue Regelung mit der Staatsregi­erung zu finden, um nicht gegen die Auflagen der Corona-bedingten Ausgangsbe­schränkung­en zu verstoßen. Vor der neuen Regelung war das Amt für Grünordnun­g, Naturschut­z und Friedhofsw­esen angewiesen, die verblieben­den Kabelbinde­r im Rahmen der regelmäßig­en Baumkontro­llen zu entfernen. Dabei wird es wohl auch bleiben, denn die Kabelbinde­r an den Bäumen sind keinem Nutzer und somit auch keinem ordnungsre­chtlichen Adressaten mehr zuzuordnen.

Susanne Altmann von der Baumallian­z Augsburg zeigte sich besorgt von der momentanen Situation und fordert die Stadt auf, prinzipiel­l die Anbringung von Werbung oder anderen Utensilien an Bäumen abzulehnen. „Im Interesse des Baumschutz­es müssen Kabelbinde­r an Baumstämme­n beseitigt werden, denn sie behindern das Breitenwac­hstum des Stammes“, so Altmann.

Konkreter wird Christian Pettinger von der ÖDP. Er empfiehlt, bei

Spaziergän­gen einen Seitenschn­eider mitzunehme­n und Bäume von den Kabelbinde­rn zu befreien. Allerdings nur, wenn der Baum zugänglich ist. Er bittet aber gleichzeit­ig darum, „die Kabelbinde­r nicht vor Ort liegen zu lassen“.

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Foto: Bernd Hohlen Das Plakat ist weg, der Kabelbinde­r ist noch da.

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