Die Plakate sind weg, die Kabelbinder nicht
Die Frist zum Entfernen der Plakate wurde aufgrund von Corona verlängert. Eigentlich müssten die Parteien auch die Befestigungen wieder mitnehmen. Doch das funktioniert nur in wenigen Fällen
Der Kommunalwahlkampf hat Spuren hinterlassen: Den Bäumen an den Augsburger Straßen drohen tiefe Einschnitte durch Kabelbinder, mit denen Wahlplakate befestigt wurden. Die meisten Plakate sind inzwischen zwar weg, die Kabelbinder sind in vielen Fällen geblieben.
Zuständig für die Beseitigung sind die Firmen, die von Parteien mit der Plakatierung beauftragt wurden, und kleine politische Gruppierungen, die selbst ihre Plakate verteilt haben. Laut Plakatierungsverordnung der Stadt Augsburg „müssen die Anschläge innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag oder Veranstaltungstag entfernt sein“. Denn sonst droht „eine ordnungsrechtliche Maßnahme“der Stadt. Eine genauere Beschreibung, was alles zu entfernen ist, gibt es in der Verordnung nicht.
Das Problem, dass Plakate nur unvollständig entfernt werden, ist bekannt. Deshalb hat das städtische Ordnungsamt die Parteien und Gruppierungen bereits im Vorfeld der Kommunalwahl angeschrieben und mitgeteilt, dass „sämtliche Plakatträger, samt Befestigungsmaterial, innerhalb einer Woche nach der Wahl zu entfernen“sind, teilt Petra Rößle vom Ordnungsamt auf AZAnfrage mit.
Durch die vielen Parteien und Gruppierungen, die in Augsburg an der Kommunalwahl teilnahmen, war die Zahl der Plakate in den Straßen sehr groß. Die Nachlässigkeit bei der Entfernung der Wahlwerbung bekam auch noch Auftrieb durch die Corona-Krise. Wegen der vorläufigen Ausgangsbeschränkung wurde das Verlassen der Wohnung ab 21. März nur aus besonderen Gründen erlaubt. Ob diese besonderen Gründe für die Plakatentfernung
ebenfalls gelten, war bislang unklar.
Ganz aktuell kam am Montag nun die Nachricht der Stadt Augsburg, dass das Ordnungsreferat in Absprache mit dem Bayerischen Innenministerium eine neue Frist gesetzt hat. „Die verbliebenen Wahlplakate samt Befestigungen müssen innerhalb einer Woche, also bis zum 14. April, abgenommen werden. Hierbei sind jedoch die aktuell geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten“, so die Stadt. Wird die Frist nicht eingehalten, kann die Verwaltung „ordnungsrechtliche Maßnahmen“durchsetzen.
Da die meisten Wahlplakate, vor allem von den kleineren Parteien undWählergruppen,von Privatpersonen angebracht wurden, war es wichtig, eine neue Regelung mit der Staatsregierung zu finden, um nicht gegen die Auflagen der Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen zu verstoßen. Vor der neuen Regelung war das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen angewiesen, die verbliebenden Kabelbinder im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen zu entfernen. Dabei wird es wohl auch bleiben, denn die Kabelbinder an den Bäumen sind keinem Nutzer und somit auch keinem ordnungsrechtlichen Adressaten mehr zuzuordnen.
Susanne Altmann von der Baumallianz Augsburg zeigte sich besorgt von der momentanen Situation und fordert die Stadt auf, prinzipiell die Anbringung von Werbung oder anderen Utensilien an Bäumen abzulehnen. „Im Interesse des Baumschutzes müssen Kabelbinder an Baumstämmen beseitigt werden, denn sie behindern das Breitenwachstum des Stammes“, so Altmann.
Konkreter wird Christian Pettinger von der ÖDP. Er empfiehlt, bei
Spaziergängen einen Seitenschneider mitzunehmen und Bäume von den Kabelbindern zu befreien. Allerdings nur, wenn der Baum zugänglich ist. Er bittet aber gleichzeitig darum, „die Kabelbinder nicht vor Ort liegen zu lassen“.