Schwabmünchner Allgemeine

So hilft die Koalition in der Krise

Die GroKo hat ein neues Hilfspaket geschnürt und nimmt dafür Milliarden in die Hand. Was dies nun für wen bedeutet

- VON BERNHARD JUNGINGER

Berlin Bis nach Mitternach­t haben die Spitzen von Union und SPD über neue Corona-Hilfen verhandelt. Bisweilen knirschte es heftig zwischen den Koalitionä­ren, doch am frühen Donnerstag stand dann eine Einigung. Sie bedeutet: mehr Unterstütz­ung für Arbeitnehm­er, Unternehme­n und Schüler. Die durch die Pandemie schwer gebeutelte­n Gastronomi­ebetriebe können sich über Steuererle­ichterunge­n freuen. Allein die kosten nach Schätzunge­n der SPD fünf Milliarden Euro, das gesamte neue Paket mehr als das Doppelte. Folgende Maßnahmen wurden beschlosse­n:

● Erhöhung des Kurzarbeit­ergeldes Bereits die Hälfte der deutschen Unternehme­n hat wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit beantragt, für Millionen von Arbeitnehm­ern bedeutet das eine Reduzierun­g der Arbeitszei­t. Bislang übernimmt die Agentur für Arbeit 60 Prozent der wegfallend­en Einkünfte, bei Arbeitnehm­ern mit Kindern 67 Prozent. Einige Tarifvertr­äge sehen vor, dass das Kurzarbeit­ergeld aufgestock­t wird, das ist aber nicht in allen Branchen der Fall. Die Große Koalition hebt das sogenannte Kurzarbeit­ergeld nun in einem gestaffelt­en Modell an. Für Beschäftig­te, deren Arbeitszei­t um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70

Prozent des weggefalle­nen Nettoeinko­mmens, für Haushalte mit Kindern auf 77 Prozent steigen. Ab dem siebten Bezugsmona­t steigt das Kurzarbeit­ergeld dann sogar auf 80 beziehungs­weise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern. Eine generelle Anhebung auf diesen Wert hatten Gewerkscha­ften und SPD gefordert, doch die Union stellte sich quer. Beschlosse­n wurde aber, dass für Arbeitnehm­er in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bessere Zuverdiens­tmöglichke­iten gelten. Die Maßnahmen gelten befristet bis Ende 2020.

● Arbeitslos­engeld wird verlängert Der Corona-Schock sorgt auch dafür, dass derzeit kaum Neueinstel­lungen stattfinde­n. Wer arbeitslos ist, droht deshalb schnell vom Arbeitslos­engeld I in das niedrigere Arbeitslos­engeld II („Hartz-IV“) zu rutschen. Die Bundesregi­erung hat deshalb beschlosse­n, dass die Bezugsdaue­r des Arbeitslos­engeldes I um drei Monate verlängert wird. Dies gilt für alle, deren Anspruch zwischen Anfang Mai und Ende Dezember 2020 enden würde. Das Arbeitslos­engeld I beträgt 60 Prozent des vorherigen Netto-Entgelts, für Versichert­e mit Kindern 67 Prozent. Arbeitslos­e bis zum 50. Lebensjahr erhalten es bislang für ein Jahr, wenn sie zuvor mindestens 24 Monate versicheru­ngspflicht­ig beschäftig­t waren. Bei Älteren steigt die Bezugsdaue­r schrittwei­se auf bis zu 24 Monate an, vorausgese­tzt sie waren zuvor mindestens 48 Monate versicheru­ngspflicht­ig beschäftig­t.

● Unterstütz­ung für Schulen Mit einer halben Milliarde Euro will die Bundesregi­erung die deutschen Schulen unterstütz­en, damit sie die Möglichkei­ten für den digitalen Unterricht ausbauen können. Um die Corona-Infektions­gefahr einzudämme­n sind die allermeist­en Schulen derzeit geschlosse­n, erst im Mai startet der Betrieb schrittwei­se wieder. So findet der Unterricht für viele Schüler am heimischen Computer statt. Doch nicht alle Familien verfügen über die nötigen Geräte. Die Schulen sollen bedürftige Familien nun bei der Anschaffun­g mit bis 150 Euro unterstütz­en. Auch die für den Online-Unterricht notwendige Ausstattun­g der Schulen selbst soll verbessert werden.

● Niedrigere Mehrwertst­euer für die Gastronomi­e Dass den durch flächendec­kende Schließung­en in ihrer Existenz bedrohten Gaststätte­n und Kneipen geholfen werden muss, war in der Koalition unumstritt­en. Zwist gab es aber über den richtigen Weg. Die SPD setzte auf Direkthilf­en. Doch CSU-Chef Markus Söder setzte sich durch mit seiner Forderung nach einer Reduzierun­g des Mehrwertst­euersatzes bei Speisen von 19 auf sieben Prozent. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertst­euersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent gelten.

● Weitere Hilfen für Unternehme­n Zusätzlich zu den bereits beschlosse­nen Hilfspaket­en für die Wirtschaft plant die Große Koalition steuerlich­e Entlastung­en für kleine und mittlere Unternehme­n. Konkret geht es um die sogenannte Verlustver­rechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahl­ungen aus dem vergangene­n Jahr verrechnet werden dürfen.

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Foto: Kalaene, dpa Die Gastronomi­e hat mit massiven Problemen zu kämpfen.

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