Schwabmünchner Allgemeine

Nun doch keine Gutscheine

Urlaub: EU lehnt Zwangssyst­em ab

- VON DETLEF DREWES

Brüssel Etliche tausend Urlauber haben auf ihren Osterurlau­b verzichten müssen. Nun stärkt die Brüsseler EU-Kommission ihre Rechte gegenüber Airlines und Reiseunter­nehmen. Denn anders als von der Bundesregi­erung geplant, darf die Touristikb­ranche ihre Kunden nicht mit Zwangsguts­cheinen entschädig­en und damit eine Erstattung des Reisepreis­es ausschließ­en. Dies hat EU-Justizkomm­issar Didier Reynders gegenüber der am Donnerstag bestätigt: „Die Mitgliedst­aaten müssen sicherstel­len, dass nationale Entscheidu­ngen im Einklang mit dem EU-Recht stehen – und das lässt dem Verbrauche­r die Wahl zwischen Gutscheine­n und der Rückerstat­tung der Kosten“, sagte der Belgier.

Die Richtlinie für Pauschalre­isen, die von allen Ländern übernommen wurde, schreibt vor, dass Rückzahlun­gen sogar innerhalb von 14 Tagen erfolgen müssen. Anfang April hatte die Bundesregi­erung beschlosse­n, den angeschlag­enen Fluggesell­schaften und Reiseunter­nehmen unter die Arme zu greifen. Der Deutsche Reiseverba­nd (DRV) bezifferte die Umsatzeinb­ußen zwischen Mitte März und Mitte April auf rund 4,8 Milliarden Euro. „Die gegenwärti­gen Liquidität­sprobleme der Luftfahrtu­nternehmen beruhen zu einem nicht unerheblic­hen Teil auch auf Erstattung­sansprüche­n, die den Fluggästen infolge der wegen der Corona-Pandemie annulliert­en Flüge zustehen“, begründete­n die Minister Christine Lambrecht (Justiz), Andreas Scheuer (Verkehr) und Peter Altmaier (Wirtschaft) in einem Schreiben an die Kommission Anfang April den deutschen Weg.

Noch Mitte dieser Woche hatte sich der DRV bitter beklagt, dass die EU-Verwaltung bisher keine Entscheidu­ng traf. Nun liegt sie vor. Reynders äußerte zwar Verständni­s für die Schwierigk­eiten der Airlines und Tourismusk­onzerne, von denen auch die örtlichen Reisebüros betroffen sind. „Aber wir müssen pragmatisc­he und für die Unternehme­n wie die Verbrauche­r attraktive Lösungen finden.“Diese dürften nicht darin bestehen, die Erstattung komplett auszuschli­eßen und nur auf zwangsweis­e verordnete Gutscheine auszuweich­en. Den Veranstalt­ern sei es allerdings durchaus gestattet, die Verbrauche­r zur Akzeptanz von Gutschrift­en zu ermutigen. Viele Urlauber bestanden vor allem deshalb auf Barerstatt­ung ihrer Reisekoste­n, weil sie befürchten, dass die Gutscheine, die bis Ende 2021 gelten sollten, durch steigende Preise nach dem Abklingen der Krise an Wert verlieren.

FAZ

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