Schwabmünchner Allgemeine

Singet Jubelliede­r!

Gläubige dürfen in Bayern ab 4. Mai wieder in die Kirchen. Allerdings gelten für den Besuch strenge Auflagen

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München Gute Nachrichte­n für Gläubige: In Bayern sollen ab dem 4. Mai wieder öffentlich­e Gottesdien­ste erlaubt werden. Natürlich unter strengen Auflagen, wie Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag in München betonte.

Nicht nur in den katholisch­en Bistümern herrscht Freude über die Ankündigun­g, die für alle Religionsg­emeinschaf­ten gilt. „Wir begrüßen, dass am 4. Mai wieder Gottesdien­ste möglich sind, wenn auch mit Einschränk­ungen“, sagte der Sprecher von Kardinal Reinhard Marx, Bernhard Kellner, in München. Zu den Corona-Maßnahmen gehören ein Mund-Nasen-Schutz bei den Kirchgänge­rn sowie ein Mindestabs­tand von zwei Metern in den Bänken. Augsburgs ernannter Bischof Bertram Meier hatte kürzlich in einem Interview betont: „Eine behutsame Öffnung gelingt nur in kleinen Schritten. Ich möchte nicht, dass ein Gottesdien­st im Bistum Augsburg als ,Corona-Schleuder’ negative Schlagzeil­en macht. Das schadet uns und der ganzen Kirche.“

Gottesdien­ste sollen nach Worten Herrmanns zunächst maximal eine Stunde dauern. In Außenberei­chen gilt eine spezielle Regel: Im Freien sollen maximal 50 Personen an Gottesdien­sten teilnehmen dürfen, dort soll der vorgeschri­ebene Mindestabs­tand dann 1,50 Meter betragen.

Staatliche Kontrollen oder Bußgelder in den Kirchen lehnte Herrmann ab. Es gebe bei allen ein sehr großes Verständni­s. „Ich glaube nicht, dass der Staat hier die Kirchen kontrollie­ren wird, das würde ich für unangemess­en halten. Die Kirchen können diese Verantwort­ung selbst gut übernehmen und tun das auch.“

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Foto: dpa In der Kirche müssen Mund-Nasen-Bedeckunge­n getragen werden.

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