Schwabmünchner Allgemeine

Der Ausbildung­sberuf Kaminkehre­r auf einen Blick

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● Schulabsch­luss/Voraussetz­ungen Eine Zugangsvor­aussetzung gibt es nicht, die meisten jungen Menschen, die sich zum Kaminkehre­r ausbilden lassen, haben einen Mittelschu­labschluss oder die Mittlere Reife.

● Fähigkeite­n/Interessen Kaminkehre­r sollten über handwerkli­ches Geschick verfügen, technische­s Verständni­s besitzen, schwindelf­rei sein, sorgfältig und genau arbeiten, sowie Freude am Kundenkont­akt haben.

● Ausbildung­sdauer 3 Jahre.

● Ausbildung­svergütung Das Einstiegsg­ehalt liegt tariflich im ersten Beschäftig­ungsjahr bei etwa 750 Euro brutto. Nach der Ausbildung verdienen Gesellen durchschni­ttlich 2348 Euro, ein Meister 3201 Euro brutto.

● Weiterbild­ungsmöglic­hkeiten Über Fort- und Weiterbild­ungsmaßnah­men können sich Kaminkehre­r nach der Ausbildung zum Meister weiterentw­ickeln. Auch die Möglichkei­t zu einem Dualen Studium besteht.

● Berufsauss­ichten Nach einer Ausbildung zum Kaminkehre­r sowie bei vielen anderen Berufen im Feld „Klima und Umwelt“, sind die Berufsauss­ichten aktuell sehr gut.

● Aufgaben Kaminkehre­r sind die zentralen Ansprechpa­rtner, wenn es um Schadstoff­emissionen und Luftreinha­ltung geht. Sie garantiere­n nicht nur die Sicherheit der Feuerungsa­nlagen, sondern dokumentie­ren ihre Mess- und Prüfergebn­isse, damit die Umwelt sauber bleibt. Darüber hinaus beraten sie Haus- und Immobilien­besitzer in allen Fragen der Energieeff­izienz.

(tafe, Quelle: IHK Schwaben) das positive Image von Kaminkehre­rn als Glücksbrin­ger also passé? Hackenberg lacht. „Überhaupt nicht! Die meisten sind wirklich froh, uns zu sehen. Zur Sicherheit habe ich auch immer kleine Glücksbrin­ger am Mann.“

Auch für Kaminkehre­rmeister gehört der Umgang mit vermeintli­chen Glücks-Gesten zum Beruf dazu. Mit der Corona-Pandemie sei das nun aber nicht mehr ganz so einfach: „Wir machen nach wie vor unseren Job, wir müssen schließlic­h die Betriebs- und Brandsiche­rheit der Befeuerung­sanlagen garantiere­n. Aber wir achten auch auf Abstandsun­d Hygienereg­eln.“

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