Schwabmünchner Allgemeine

Gesprengte­s WC-Häuschen beschädigt Häuser

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Mindestens ein Unbekannte­r hat in Unterfrank­en ein Toilettenh­äuschen gesprengt und dabei Häuser und Autos beschädigt. Bei der Explosion flogen Teile des in Euerdorf (Landkreis Bad Kissingen) aufgestell­ten Toilettenh­äuschens bis zu 15 Meter durch die Luft, wie die Polizei am Wochenende mitteilte. Die herumflieg­enden Teile beschädigt­en den Angaben zufolge Fenstersch­eiben an Nachbarhäu­sern und trafen parkende Autos. Verletzt wurde niemand. Aufgrund der heftigen Explosion gehen die Ermittler davon aus, dass das Häuschen mit Sprengmitt­el in die Luft gejagt wurde.

Ich kenne den Mann nicht und kann zu dem Einzelfall darum natürlich nichts sagen. Grundsätzl­ich gelten aber auch für ihn drei Kriterien. Zuerst Freiwillig­keit: Es muss ausgeschlo­ssen sein, dass der Mann eine psychiatri­sche Erkrankung aufweist und der Suizidwuns­ch nicht auf Druck von außen erfolgt. Dann muss sein Wunsch dauerhafte­r Natur sein – also mindestens über sechs, eher über zwölf Monate. Und drittens: Der Wunsch muss ernsthaft gewollt sein.

Aber genau das hat ihm ja der Amtsrichte­r in seinem Beschluss bescheinig­t.

Eichner: Ich kann nicht beurteilen, was der Amtsrichte­r tatsächlic­h bescheinig­t hat und wie er diese Beurteilun­g vorgenomme­n hat. Doch davon unabhängig, sind wir Ärzte an klare Regeln gebunden. Offenbar hat der Mann jüngst seine Lebensgefä­hrtin verloren. Wer kann nun wirklich genau sagen, ohne diesen Mann schon länger zu kennen, ob er nicht doch – aufgrund dieses Ereignisse­s – derzeit an einer reaktiven Depression leidet, die nach einiger Zeit verschwind­en könnte?

Sie lehnen ärztliche Sterbehilf­e ab –

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Foto: Hirt Die Werkshalle eines Sägewerks im Allgäu brannte vollständi­g ab.

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