Gesprengtes WC-Häuschen beschädigt Häuser
Mindestens ein Unbekannter hat in Unterfranken ein Toilettenhäuschen gesprengt und dabei Häuser und Autos beschädigt. Bei der Explosion flogen Teile des in Euerdorf (Landkreis Bad Kissingen) aufgestellten Toilettenhäuschens bis zu 15 Meter durch die Luft, wie die Polizei am Wochenende mitteilte. Die herumfliegenden Teile beschädigten den Angaben zufolge Fensterscheiben an Nachbarhäusern und trafen parkende Autos. Verletzt wurde niemand. Aufgrund der heftigen Explosion gehen die Ermittler davon aus, dass das Häuschen mit Sprengmittel in die Luft gejagt wurde.
Ich kenne den Mann nicht und kann zu dem Einzelfall darum natürlich nichts sagen. Grundsätzlich gelten aber auch für ihn drei Kriterien. Zuerst Freiwilligkeit: Es muss ausgeschlossen sein, dass der Mann eine psychiatrische Erkrankung aufweist und der Suizidwunsch nicht auf Druck von außen erfolgt. Dann muss sein Wunsch dauerhafter Natur sein – also mindestens über sechs, eher über zwölf Monate. Und drittens: Der Wunsch muss ernsthaft gewollt sein.
Aber genau das hat ihm ja der Amtsrichter in seinem Beschluss bescheinigt.
Eichner: Ich kann nicht beurteilen, was der Amtsrichter tatsächlich bescheinigt hat und wie er diese Beurteilung vorgenommen hat. Doch davon unabhängig, sind wir Ärzte an klare Regeln gebunden. Offenbar hat der Mann jüngst seine Lebensgefährtin verloren. Wer kann nun wirklich genau sagen, ohne diesen Mann schon länger zu kennen, ob er nicht doch – aufgrund dieses Ereignisses – derzeit an einer reaktiven Depression leidet, die nach einiger Zeit verschwinden könnte?
Sie lehnen ärztliche Sterbehilfe ab –