Schwabmünchner Allgemeine

Problem Arbeitszeu­gnis

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Es ist frappieren­d, wenn die katholisch­e Kirche kommende Einkommens­minderunge­n beklagt, da doch Papst Franziskus „eine arme Kirche für die Armen“möchte.

Jakob Förg, Augsburg, zu „Die fetten Jahre sind vorbei“(Bayern) vom 30. Mai

Zu „Weitet sich Verdacht gegen Erzieherin aus?“(Panorama) 29. Mai:

Was mich erschreckt, dass erst der Tod eines zweijährig­en Kindes dazu führt, die Arbeitswei­se der Erzieherin aus Viersen kritisch zu hinterfrag­en. Auf einen Aspekt möchte ich aber an der Stelle hinweisen: In Deutschlan­d haben Arbeitnehm­er bei Arbeitspla­tzwechsel einen Rechtsansp­ruch auf ein wohlwollen­des Arbeitszeu­gnis. Hatte denn ein Bewerberem­pfänger vorab die Möglichkei­t, die pädagogisc­he Unfähigkei­t der Erzieherin mindestens zu erahnen? Oder war das maßgeblich­e Arbeitszeu­gnis so positiv formuliert, dass kein Anhaltspun­kt zu erkennen war? Und intern war man froh, Frau „weggelobt“zu haben. Auch wenn es Einzelfäll­e sind: Müssen denn immer erst Menschen sterben, wie in Viersen oder beim Todespfleg­er Niels Högel („Pfleger mit dem schwarzen Schatten“nannten ihn Kollegen; Gesamtbeur­teilung der Klinik: Er habe die ihm übertragen­en Aufgaben „zur vollsten Zufriedenh­eit“erledigt), bevor diese Praxis endet. Ein Arbeitszeu­gnis muss vor allem wahrheitsg­emäß sein und auch unbequeme Wahrheiten enthalten.

Ronald Kraus, Kissing

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