Problem Arbeitszeugnis
Es ist frappierend, wenn die katholische Kirche kommende Einkommensminderungen beklagt, da doch Papst Franziskus „eine arme Kirche für die Armen“möchte.
Jakob Förg, Augsburg, zu „Die fetten Jahre sind vorbei“(Bayern) vom 30. Mai
Zu „Weitet sich Verdacht gegen Erzieherin aus?“(Panorama) 29. Mai:
Was mich erschreckt, dass erst der Tod eines zweijährigen Kindes dazu führt, die Arbeitsweise der Erzieherin aus Viersen kritisch zu hinterfragen. Auf einen Aspekt möchte ich aber an der Stelle hinweisen: In Deutschland haben Arbeitnehmer bei Arbeitsplatzwechsel einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Hatte denn ein Bewerberempfänger vorab die Möglichkeit, die pädagogische Unfähigkeit der Erzieherin mindestens zu erahnen? Oder war das maßgebliche Arbeitszeugnis so positiv formuliert, dass kein Anhaltspunkt zu erkennen war? Und intern war man froh, Frau „weggelobt“zu haben. Auch wenn es Einzelfälle sind: Müssen denn immer erst Menschen sterben, wie in Viersen oder beim Todespfleger Niels Högel („Pfleger mit dem schwarzen Schatten“nannten ihn Kollegen; Gesamtbeurteilung der Klinik: Er habe die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollsten Zufriedenheit“erledigt), bevor diese Praxis endet. Ein Arbeitszeugnis muss vor allem wahrheitsgemäß sein und auch unbequeme Wahrheiten enthalten.
Ronald Kraus, Kissing