Schwabmünchner Allgemeine

Eine Klage schafft keine neuen Kita-Plätze

- VON ANDREA BAUMANN bau@augsburger-allgemeine.de

Wenn Eltern ihr Recht auf einen Betreuungs­platz in einer Kindertage­sstätte einklagen, so tun sie das kaum aus Freude am Prozessier­en. Sie beschreite­n den Rechtsweg, weil sie ihr Kind gegenüber Gleichaltr­igen benachteil­igt sehen oder weil sie dringend einen Platz benötigen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Auch in diesen Monaten gehen in Augsburg in vielen Familien Wiedereins­tiegspläne ins Berufslebe­n den Bach hinunter, weil die Versorgung des Nachwuchse­s nicht gewährleis­tet ist.

Da mag der Gang vors Gericht eine verständli­che Reaktion sein. Doch selbst wenn die Kläger erfolgreic­h sind, können sie allenfalls mit Schadeners­atz rechnen, aber nicht mit einem Platz. Denn eine Klage erhöht nicht das Angebot, auch wenn damit ein Auftrag an die Kommunen einhergeht, mehr Plätze zu schaffen.

Beim Versuch, dieser Verpflicht­ung nachzukomm­en, steht die Stadt immer wieder vor neuen Hürden. Waren es im vergangene­n Jahr vor allem die vom Schulbesuc­h zurückgest­ellten „Korridor-Kinder“, die zu einer angespannt­en Versorgung­ssituation führten, so gibt es jetzt mehrere Gründe für die prekäre Lage.

Noch ist die Stadt zuversicht­lich, dass sich die Situation bis zum Start des Betreuungs­jahres entspannt. Im vergangene­n Sommer ging dieser Wunsch nicht in Erfüllung: Denn es wurden zwar – auch mithilfe der Familienst­ützpunkte – zahlreiche Kinder nachträgli­ch in Einrichtun­gen untergebra­cht. Gleichzeit­ig füllten sich die Warteliste­n mit neuen Namen.

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