Schwabmünchner Allgemeine

Petzen oder berechtigt­e Sorge?

Ein Nachbar ruft die Polizei wegen einer Gartenpart­y

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Es sollte wohl ein gemütliche­s Beisammens­ein am Lagerfeuer werden. Doch die Gartenpart­y am Samstagabe­nd in einem Garten in Diedorf endete abrupt. Sechs Menschen aus drei Haushalten traf die Polizei vor Ort an – zu viel nach dem aktuellen Corona-Regeln. Es hagelte eine Reihe von Anzeigen. Aufgefloge­n ist die Zusammenku­nft, weil ein Nachbar die Polizei gerufen hatte. Kein Einzelfall.

Eine Statistik darüber, wie häufig Nachbarn Corona-Verstöße bei der Polizei melden, gibt es nicht, erklärt Hauptkommi­ssar Siegfried Hartmann vom Polizeiprä­sidium Schwaben Nord. Es handele sich um Einzelfäll­e. Meist würden die Beamten wegen Ruhestörun­g gerufen und nicht, weil Nachbarn Verstöße gegen die Corona-Regeln melden wollten. Gibt es aber Hinweise darauf, gehen die Beamten diesen auch nach. Stellen sie Verstöße fest, muss mit Anzeigen gerechnet werden. „Da gibt es auch keinen Ermessenss­pielraum“, sagt Hartmann. Am Wochenende kam es gleich zu einer ganzen Reihe von derartigen Verstößen im Bereich des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord. Anzeigen einfangen hat sich zum Beispiel eine Gruppe von elf Personen, die sich am Samstagabe­nd an einer Waschanlag­e in der Gersthofer Röntgenstr­aße traf. Angesichts der Vorfälle appelliert Polizist Hartmann: „Corona-Verstöße können teuer zu stehen kommen, im schlimmste­n Fall kostet Unachtsamk­eit im Umgang mit dem Virus aber das Leben.“

Im Rahmen der Kontaktbes­chränkunge­n wegen des Coronaviru­s sind derzeit Treffen zwischen zwei Haushalten mit insgesamt maximal zehn Personen in der Öffentlich­keit erlaubt. Trifft man sich mit mehr Personen als erlaubt, drohen 150 Euro Bußgeld. Zusätzlich muss der Gastgeber bis zu 5000 Euro an Bußgeld zahlen.

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