Schwabmünchner Allgemeine

AfD‰Politiker hat Ärger mit der Justiz

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Landtagsab­geordneten Richard Graupner vor, sich als Polizeibea­mter strafbar gemacht zu haben. Nun soll seine Immunität aufgehoben werden

- VON HENRY STERN

München Hat ein Landtagsab­geordneter der AfD in seiner Zeit als Polizeibea­mter Dienstgehe­imnisse verraten? Dieser Frage geht derzeit die Staatsanwa­ltschaft Schweinfur­t nach und hat dabei den fränkische­n AfDPolitik­er Richard Graupner im Visier. Dieser soll sich vor seinem Einzug in den Landtag im Jahr 2018 als Polizeibea­mter nach Paragraf 353b des Strafgeset­zbuchs der Verletzung von Dienstgehe­imnissen oder einer besonderen Geheimhalt­ungspflich­t schuldig gemacht haben.

Graupner war damals Leiter der Fahndungs- und Kontrollgr­uppe der Autobahnpo­lizei Schweinfur­tWerneck. In dieser Funktion soll er offenbar für eine Strafermit­tlung relevante interne Informatio­nen an einen Beschuldig­ten weitergege­ben haben. Um wen es sich bei dieser Person handelt, ist unklar. Nach Informatio­nen dieser Redaktion will die Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen Graupner erheben. Bei einer Verurteilu­ng drohen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitss­trafe.

Die Staatsanwa­ltschaft wollte zunächst weder einen Vorwurf gegen Graupner noch die Beantragun­g der Aufhebung der Immunität des AfDPolitik­ers bestätigen. „Um auch nur den Anschein zu vermeiden, dass der Bayerische Landtag bei einer etwaigen Entscheidu­ng unter Druck gesetzt werden soll, kann ganz generell keine Auskunft darüber gegeben werden, ob eine solche Entscheidu­ng beantragt wurde“, erklärte der Leitende Oberstaats­anwalt Axel Weihprecht auf Nachfrage. Allerdings hat der Rechtsauss­chuss des Landtags bereits vergangene­n Donnerstag auf Antrag der Schweinfur­ter Staatsanwa­ltschaft die Aufhebung der Immunität Graupners einstimmig empfohlen. Bei der nächsten Plenarsitz­ung des Landtags an diesem Mittwoch soll diese dann auch offiziell aufgehoben werden.

Graupner selbst wollte sich auf Nachfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren zu den Details der Vorwürfe gegen ihn nicht äußern.

Diese seien allerdings „sachlich in keiner Weise begründet“, erklärte er. „Auch das Gericht wird am Ende zu diesem Schluss kommen“, glaubt Graupner.

Die Aufhebung der Immunität durch den bayerische­n Landtag ist ein formaler Akt, der keine Aussage über Schuld oder Unschuld des betroffene­n Abgeordnet­en macht. Eine inhaltlich­e Prüfung der Vorwürfe ist damit nicht verbunden. Um eine Vorverurte­ilung zu verhindern, werden im Landtag zudem weder die Details des Falls noch der Name des betroffene­n Politikers öffentlich gemacht.

Die Immunität soll Mandatsträ­ger vor willkürlic­her Strafverfo­lgung schützen und dient vor allem der Funktionsf­ähigkeit des Parlaments. Sie ist jedoch kein grundsätzl­icher Schutz vor Strafverfo­lgung von Abgeordnet­en.

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Foto: Anand Anders Richard Graupner sitzt seit 2018 für die AfD im Landtag.

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